2013
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: Bestandsdatenauskunft: Bundesrat-Innenausschuss empfiehlt Zustimmung zu Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
: Bestandsdatenauskunft: Bundesrat-Innenausschuss empfiehlt Zustimmung zu Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür Polizei und Geheimdienste sollen zukünftig noch einfacher Anschluss-Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen ermitteln dürfen. Gestern hat der Innenausschuss des Bundesrates mit überwältigender Mehrheit empfohlen, das umstrittene Gesetz ohne Änderungen anzunehmen. Vor der endgültigen Abstimmung am 3. Mai finden erneut Demonstrationen statt.
Wie angekündigt, hat der Innenausschuss des Bundesrates gestern das umstrittene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft behandelt.
Nach Informationen von netzpolitik.org haben 15 der 16 Bundesländer dafür gestimmt, das Gesetz ohne Änderung anzunehmen. Nur das rot-grüne Niedersachsen hat sich enthalten.
Auch Friedhelm Greis hat auf Golem.de eine Bestätigung:
Der Innenausschuss habe der Länderkammer auf seiner gestrigen Sitzung empfohlen, ohne Einschränkung dem Gesetz zuzustimmen, sagte eine Mitarbeiterin des Ausschussbüros am Freitag auf Anfrage von Golem.de.
Damit ist der Weg frei für die endgültige Verabschiedung am 3. Mai. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist äußerst unwahrscheinlich. Am kommenden Samstag den 27. April soll es erneut Demonstrationen gegen die Bestandsdatenauskunft geben.
Vor allem die Abfrage von Anschluss-Inhabern hinter Telefonnummer oder dynamischen IP-Adressen ohne Richtervorbehalt wird als „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ kritisiert.
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: Förderung der elektronischen Verwaltung: Bundestag erklärt De-Mail per Gesetz als sicher
: Förderung der elektronischen Verwaltung: Bundestag erklärt De-Mail per Gesetz als sicher Trotz grundlegender Sicherheitsmängel soll die De-Mail in der Kommunikation mit Behörden Rechtskraft erhalten. Das hat der Deutsche Bundestag gestern mit 14 Stimmen von Union und FDP beschlossen. Bedenken vom Chaos Computer Club, dass weder Vertraulichkeit noch Integrität der E‑Mail-Alternative gewährleistet sind, wischte die Regierung beiseite.
Wie wir wiederholt berichtet haben, ist die als „sichere E‑Mail-Alternative“ beworbene De-Mail ein De-Bakel. Durch eine mangelnde Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine De-Mail weniger vertrauensvoll als ein Brief, aber per Gesetz soll sie trotzdem als sicher genug für Kommunikation mit Behörden eingestuft werden. Noch dazu wird die Signatur nicht vom Absender, sondern vom De-Mail-Anbieter erstellt, was in etwa bedeutet, dass ein Brief rechtssicher unterschrieben ist, sobald ein Absender und ein Poststempel drauf sind, egal wer den Brief wirklich verfasst hat.
Trotz dieser schwerwiegenden Bedenken hat der Deutsche Bundestag gestern ab 21:30 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung beschlossen. Dafür gestimmt haben CDU/CSU und FDP, die Oppositionsfraktionen waren dagegen. Ganze 14 Abgeordnetenstimmen haben ausgereicht, um technische Unsicherheit per Gesetz als sicher zu stempeln. Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin dazu:
Wenn wir immer auf die Bedenkenträger Rücksicht nähmen, wären wir heute noch beim analogen Telefon!
Die Debatte im Plenum kann man im Prokoll ab Seite 29294 nachlesen oder in der Mediathek nachschauen, mit den folgenden Reden:
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 16 in Audio
: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 16 in Audio Hier nun etwas verspätet die Audio Version des Netzpolitischen Wochenrückblicks. Ich behaupte am Ende fälschlicherweise, es sei die Kalenderwoche 17, davon bitte nicht verwirren lassen. Viel Spaß und wie immer gerne Feedback!
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 16
CC-BY-ND <a href="http://www.flickr.com/photos/tambako/8512432948/in/photostream/" >Tambako The Jaguar</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 16 Die wichtigsten Themen der Woche im Netzpolitischen Rückblick, die Audioversion folgt in Kürze!
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Quellen-TKÜ: Bund und Länder verzichten “bis auf Weiteres” auf Einsatz, Eigenentwicklung verzögert sich weiter
Die Eigenentwicklung eines behördlichen Staatstrojaners und die Überprüfung des kommerziellen Trojaners FinFisher verzögern sich weiter. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums vor, die wir veröffentlichen. Erstmals geben aber Bund und Länder zu, “bis auf Weiteres” auf Quellen-Telekommunikationsüberwachungen zu verzichten. [Zum Artikel]
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: Deutsche Digitale Bibliothek: Kulturstaatsminister Neumann kauft digitale Wasserzeichen für 100.000 Euro
: Deutsche Digitale Bibliothek: Kulturstaatsminister Neumann kauft digitale Wasserzeichen für 100.000 Euro Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat einhunderttausend Euro für eine Software für digitale Wasserzeichen ausgegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage hervor, die wir veröffentlichen. Damit sollen Inhalte der „deutschen Alternative zu Google Books“, der Deutschen Digitalen Bibliothek, vor Urheberrechtsverletzungen geschützt werden.
Im Februar antwortete die Bundesregierung auf eine Frage der Linkspartei zu Lizenzeinnahmen aus urheberrechtlich geschützten Werken des Bundes. Darin stehen lustige Zahlen, wie viel Geld die Bundesbehörden durch Lizenzen einnehmen. Ebenfalls berichtete die Regierung erstmals, für 100.000 Euro eine „Software zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ entwickeln zu lassen.
Dazu hat die Linksfraktion mit einer neuen kleinen Anfrage nachgehakt, die wir an dieser Stelle veröffentlichen: Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei Werken des Bundes (PDF).
Auftraggeber für diese Software ist demnach der Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann. Die Entwicklung der Software erfolgt durch das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT), die mit SitMark Image breits eine solche Software hat und damit „digitale Mediendaten“ gegen „Piraten“ schützt:
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: Bundestags-Ausschuss: Abgeordnete diskutieren über Exportkontrollen für Überwachungstechnologien
: Bundestags-Ausschuss: Abgeordnete diskutieren über Exportkontrollen für Überwachungstechnologien Westliche Überwachungstechnologien dürfen nicht in autoritäre Regime exportiert werden. Das forderte Reporter ohne Grenzen im Bundestagsausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ und präsentierte Möglichkeiten zur Exportkontrolle. Zum ersten Mal diskutierte damit auch ein Ausschuss über das Thema, vor der Wahl werden aber keine Konsequenzen folgen.
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: Einbetten von Youtube Videos verletzt laut BGH eventuell Urheberrechte [Update]
: Einbetten von Youtube Videos verletzt laut BGH eventuell Urheberrechte [Update] Der Bundesgerichtshof sagte gestern in einer mündlichen Verhandlung, dass das Einbetten von YouTube-Videos in fremde Websiten möglicherweise eine Rechtsverletzung darstelle. Das Einbetten sei nicht mit einer Verlinkung vergleichbar und verletze eventuell Urheberrechte, so der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Es geht bei dem Fall um ein Video über Wasserverschmutzung, das der Hersteller von Wasserfiltern produziert hatte. Ein Konkurrent band den Film auf seiner Homepage ein, der Urheber des Films wollte das verbieten. Laut Tagesschau erwägt der Bundesgerichtshof auch, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte.
Ein ähnlich gelagerter Fall aus Schweden liegt bereits bei den Richtern in Luxemburg vor. Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, entstünde nach Auffassung von Beobachtern ein neues Geschäftsfeld für Abmahnanwälte, da auf Facebook und in Blogs millionenfach Videos im Wege des Framings geteilt werden.
Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden.
Leonhard Dobusch hat hier im Januar bereits ausführlich über den „Risikofaktor Einbettung: YouTube, Twitter und das Urheberrecht“ geschrieben.
[Update]
Laut der Frankfurter Rundschau hat die Firma, die im Video als verantwortlich genannt wird, das Video nicht mal selbst hochgeladen, sondern ein Internetportal für Spiritualität. Dessen Mitarbeiter haben dann also auch erlaubt, dass das Video eingebettet werden kann. Warum dann nicht die Esoterik-Plattform verklagt oder zum Entfernen aufgefordert wurde, konnte aber wohl auf Nachfrage weder der Filterhersteller noch der BGH noch der Plattform-Betreiber erklären.
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: Nächster Schritt für CISPA: Repräsentantenhaus stimmt zu
: Nächster Schritt für CISPA: Repräsentantenhaus stimmt zu Nachdem der Geheimdienstausschuss dem CISPA Gesetzentwurf (Cyber Intelligence Sharing and Protection Act) am 10. April bereits zugestimmt hatte, hat gestern auch das Repräsentantenhaus abgestimmt. Mit 288 zu 127 Stimmen wurde CISPA dort nach zwei Tagen Debatte angenommen. Nicht verwunderlich, da CISPA dort auch 2012 bereits eine Mehrheit gefunden hatte. Das weiße Haus steht der aktuellen Version noch immer sehr kritisch gegenüber, am Dienstag hieß es in einer Stellungnahme, Obamas Berater würden ihm empfehlen, sein Veto gegen das Gesetz einzulegen, wenn es ihm vorlegt wird.
The Administration, however, remains concerned that the bill does not require private entities to take reasonable steps to remove irrelevant personal information when sending cybersecurity data to the government or other private sector entities. Citizens have a right to know that corporations will be held accountable – and not granted immunity – for failing to safeguard personal information adequately.
Als nächstes stimmt der Senat über CISPA ab, dann geht es zum Präsidenten.
Die Lobby-Organisation TechNet, zu deren Mitgliedern u.a. Dell, Microsoft, Cisco Systems, Intel, Yahoo und Apple zählen, lobte die Mitglieder des Ausschusses für ihre Arbeit an CISPA. Microsoft und auch Facebook traten jedoch wieder einen Schritt zurück und betonten die Wichtigkeit eines „ausgewogenen Ansatzes“. Am Montag forderten hingegen 34 Bürgerrechtsorganisationen, darunter die EFF, die Abgeordneten dazu auf, gegen CISPA zu stimmen. Eine Online-Petition, die bis zum 15. März diesen Jahres lief, erzielte mehr als 110.000 Unterschriften.
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: Max Schrems zur EU-Datenschutzreform: „Von den Netzaktivisten sehe ich zu wenig Wind.“
(c) 2011 Dominik Steinmair / europe-v-facebook.org : Max Schrems zur EU-Datenschutzreform: „Von den Netzaktivisten sehe ich zu wenig Wind.“ Der Student Max Schrems wurde berühmt als der, der seine Daten von Facebook bekommen hat. Er hat die Initiative europe-v-facebook.org gegründet und bestreitet derzeit ein Verfahren gegen Facebook bei der irischen Datenschutzbehörde. Zudem engagiert er sich bei der laufenden Reform des europäischen Datenschutzes. Im Interview mit netzpolitik.org erzählt er vom aktuellen Stand seines Verfahrens gegen Facebook. Außerdem erklärt Max, warum wir uns für die europäische Datenschutzreform einsetzen sollten – und zwar zusammen mit unseren Großmüttern.
netzpolitik.org: Herzlichen Glückwunsch zum Privacy Champion Award, den EPIC dir verliehen hat. Wie kamen die auf dich?
Schrems: Ich habe die Initiative europe-v-facebook.org ins Leben gerufen. Ich glaube, das spannende daran ist, dass erstmals jemand nicht nur meckert, sondern versucht seine Rechte durchzusetzen. Wir haben in der EU ordentliche Datenschutzgesetze, nur keiner hält sie ein. In den USA haben wir Millionen-Klagen, aber keine ordentlichen Gesetze als Grundlage. Ich glaube unser Projekt verbindet erstmals die beiden Welten. Dauerhaft ist das aber ausbaufähig.
netzpolitik.org: Warum hast du Europe versus Facebook gestartet?
Schrems: Ein Vertreter von Facebook war an meiner Uni in den USA und erklärte, wie er EU-Gesetze versteht. Das war aber genau das Gegenteil von dem, was bei uns im Gesetz steht. Daraufhin hab ich eine Arbeit darüber geschrieben. Der nächste Schritt war, die Erkenntnisse aus dem Elfenbeinturm der zuständigen Behörde in Irland zu schicken. Dass die irische Datenschutzbehörde eher „Unternehmensschutzbehörde“ als „Datenschutzbehörde“ ist, wussten wir damals noch nicht.
netzpolitik.org: Wie ist denn der aktuelle Stand eures Streits gegen Facebook?
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: Unseriöse Geschäftspraktiken: Bundestag bringt Gesetz auf den Weg, das nichts an der Abmahn-Industrie ändert (Update)
: Unseriöse Geschäftspraktiken: Bundestag bringt Gesetz auf den Weg, das nichts an der Abmahn-Industrie ändert (Update) Die Abmahn-Industrie gegen Filesharing im Internet soll auch weiterhin nicht wirksam eingeschränkt werden. Das beschließt der Deutsche Bundestag gerade in erster Lesung. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich den zunehmenden Missbrauch von Abmahnungen bekämpfen – jetzt wurde ein ohnehin untauglicher Gesetzestext noch einmal verschlimmert.
Nach der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ diskutiert der Deutsche Bundestag in diesem Moment über „Unseriöse Geschäftspraktiken“. Gemeint ist unter anderem die Abmahn-Industrie gegen Filesharer. Die beschreibt die Bundesregierung so:
Diesen Praktiken ist gemeinsam, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, obwohl sie selbst entweder keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße begehen, erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen müssen oder zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt sind. Dies hat das Rechtsempfinden einiger Bürgerinnen und Bürger erheblich gestört.
Ursprünglich kündigte die schwarz-gelbe Regierung an, die „Abmahnabzocke“ wirksam zu deckeln. Doch schon den ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisierte der Digitale Gesellschaft e. V. als „völlig am Problem vorbei gehend“.
Diesen unzureichenden Entwurf wollte Kulturstaatsminister Bernd Neumann sogar nochmal verschlimmbessern, da „man gerne noch ein 2‑Strikes Warnmodell einbauen möchte.“ Damit hat sich Neumann in den Koalitionsabstmimungen glücklicherweise nicht durchsetzen können, die Abmahngrenze hat er aber endgültig unwirksam gemacht. So heißt es im Gesetzentwurf:
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: „Dem kommunikativen Vollrausch folgt ein realpolitischer Kater“
: „Dem kommunikativen Vollrausch folgt ein realpolitischer Kater“ In einer Studie des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik untersuchten die Soziologinnen Jasmin Siri und Katharina Seßler die Twitter-Accounts von 13 deutschen Politikern und ‚Twitteraktivisten’. Vom 10. September 2012 bis zum 16. November 2012 analysierten sie die Twitternutzung von Peter Altmaier, Sigmar Gabriel, Steffen Seibert, Dorothee Bär, Volker Beck, Steffi Lemke, Bodo Ramelow, Thorsten Schäfer-Gümbel, Christian Soeder, Halina Wawzyniak, Marina Weisband, Julia Schramm und Christopher Lauer. Vier Inszenierungsformen konnten die Soziologinnen ausmachen: Kommunikationen, bei denen die Akteure ausschließlich in ihrer Berufsrolle auftreten („strictly to the role“), die Nutzung von Twitter als Instrument zur „Prozess-transparenz“, die Nutzung, um „sanfte Einblicke in das Leben außerhalb des politischen Alltags zu gewähren („unverfänglich menschlich“) und viertens solche Inszenierungsformen, die tiefe Einblicke ins Privatleben ermöglichen („publicly private“).
Die Autorinnen raten Politikern, nur zu twittern, wenn sie sich auch wirklich auf die Eigenlogik des Mediums einlassen möchten. Dann sei allerdings auch lockere, parteiübergreifende Kommunikation zwischen politischen Gegnern möglich – eine Besonderheit von Twitter.
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: Liveblog: Das Ende der Internetenquete
: Liveblog: Das Ende der Internetenquete Der Bundestag startet jetzt gleich eine 90 Minuten lange Debatte um die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Ich sitze auf der Tribüne im Bundestag und blogge live. Ihr könnt auf bundestag.de den Livestream sehen. Auf Twitter ist der passende Hashtag #eidg.
Das sind die Berichte:
- Zwischenbericht Datenschutz, Persönlichkeitsrecht
- Zwischenbericht Demokratie und Staat
- Zwischenbericht Internationales und Internet Governance
- Zwischenbericht Interoperabilität, Standards, Freie Software
- Zwischenbericht Kultur, Medien und Öffentlichkeit
- Zwischenbericht Medienkompetenz
- Zwischenbericht Netzneutralität
- Zwischenbericht Urheberrecht
- Zwischenbericht Verbraucherschutz
- Zwischenbericht Wirtschaft, Arbeit, Green IT
Hier sind Versuche der Deutungshoheit der Fraktionen durch Pressemitteilungen:
- Pressemitteilung FDP
- Pressemitteilung SPD
- Pressemitteilung CDU/CSU
- Blogpost GrünDigital
- Blogpost Digitale Linke
Jens Koeppen, CDU
Seine „Entzugserscheinungen halten sich in Grenzen“. Kann ich gut verstehen. „Enquete habe sich gelohnt“. Die Enquete habe das Randthema Netzpolitik in die Mitte der Gesellschaft geholt. Kleiner gehts nicht. „Wir haben uns am Anfang in die ideologischen Schützengräben vergraben“, das Ende war eher konsensual, auch wegen Zeitdruck. Es gäbe auch nur Gewinner, trotz einiger „Twitter-Meldungen“.
Bedankt sich bei den Sachverständigen. Ohne die wäre das „Zelt ohne Gestänge“ zusammen gefallen. Wünscht sich Hauptausschuss im nächsten Bundestag, damit Thema „nicht in Dörnröschenschlaf“ zurück fällt.
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: CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne sprechen sich gegen Softwarepatente aus
: CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne sprechen sich gegen Softwarepatente aus Tagensordnungspunkt 17 der heutigen Sitzung des Bundestages lautet „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“. In einem gemeinsamen Antrag (PDF) von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen fordern sie die Bundesregierung dazu auf, Softwarepatente effektiv zu begrenzen und zu gewährleisten, dass Computerprogramme urheberrechtlich geschützt bleiben und dieser Schutz nicht durch eine Erteilung von Patenten auf bestimmte Softwarekomponenten ausgehebelt werden darf. Die Linke durfte den Antrag nicht unterstützen. Aus dem Büro von Petra Sitte heißt es, er gehe zwar in die richtige Richtung, einige Änderungen wären jedoch notwenig.
Zu Beginn des Antrags wird festgestellt, dass innovative, leistungsfähige und sichere Informationssysteme die unverzichtbare Grundlage der Wissens- und Informationsgesellschaft darstellen. Die Leistungsträger bei der Entwicklung dieser Systeme seien vor allem kleine und mittelständische Softwareentwicklungsunternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich vom Urheberrecht abhänge. Und obwohl das deutsche Patentgesetz wie auch das Europäische Patentübereinkommen Computerprogramme „als solche“ eigentlich vom Patentschutz ausnehmen, wurde praktisch, vor allem vom Europäischen Patentamt, Patente mit Wirkung auf Computerprogramme erteilt:
Bei denen die Patentierung von Lehren zur reinen Datenverarbeitung in einer nur formalen Einkleidung als „technische Verfahren“ oder „technische Vorrichtungen“ erfolgte und Ansprüche auch explizit auf diese Verfahren bzw. Vorrichtungen realisierenden Computerprogramme erhoben werden. Die Anzahl der allein vom EPA erteilten softwarebezogenen Patente liegt nach Schätzungen im hohen fünfstelligen Bereich.
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: Interne Protokolle: Bundesbehörden nehmen Gesetz zur Informationsfreiheit nicht ernst genug
: Interne Protokolle: Bundesbehörden nehmen Gesetz zur Informationsfreiheit nicht ernst genug Acht Jahre nach dem Inkrafttreten tun sich deutsche Bundesbehörden noch immer schwer mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Das geht aus Protokollen einer ressortübergreifende Arbeitsgruppe hervor, die Zeit und Zeit Online veröffentlicht haben. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit hält das Gesetz zwar für einen Erfolg, seht aber „noch viel Spielraum für Verbesserungen“.
Seit
20052006 gibt es ein deutsches Gesetz zur Informationsfreiheit, nicht zuletzt durch die Plattform FragDenStaat.de nehmen immer mehr Menschen ihr Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen wahr. Bei den Behörden, die der Öffentlichkeit Transparenz bieten sollen, kommt dieses Recht nicht immer gut an. Die Zeit und Zeit Online haben jetzt in ihrem anonymen Briefkasten Protokolle von Treffen der Behörden im Innenministerium zwischen Januar 2006 und April 2012 erhalten und veröffentlicht (lokaler Mirror).Und darin stehen ein paar Zitate, die zeigen, wie schwer sich die Behörden tun:
In Einzelfällen stellt sich die Frage, ob ein Antrag im Hinblick auf einen unverhältnismäßigen Bearbeitungsaufwand zurückgewiesen kann.
Davon steht aber nichts im Gesetz.
Wenn ein IFG-Antrag eines Journalisten vorliegt, sind alle einschlägigen Ausnahmegründe, insbesondere die §§ 5 und 6 IFG zu prüfen.
Sind Journalisten etwa weniger wichtig als andere Fragesteller?
Ein paar weitere Fundstellen haben Kai Biermann und Martin Kotynek in einem Artikel zusammengestellt und eingeordnet: Behörden tun sich mit Informationsfreiheit schwer.
Dazu haben die Datenjournalisten Stefan Wehrmeyer und Michael Hörz Statistiken der Protokolle in einer Open Data Anwendung visualisiert:
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: Investiere in digitale Bürgerrechte: Markus Beckedahl über seine Arbeit und netzpolitik.org
: Investiere in digitale Bürgerrechte: Markus Beckedahl über seine Arbeit und netzpolitik.org Nachdem ich gestern den Jimmy Wales auf unserem Spenden-Banner spielen durfte, wirbt heute der Gründer selbst. In einem kurzen Video erklärt Markus Beckedahl seine Motivation hinter netzpolitik.org, was das Blog bereits erreicht hat und welche Ausgaben wir mit unserer Spenden-Kampagne finanzieren wollen:
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: (Fast) alle Urheberrechtsprobleme in einem Video: Andy Baio über die neue Prohibition
: (Fast) alle Urheberrechtsprobleme in einem Video: Andy Baio über die neue Prohibition Andy Baio, einer der Gründer des XOXO Festivals, hat kürzlich ein Video von einem Vortrag veröffentlicht, der in sehenswerten 30 Minuten noch einmal fast all jene Dinge auf den Punkt bringt, die im derzeitigen Urheberrecht grundlegend falsch laufen.
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Weil sich Andy Baio aber klarerweise auf die Situation in den USA bezieht, habe ich im folgenden noch einmal die zentralen Themen seines Vortrags aufgelistet und mit Links zu Blogeinträgen hier auf netzpolitik.org versehen, die sich mit den jeweiligen Themen auseinandergesetzt haben. Auf diese Weise wird zweierlei deutlich: Erstens, die genannten Probleme begleiten uns schon eine ganze Weile und werden sich nicht von alleine und auch nicht nur durch einfachere Lizenzierungsangebote lösen, wie die EU Kommission immer noch zu glauben scheint. Zweitens ist die Situation in Europa tendenziell noch schlechter als in den USA, obwohl es dort eine – wie Baio deutlich macht: unzureichende – Fair-Use-Klausel im Copyright gibt.
Urheberrecht, Internet-Memes und Remixkultur: Baio steigt mit Harlem Shake als dem jüngsten Beispiel für ein Internet-Meme ein, bei dem Rechteinhaber vom Verzicht auf Rechtsduchsetzung profitieren und gleichzeitig massenhaft kreative Potentiale breiter Bevölkerungsschichten aktiviert werden. Beobachten konnte man das auch schon am Vorgänger-Meme „Gangnam Style“: „Zur netzpolitischen Dimension von Gangnam Style“.
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: Brustkrebs: Vom Patentstreit zum Open Data-Projekt
: Brustkrebs: Vom Patentstreit zum Open Data-Projekt Ob auch Gene patentiert werden dürfen, ist eine heikle Frage. Der Widerstand gegen Myriad Genetics, die Patente auf Brustkrebs-Gene haben, illustriert dies derzeit eindrücklich. Denn während die Firma seit Jahren Daten zur häufigsten Krebs-Erkrankung von Frauen sammelt, gehen Forscher_innen leer aus. Mit einer eigenen Open-Data-Initiative wollen sie dies nun ändern.
Etwa 100.000.000.000.000 Zellen ergeben zusammen den Körper eines erwachsenen Menschen. Sehr sehr viele davon besitzen einen Zellkern mit allem genetischen Material – auch wenn sie gar nicht alle Informationen brauchen. Auf zwei der Gene hat die Firma Myriad Genetics seit über 15 Jahren in den USA Patente, seit 2008 auch in größeren europäischen Ländern. BRCA1 und BRCA2 spielen, wenn sie mutiert sind, eine Rolle in der Entstehung von Brustkrebs.
Am Montag nun gab es am Obersten Gerichtshof der USA eine Anhörung zur Frage, ob menschliche Gene patentiert werden können.
Die Public Patent Foundation und die American Civil Liberties Union (ACLU) verklagen dazu seit 2009 Myriad Genetics. Denn in den USA sorgt das Patent für eine Monopolstellung bei den Tests auf die beiden Brustkrebs-Gene, die oft die Ausgangsbasis für weitere Screeningmaßnahmen darstellen. Patient_innen ist es quasi unmöglich, eine zweite Meinung einzuholen. Mit 3000 Dollar ist der Test ferner teuer. Selbst die „durchschnittlichen“ Kosten von 100 Dollar sind für einige Frauen immer noch eine große Hürde. Wer keine Krankenversicherung hat oder wenn diese keinen Anteil übernimmt, wird es noch schlimmer.Seit einigen Jahren gibt es zwar Ansätze, neue Tests einzuführen, doch bewegt hat sich nicht viel. Immer deutlicher wird auch, dass das Zusammenspiel mit anderen Genen, bzw. deren Mutationen, äußerst wichtig ist. Von Myriad Genetics kommt da allerdings nichts, bemängelt Karuna Jaggar von Breast Cancer Action im Ms. Magazine. Dabei besitzt die Firma nach all den Jahren und Millionen von Tests vermutlich die größte Datenbank an Informationen.
Von BRCA1 und BCRA2 kennt Myriad Genetics inzwischen vermutlich 100.000 Mutationen und kann bei 97% einschätzen, wie riskant sie sind. Bis 2004 gab die Firma ihre Erkenntnisse noch weiter. Damit ist allerdings Schluss. Die Informationen seien nicht sachgerecht weiterverwendet worden, bemängelte Myriad. Verschiedene Nomenklaturen wären verwirrend und niemand außer der Firma könne die Ergebnisse interpretieren. Andere Forscher_innen haben seitdem ein Problem, denn ihre Möglichkeiten an Daten zu kommen sind deutlich begrenzt. In der Entscheidung von Myriad Genetics sehen sie reine Firmenpolitik. Verschiedene Nomenklaturen, die erst später vereinheitlicht werden, gab es in jedem neuen Feld der Genforschung. Stattdessen hat Offenheit Kultur: Gen‑, Protein- und weitere Strukturen und Sequenzen sind in der Biotechnologie meist in offene Datenbanken eingetragen. Schließlich untersagt Myriad den Betroffenen de facto eine zweite Meinung.
Seit kurzem gibt es daher eine neue Initiative: Das Sharing Clinical Reports Project (SCRP) von Professor Robert Nussbaum der University of California San Francisco will das Pferd von hinten aufzäumen. Die Testergebnisse, die Myriad Genetics an ihre Kund_innen verschickt, benennen die gefundenen Mutationen von BRCA1 und BRCA2 und geben eine Gefährlichkeitseinschätzung. Diese Daten sammelt SCRP nun von Patient_innen und Kliniken ein. Weitere Ergebnisse werden nicht abgefragt, insbesondere das Zusammenspiel mit weiteren Genmutationen. Damit wird auf tiefergehende Erkenntnisse verzichtet; das Projekt kann die Daten aber nicht mehr einzelnen Menschen zuordnen. Dennoch bewegt sich das SCRP in der Grauzone der Forschung, was die Zustimmung der Betroffenen angeht. In Kalifornien, wo das Projekt angesiedelt ist, gehören die Testergebnisse der medizinischen Einrichtung, die den Test angeordnet hat. Bisher sind auch die Ergebnisse noch etwas spärlich. Mit dem öffentlichen Start von ClinVar, einer Datenbank für Genvariationen des US-amerikanischen National Center for Biotechnology Information (NCBI), sollen sie in diese übertragen werden.
Vorher gibt es vermutlich eine Entscheidung im Verfahren von ACLU und Public Patent Foundation gegen Myriad Genetics. Die Fragen, um die es geht, sind vielfältig. Sind Gene wirklich patentierbar – besonders wenn das wirklich wichtige ihre zahlreichen Variationen sind? Und was ist mit dem Wissen, das aus einem solchen Monopol erwächst? Ende Juni wird zumindest der Oberste Gerichtshof der USA seine Meinung verkünden.
Dieser Artikel von Helga Hansen erschien zuerst bei femgeeks.
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: Neues Mandat für die EU Internet-Sicherheit Agentur ENISA
: Neues Mandat für die EU Internet-Sicherheit Agentur ENISA Gestern stimmte das Europäische Parlament über einen neuen Verordnungsvorschlag zur Stärkung der ENISA, der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (auch EU „Cyber Security“ Agentur) ab. Die Regelung führt zu einer Verstärkung der Agentur und wurde mit insgesamt 626 aus 687 Stimmen übernommen.
Die ENISA unterstützt die EU in Fragen der Netzsicherheit und bei der Sicherheits von Kommunikationsnetzen. Auch für die Cybersecurity-Strategie der EU ist sie von Bedeutung, hier soll die ENISA „als Schnittstelle zwischen den Computer Emergency Teams der Mitgliedsstaaten und der Union agieren und mit Strafverfolgern und Datenschutzbehörden zusammenarbeiten“.
Mit der neuen Verordnung wird ein geschäftsführender Ausschuss eingerichtet, der sich auf die strategische Ausrichtung der ENISA konzentrieren soll. Es bleibt der Expertenausschuss, bestehend aus 30 „high-level experts“, darunter Vertreter von Google und SAP, wie auch Wissenschaftler. Die neue Verordnung legt zudem Heraklion als Erst- und Athen als Zweitsitz der Agentur fest.
ENISA’s Executive Director Professor Udo Helmbrecht begrüßt die Stärkung der ENISA:
Angesichts der politischen Realität, in der die Internet-Sicherheit immer höher auf der politischen Agenda steigt, ist diese starke Bestätigung unserer Arbeit ein sehr wichtiger Schritt. […] Mit diesem neuen Mandat ist ENISA in der Lage, die EU-Internet-Sicherheit Strategie vollständig zu unterstützen und stellt sich eine verstärkte Rolle für ENISA vor, mit der Absicht, Ressourcen zu erhöhen, um Europas digitale Wirtschaft und Gesellschaft zu schützen. Die Strategie liefert ENISA zudem einen Rahmen für eine engere Zusammenarbeit mit und die Verbreitung von Erfahrung zu anderen EU-Organisationen, wie Europol, die für die Internet-Kriminalität operativ verantwortlich sind und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, bezüglich Internet-Sicherheit auf globaler Ebene.
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: ACLU fordert Mobilfunkunternehmen auf, über Android-Sicherheitsrisiken zu informieren
: ACLU fordert Mobilfunkunternehmen auf, über Android-Sicherheitsrisiken zu informieren Die Bürgerrechtsgruppe ACLU (American Civil Liberties Union) hat gestern eine Beschwerde gegen die gegen die Mobilfunkanbieter Sprint, T‑Mobile, AT&T und Verizon eingereicht. Zwei große Probleme führen sie an: Zum einen würden von Google gelieferte Android-Updates verzögert oder gar nicht an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Dadurch würden Sicherheitsheitslücken nicht geschlossen und Smartphones seien Malware, Bugs und Exploits ausgesetzt. Als zweiten Grund für die Beschwerde gibt ACLU an, dass die Mobilfunkunternehmen ihre Kundinnen und Kunden nicht darüber informieren, dass Sicherheitsrisiken bei den von ihnen angepassten Android-Versionen bestehen. Ziel der Beschwerde ist eine Untersuchung durch die Federal Trade Commission (Bundeshandelskommission) anzustoßen, die letztendlich die Mobilfunkunternehmen dazu zwingt, Kundinnen und Kunden über die Sicherheitsrisiken des angepassten Androids zu informieren und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Handys umzutauschen oder zurückzugeben.
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: Über 80 Organisationen aus ganz Europa fordern endlich Sicherung der Netzneutralität
: Über 80 Organisationen aus ganz Europa fordern endlich Sicherung der Netzneutralität Über 80 Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen forderten die EU-Kommission heute auf, endlich EU-weit das Prinzip der Netzneutralität zu sichern.
Die europäischen Dachverbände European Digital Rights (EDRi) und die europäische Verbraucherschutzorganisation (BEUC) warnten in einem heutigen Brief (pdf), dass freie Kommunikation und Meinungsäußerung immer mehr eingeschränkt und immer häufiger in die Offenheit und Neutralität des Internets eingegriffen werde.
“Diese rücksichtslosen Experimente werden solange weitergehen bis die EU-Kommission ihnen Einhalt gebietet” erklärt Joe McNamee, Geschäftsführer von EDRi.
In Deutschland kündigte zuletzt die Telekom an, sogar im Festnetz bestimmte Dienste und Inhalte zu drosseln und zu diskriminieren – was letztendlich Zensur bedeutet. Eine Studie im Auftrag der Bundesnetzagentur zeigte vor kurzem, dass die verkauften Bandbreiten von Breitbandanschlüssen in der Realität oft nicht eingehalten werden.