Privacy International klagt auf Veröffentlichung des „Five Eyes“-Paktes

Privacy International hat heute vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage eingereicht, um eine Offenlegung des „Five Eyes“-Abkommens zu erwirken, dass die enge Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen den Geheimdiensten der USA, Neuseelands, Australiens, Großbritanniens und Kanadas regelt.

Zuvor hatte Privacy International bereits versucht, über eine Informationsfreiheitsanfrage Details zu internationalen Geheimdienstkooperationen Großbritanniens zu erfahren. Diese wurde wie zu erwarten abgelehnt, denn der britische Freedom of Information Act macht für Informationen des GCHQ eine Ausnahme. Ähnliche Praxis gilt übrigens auch in Deutschland, wir selbst haben Erfahrungen damit gemacht, dass „gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang“ besteht.

Privacy International argumentiert, dass dies das Recht auf Zugang zu Informationen verletzt, da in diesem Fall ein „massiver Einfluss auf Menschenrechte in Großbritannien und im Ausland“ bestehe. Rosa Curling von der den Fall vertretenden Kanzlei Leigh Day kommentiert:

Es kann nicht sein, dass ausnahmslos alle Informationen, die direkt oder indirekt von GCHQ geliefert werden, der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Gerade in Zeiten, in denen die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Aktivitäten des britischen Geheimdienstes an einem Tiefpunkt angekommen ist, ist es wesentlich, dass der EGMR feststellt, ob die Verborgenheit, in der GCHQ agiert, weiterbestehen darf.

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