Remixer #48 Daniel Seitz: „Tagtäglich erlebte Praxis weit entfernt von der Rechtssprechung“

Daniel Seitz (Foto: bpb.de, CC-BY 2.0)

In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Der Medienpädagoge und Gründer von Mediale Pfade Daniel Seitz.

Daniel Seitz ist Medienpädagoge und hat eine kleine Agentur für Medienbildung – mediale pfade – gegründet. Dort entwickelt er mit anderen Formate und Methoden zu verschiedensten Themen der digitalen Medienbildung, von Code-Literacy-Projekten wie Jugend hackt über Jugend-BarCamps zur kulturellen Bildung bis zur Berufsorientierung mittels digitalen Schnitzeljagden durch die Stadt. Dabei sind ihm politische Bildung, Emanzipation der Jugendlichen und „openess“ besonders wichtig.

Im Bereich der Jugendkultur- und -medienarbeit, welche Rolle spielt dabei die Verwendung von Werken Dritter?

Eine ganz zentrale – in ihrem Medienhandeln beziehen sich Jugendliche permanent auf Popkultur oder andere Werke Dritter, sei es beim Filmprojekt, wo die jungen Macher genau dieses eine Lied im Ohr haben, das am besten die Stimmung im Film unterstützt, sei es bei der Präsentation in der Schule zu ihrem Lieblingsthema oder sei es beim Musikmachen, wo sie z.B. auf vorhandene Beats zurück greifen. Wer mit dem Internet und mobilen Medien selbstverständlich aufgewachsen ist, hat einen ganz anderen Zugang und Verständnis von Kulturgütern.

Was macht für Dich einen guten Remix aus? Ganz im allgemeinen und im Kontext von Jugendmedienarbeit?

Ein guter Remix schafft etwas Neues, ohne das Alte zu verlieren. Ich kann also das Ursprungswerk immer noch erkennen, sehe und/oder höre aber auch den künstlerischen Neuwert eines Werkes.

Im Kontext von Jugendmedienarbeit ist das ein schwieriges Thema. Das besondere ist sicherlich der Zugang, den junge Menschen zur Medienwelt und Popkultur dadurch finden und verarbeiten können.

Wie gehst Du damit um, wenn Jugendliche für Ihre Werke unlizenziertes Fremdmaterial verwenden?

Das bringt die Verantwortlichen in eine sehr schwierige Situation. Grundsätzlich unterscheiden wir, ob es am Ende um eine Veröffentlichung des angestrebten Produkts geht. Wenn ja, fällt die Verwendung von copyright-Material aus, das handhaben wohl (fast) alle KollegInnen so. Zur Rechteklärung ist weder Zeit noch Geld da, die Strukturen und Verfahren geben einen alltagstauglichen Umgang nicht her. Manche Projektstrukturen haben Sonderkonditionen z.B. im Verbund über Landesmedienanstalten, das bedeutet dann aber meist eine sehr limitierte Verwertung, z.B. nur auf den eigenen Seiten, nicht auf YouTube und Co.

Was ist dann die Alternative?

Also bleibt dann „nur“ freies Material – das funktioniert meist gut, hält (fast) alle wesentlichen Probleme fern, aber es ist nicht das gleiche. Jugendliche müssen dabei erstmal lernen, das bestimmte Dinge durch das Urheberrecht nicht gehen. Und bringen dabei wenig Verständnis auf – also welcher Schaden nun entstehen würde, wenn sie z.B. den Song ihres Lieblings-Rappers für das Intro ihres Filmes verwenden würden. Eine durchaus berechtigte Frage.

Dieses Vorgehen verhindert leider auch vieles, was sonst entstehen könnte. Creative Commons war ein großer Segen für die Jugendmedienarbeit, auf den sich alle gestürzt haben. Jetzt ist es aber wieder an der Zeit, stärker für eine Veränderung des Urheberrechts zu kämpfen. Medienpädagogik hat auch eine anwaltliche Funktion für Jugendliche und diese permanente massenhafte Kriminalisierung hält schon viel zu lange an.

Was sagen die Jugendlichen eigentlich selbst zur rechtlichen Situation?

Das startet meistens mit recht starker Unkenntnis, geht weiter über Ablehnung und endet im besten Fall mit Toleranz. Sie können meistens nicht verstehen, welchen Schaden eine digitale Kopie anrichten soll. Von der Notwendigkeit, das sich KünstlerInnen finanzieren müssen, sind Jugendliche auch überzeugt – sie kaufen immerhin auch fleissig Merchandising und Konzertkarten, also die Instrumente, mit denen Musiker am direktesten verdienen. Warum sie sich dann in eigenen Werken nicht auf diese Musik beziehen dürfen, leuchtet dann nur schwer ein. Remix- und Meme-Kultur in den sozialen Medien sind auch ein tolles Beispiel dafür – da ist die tagtäglich erlebte Praxis so weit entfernt von der gängigen Rechtssprechung, dass es dort überhaupt kein Unrechtsbewußtsein bei Jugendlichen gibt.

Gab es schon einmal Abmahnung oder sonst rechtliche Probleme im Kontext Deiner Tätigkeit?

Nein, noch nie. Ich kenne auch keine einzige Klage gegen irgendein Jugendmedienprojekt. Sehr wohl kenne ich einige Abmahnungen gegen medienpädagogische Institutionen, die z.B. Präsentationen von (nicht eigenen) ReferentInnen veröffentlicht haben mit urheberrechtlich geschützten Bildern, stets mit nicht unerheblichen Kosten. Auch das macht die Träger natürlich entsprechend vorsichtig im Umgang mit den Medien aus den Jugendprojekten.

Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

Ich begrüße jede Initiative, die einen Großteil der Bürger entkriminalisiert und es schafft, Urheber angemessen zu vergüten. Urheber diskutieren ja gerne mal den Schutz der Kunst und die Möglichkeit, als Künstler ein angemessenes Leben führen zu können, in den Vordergrund. Wenn es denn um die Kunst geht, wird es nun Zeit, auch den digitalen Wegen der Kunst die Türen zu öffnen.

Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix? (Am besten mit einem Link)

mein alltime-favorit des großartigen Martin Gretschmann aka Acid Pauli vs. Johnny Cash: I See a Darkness

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Und – ich kann mich nicht entscheiden, darf ich auch zwei? – die wunderbare Arbeit von Jeff Desom: Rear Window Loop. Er baute aus dem Alfred Hitchcock Film „Rear Window“ von 1954 eine Kulisse aller Handlungen, die durch den Hinterhof in den Wohnungen zu beobachten waren, einen Loop für eine breite Leinwand:

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Dieser Remix wurde auch ausgezeichnet mit dem Prix ARS Electronica 2012.

Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet und zum Schlendern im online Remix-Museum einlädt. Der Text erscheint auf Wunsch des Interviewten unter der Lizenz Creative Commons BY 4.0.

1 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.