Gerne betont die Bundesregierung, wie sehr ihr die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit ihren US-amerikanischen Partnern am Herzen liege. Da spielt es offenbar keine Rolle, dass die NSA mit eifriger Unterstützung des BND in Europa Wirtschaftsspionage betreibt und sich die US-Regierung nicht auf den Abschluss eines „No-Spy-Abkommens“ festpinnen lassen möchte. Genau das hat jedoch die Bundesregierung mitten im Wahlkampf 2013 in Aussicht gestellt, um ihre Durchsetzungsfähigkeit dem US-Partner gegenüber zu demonstrieren – obwohl ein solches Abkommen niemals ernsthaft zur Debatte stand, was auch die Bundesregierung wusste.
Anfang Juni 2015 berichtete der Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung über „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Dokumente, die belegen, dass die Bundesregierung spätestens im Januar 2014 wusste, kein No-Spy-Abkommen mit den USA abschließen zu können. In der Öffentlichkeit wurde das aber wider besseres Wissen anders dargestellt.
Obwohl uns die Dokumente mittlerweile vorliegen und wir sie auch veröffentlicht haben, stellten wir ganz offiziell eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Wie erwartet wurde unser Antrag aber abgelehnt, weil „derartige Informationen […] als Verschlusssache gem. § 2 Abs. 1 Verschlusssachenanweisung (VSA) i. V. m. § 4 Abs. 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) eingestuft [wären]. Ihr Bekanntwerden wäre zumindest geeignet, den Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu schaden.“ Wie so oft wird die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ als Begründung herangezogen, die man nicht gefährden wolle.
Dass die Ablehnung nur so vor Konjunktiven strotzt, ist kein Zufall: Das Bundeskanzleramt möchte die Existenz der veröffentlichten Dokumente nicht einmal bestätigen, vom genauen Wortlaut des Inhalts ganz zu schweigen:
Würde das Bundeskanzleramt die Existenz der veröffentlichten Dokumente bestätigen sowie ihren genauen Wortlaut und ggf. den Kontext, in dem diese Dokumente entstanden sind, so würde dies die angeführten Schutzaspekte gefährden und einer Authentifizierung der in den Medienberichten enthaltenen Informationen gleichkommen. Aus diesem Grund kann das Bundeskanzleramt weder bestätigen noch dementieren, dass die im Antrag genannten Dokumente hier vorliegen und sie auch nicht zur Verfügung stellen.
Wir freuen uns also auf eine fortgeführte „vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Die weist zwar ein gewisses Ungleichgewicht auf, im gemeinsamen Kampf gegen Wirtschaftsvorteile den Terror muss man das aber wohl in Kauf nehmen.
