Remixer #37 Ulu Braun: „Künstlerische Freiheit muss über Befindlichkeiten stehen“

In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Ulu Braun.

Ulu Forst (Foto: Jonathan Loyche)
Ulu Forst (Foto: Jonathan Loyche)

Ulu Braun lebt und arbeitet in Berlin als Video- und Filmkünstler. Für seinen Film „Forst“ (siehe auch den Trailer als Embed) erhielt er 2013 den Deutschen Kurzfilmpreis für den besten Experimentalfilm. Bei der Berlinale 2014 war Braun mit seinem neuen Film „Birds“ vertreten.

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Wie hat sich Ihr künstlerisches Schaffen entwickelt?

Angefangen hat es mit Graffiti. Über Zeichnungen, Malerei und Collage ging es zum Film und darüber hinaus.

Inwieweit verfügen Sie selbst über Erfahrungen als Remixer?

Wenn ich Found Footage benutze, tue ich das entweder um zu zitieren, oder eine mediale Erfahrung auf persönliche Weise zu spiegeln. Solange ich an einem gesellschaftlichen Leben teilnehme, sind Massenmedien unausweichlicher Bestandteil der Wirklichkeit geworden. Um künstlerischer Freiheit gerecht zu werden, muss die Wirklichkeit Fundament einer Auseinandersetzung sein. Bei der Benutzung von Fremd-Footage geht es ja (meist) nicht um eine Aneignung bzw. Schöpfungsbehauptung dessen.

Die künstlerische Freiheit muss über persönlichen und industriellen Befindlichkeiten stehen. Was werden denn die Menschen in 50 Jahren darüber denken? Ist es notwendig dieses Werk zu machen? Ich stelle mir das dann so vor: Gott guckt von einer Wolke herunter und lächelt milde.

Was macht für Sie einen guten Remix aus?

Einfaches Beispiel: Nachsynchronisationen von Filmen. Das Werk bekommt durch die neue Tonebene einen anderen Kontext. Das ist manchmal sehr befreiend. Es gibt auch schöne Hommagen und Interpretation. Manchmal so, dass diese noch intensiver als das Original empfunden werden. z.B. die „Chris Isaak- Wicked Game“ Adaption von Pipilotti Rist. Am meisten ist ein Remix gerechtfertigt, wenn dadurch eine höhere bzw. andere Schöpfungsebene erreicht wird.

Qualität ist allerdings ähnlich selten wie bei Originalen. Es ist einfach und verführerisch einen Remix zu machen. Wenn es Spass macht ist es fein, und wirklichkeitsfremd dann, wenn am Knöpfchen einer App gedreht wird und dies als schöpferischer Akt empfunden wird. Es fehlen meiner Meinung nach aktuelle Begrifflichkeiten – die Sprache ist zu langsam, vieles wird zu Brei. Jedem Zahnarzt der behauptet, er mache in seiner Freizeit Musik, muss man sagen „Hey Du, ich mache auch hin und wieder Kiefer-OPs“.

Haben Sie schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?

Ja, bei Filmen deren Eigenmaterial-Quote sehr hoch und der Zitatcharakter sekundär war. Ich mache auch Videos, in welchen ich auf Massenmedien reagiere, da ist es inhaltlich unabdingbar mit Samples zu arbeiten. Wenn es inhaltlich oder emotional unbedingt nötig ist, muss man es tun. Man kann auch wichtige Gedanken nicht verbieten.

Wurden Sie schon einmal abgemahnt oder hatten rechtliche Probleme wegen Ihrer künstlerischen Tätigkeit? Und sonst?

Nein, ich werde aber häufig von etwas eingeschüchterten Künstlern und Kreativen gefragt, ob man dies oder jenes tun dürfte. Das Bedürfnis scheint also sehr groß zu sein. Aufsehen erregt man ja nur dann, wenn vermutet wird, dass man damit Geld verdient. Der Respekt gegenüber Medien ist in der breiten Bevölkerung noch extrem naiv und lemmingartig.

Was halten Sie von der Idee, ein Recht auf Remix mit Vergütung für die verwendeten Werke einzuführen?

Das ist grundsätzlich eine gute Lösung. Natürlich müssen Details beachtet werden, z.B. wie hoch der jeweilige schöpferische Anteil ist. Man muss unbedingt eine rechtlich Grundlagen schaffen, Privatpersonen und private Nutzung vor unverhältnismäßigen Klagen zu schützen. Eine Anregung von mir wäre, dass öffentlich-rechtliche Produktionen, die ihre Herstellung schon über öffentliche Gelder gedeckt haben, als Allgemeingut zur künstlerischer Bearbeitung freigegeben werden sollten. Vor allem auch das nicht ausgestrahlte Material hat ein großes Potential, und ist ja in ungesehener Form verschenktes Potential.

Zum Abschluss, was ist Ihr persönlicher Lieblingsremix?

Ein gutes Beispiel ist der amerikanische Filmemacher Phil Solomon, welcher auch Sequenzen von Computerspielen bearbeitet. Ich konsumiere nicht so viel Medien und vergesse dann leider die Namen, daher kann ich jetzt leider nicht viele Beispiele aus dem Ärmel schütteln. Aber es gibt Sie und es wird noch mehr geben

Man könnte grundsätzlich jeden zweiten Fernseh- oder Kinofilm unterstellen eine Kopie bzw. ein Klon zu sein. Das heisst unser Verständnis für eine Kopie ist auch ziemlich eingeschränkt. Wir haben, wenn man das grundsätzliche Potential bedenkt, alle die selben Klamotten an und wohnen in den selben Häusern. Wir kopieren und klonen sozusagen ständig unsere intimsten Bereiche.

Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative Recht auf Remix, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet. 

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