Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert, dass durch die Massenüberwachung des BND das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit außerhalb Deutschlands missachtet werde: Nein zur Journalisten-Hatz!
„Mit ihrem Ja zum BND-Gesetz würden die Abgeordneten ja zur Überwachung und Ausspähung von Journalistinnen und Journalisten im Ausland sagen“, warnt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Damit würden die gleichen Politiker, die sich über die Aktivitäten der NSA in Deutschland aufgeregt haben, dem Bundesnachrichtendienst grünes Licht für Spionageaktivitäten gegen Journalisten und ihre Informanten geben.“ Der DJV-Vorsitzende kritisiert insbesondere, dass die im bisherigen Gesetz vorhandenen unzureichenden Schutzbestimmungen für Journalisten durch die Reform gänzlich beseitigt werden sollten. Es gehe nicht an, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit außerhalb Deutschlands missachten dürfe. Das müsse der Bundestag bei seiner Entscheidung unbedingt berücksichtigen.
Reporter ohne Grenzen fordert die Regierungsfraktionen im Parlament auf, den Entwurf für das neue BND-Gesetz unverzüglich zu überarbeiten und Journalisten vor Überwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst zu schützen: BND darf ausländische Journalisten überwachen.
„Es ist ein Skandal, dass deutsche Politiker unseren Geheimdiensten erlauben wollen, ausländische Journalisten zu überwachen“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Bisher findet sich in jedem deutschen Überwachungsgesetz eine Ausnahmeregel für Journalisten. Im neuen BND-Gesetz aber ist an keiner einzigen Stelle ein Hinweis darauf zu finden, dass Journalisten nicht ausgespäht werden dürfen. Besonders Journalisten aus Nicht-EU-Ländern geraten damit in das Visier des Nachrichtendienstes. Offenbar betrachtet die Bundesregierung Pressefreiheit als ein deutsches Exklusivrecht, um das sie sich im Ausland nicht zu scheren braucht“, sagte Mihr.
Thorsten Wetzling hat für die Stiftung Neue Verantwortung einige Schwachstellen und Verbesserungsvorschläge (PDF) herausgearbeitet.
Allerdings sind wichtige Korrekturen vonnöten, um rechtsstaatliche Defizite abzustellen und Rechenschaftslücken zu schließen. Andernfalls bliebe das Ausspähen zu spärlich beschränkt, der Grundrechteschutz zu unvollkommen und die Kontrolle zu bruchstückhaft.
Die wichtigsten Regelungen des neuen BND-Gesetzes
Vergangene Woche hatten wir bereits die wichtigsten Regelungen des neuen BND-Gesetzes zusammengestellt.
- Inland: Bisher durfte der Auslandsgeheimdienst BND innerhalb Deutschlands eigentlich nicht abhören. Der Internet-Knoten DE-CIX klagt dagegen, dass er seit 2009 vom BND abgehört wird. Das wird jetzt einfach legalisiert, der BND bekommt einen Vollzugriff.
- Masse: Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören, z. B. eine Glasfaser der Telekom zwischen Luxemburg und Wien – und davon eigentlich nur 20 Prozent der Kapazität. Jetzt fallen beide Grenzen und der BND darf ganze Telekommunikationsnetze abhören, also sämtliche Leitungen von Telekom und DE-CIX. Damit wird das „Ausmaß der Überwachung erheblich steigen“.
- Anlass: Die Überwachung wird immer mit Terror, Krieg und Proliferation begründet. Das waren schon bisher nur einige von insgesamt acht Abhör-Zielen, inklusive „Cyber-Gefahren“ wie DDoS-Angriffen. Aber auch diese „Beschränkung“ gilt nur für EU-Bürger. Den Rest der Welt darf der BND abhören, um „die Handlungsfähigkeit der BRD zu wahren“ und „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen. Das „erlaubt die Überwachung zu annähernd beliebigen Zielen“.
- Metadaten: Die „beliebigen Überwachungsziele“ gelten nur für Inhaltsdaten. Metadaten darf der BND von allen sammeln, die nicht eindeutig als Deutsche erkennbar sind – also im Zweifel immer. Der BND selbst soll Metadaten nur ein halbes Jahr speichern dürfen. Aber der BND darf Metadaten auch massenhaft und automatisch an „Partner“ wie die NSA geben. Schon bisher gibt der BND der NSA mindestens 1.300.000.000 Metadaten – jeden Monat. Das wird jetzt legalisiert.
- Kontrolle: Die Kontrolle der Geheimdienste ist bisher zersplittert in drei Gremien, die jeweils nur einen Ausschnitt sehen. Jetzt wird ein viertes Gremium geschaffen, das als „unabhängig“ bezeichnet wird, aber von der Regierung ernannt wird. Auch weiterhin gibt es keine Kontroll-Instanz, die ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des BND hat. Effektive Kontrolle ist so unmöglich.
In dem Artikel finden sich auch viele Statements aus Politik und Zivilgesellschaft.
