Vor kurzem hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Einrichtung eines (neuen) Sonderberichterstatter für den Datenschutz (Special Rapporteur on the right to privacy) beschlossen. Jetzt stehen bald Wahlen an. Unter den rund 30 Bewerbern finden sich auch Bekannte aus der Netzpolitik. Unser ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar (.doc) findet sich ebenso darunter wie auch Marc Rotenberg von EPIC (USA) (.doc) oder der US-Whistleblower Thomas Drake (USA) (.doc). Als weiterer Deutscher bewirbt sich Christopher Kuner. Er scheint eher im Bereich Lobbyismus in Brüssel unterwegs zu sein und agiert laut Lebenslauf auch im Umfeld der International Chamber of Commerce (.doc).
Simon Davies hat sich die Bewerber angeschaut und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Teil davon automatisch mangels Qualifikation rausfällt. Er beschreibt seine Erwartungen an die Kanidaten:
Of equal significance, over half the applicants have staked their claim purely on academic credentials. One key question facing the HRC is whether a track record of theory and post-analysis is an adequate basis to lead the international community on the heady pace of practical real-time privacy issues, particularly in the absence of any knowledge of technology. The vast majority of academic applicants are legal experts with no technology interface and almost no civil society connection. This leads onto another key aspect of the job. Special Rapporteurs have an investigative function. In an environment famed for secrecy and obfuscation, the ability to conduct deep-drilling is critically important. There’s a small handful of applicants – former prosecutors and senior government advisors in prosecution cases – who could, in theory, perform that investigatory function. However it’s doubtful whether such candidates would easily attract the trust of the broader stakeholder communities – certainly in civil society. It’s even more doubtful whether those people have the personal capacity to embrace the narrative and courage needed to take privacy forward in the way that is required. I could be wrong of course, but the selection board should be sceptical.
Diverse NGOs haben einen „Call for applications and checklist for selection and appointment of the Special Rapporteur on the right to privacy“ erstellt.
Die Wahl findet wohl im Juni statt. Wir wünschen Peter Schaar viel Erfolg.
Lieber Markus,
wäre Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatheit nicht eine passendere Übersetzung? Hier reden wir ja von Art. 12 AEMR bzw. Art. 17 UN-Zivilpakt.
Die Sonderberichterstatter sind ja breiter aufgestellt als die Ableitung des Datenschutzes aus dem GG oder der EMRK, die unter Umständen nicht deckungsgleich mit die Datenschutz-Ableitungen aus der AEMR und dem UN-Zivilpakt sind.
Viele Grüße
Das „Datenschutz“ in „Datenschutz-Ableitungen“ bitte streichen.
VG
Naja ich weiß nicht ob ein älterer Herr für Thema Datenschutz geeignet ist. Datenschutz heißt nämlich in 1. Linie gute Computer Kenntnisse, damit man seine Daten eben schützen kann. Da muss man nix studiert haben oder ne Ausbildung in dem Bereich gemacht zu haben. Es reicht sich oft und viel mit dem Thema zu beschäftigen. Und ich kann mich in den ganzen Jahren an KEIN EINZIGES MAL erinnern an dem der Typ irgendwas in der Richtung vorgeschlagen hat, z.B. welche Tools man benutzen kann, damit die Bullen einen nicht erwischen oder man Abmahnungen vermeiden kann usw. Jetzt werden paar von euch sagen, dass es ja auch ausreicht, wenn er sich NUR mit den Gesetzen auskennt und politisch was zu melden hat. Naja, ist halt nur die eine Seite, die für den Job wichtig ist, insofern fehlen da 50%, aber gut lassen wir das mal gelten. Aber ey, selbst dann kann ich mich an nix erinnern. NIE hat der Typ irgendwas vorgeschlagen, wie man ne 2. Identität anlegt oder ein Offshore Konto oder Briefkastenfirma und und und. Gaaaaar nix ! Wir brauchen jemanden der Ahnung von solchen Dingen hat, jemand ausm Internetbereich, der Ahnung von Politik UND Computern hat, sonst wird das nix …