Bestandsdatenauskunft: Bundesrat-Innenausschuss empfiehlt Zustimmung zu Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

Polizei und Geheimdienste sollen zukünftig noch einfacher Anschluss-Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen ermitteln dürfen. Gestern hat der Innenausschuss des Bundesrates mit überwältigender Mehrheit empfohlen, das umstrittene Gesetz ohne Änderungen anzunehmen. Vor der endgültigen Abstimmung am 3. Mai finden erneut Demonstrationen statt.

Wie angekündigt, hat der Innenausschuss des Bundesrates gestern das umstrittene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft behandelt.

Nach Informationen von netzpolitik.org haben 15 der 16 Bundesländer dafür gestimmt, das Gesetz ohne Änderung anzunehmen. Nur das rot-grüne Niedersachsen hat sich enthalten.

Auch Friedhelm Greis hat auf Golem.de eine Bestätigung:

Der Innenausschuss habe der Länderkammer auf seiner gestrigen Sitzung empfohlen, ohne Einschränkung dem Gesetz zuzustimmen, sagte eine Mitarbeiterin des Ausschussbüros am Freitag auf Anfrage von Golem.de.

Damit ist der Weg frei für die endgültige Verabschiedung am 3. Mai. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist äußerst unwahrscheinlich. Am kommenden Samstag den 27. April soll es erneut Demonstrationen gegen die Bestandsdatenauskunft geben.

Vor allem die Abfrage von Anschluss-Inhabern hinter Telefonnummer oder dynamischen IP-Adressen ohne Richtervorbehalt wird als „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ kritisiert.

10 Ergänzungen

  1. jaja, und immer weiter gehts mit der bürgerrechtebeschneidung, und die schwarze pest wähler klatschen beifall…..

  2. achso, da war doch was mit dem gauck heute. hat herr dr (?) uhl noch nicht die VDS gefordert? naja, das bekommen wir auch bald durchgewinken. karlsruhe? na und…..

  3. Schon wieder mit der ganz große Keule unterwegs? Vorratsdatenspeicherung ist wer, wann mit wem. Und die Bestandsdatenabfrage ist wer und wenn’s pressiert auch wer und wie. So oft wie hier der Untergang des Abendlandes beschworen wird, wundere ich mich, dass Deutschland noch nicht unter dem Protektorat von Uno-Blauhelmen steht.

    1. Naja, klar ist das Overkill, aber was soll man machen, wenn ständig die Grundrechte ausgehöhlt werden? Ein Brief ist in Deutschland rechtlich besser geschützt als jede neuere elektronische Kommunikationsform. Warum? Nur weil es technisch geht, soll das Brief-, Post-, Telefongeheimnis nicht mehr gelten? Die Staaten die diese Dinge für Nichtigkeiten und im großem Still unterlaufen haben, sind nicht gerade die sympathischen. Und sobald es diese Instrumente gibt, werden sie auch
      missbraucht. Den die Einschränkungen (nur bei schweren Straftaten, etc.) stehen nur auf dem Papier und die Polizei soll liefern. Was passiert dann wohl?

      1. Bestandsdaten sind der Schlüssel zu Deiner Haustür. Da sollte es schon einen guten Grund für geben. So besser? Aber das Bundesverfassungsgericht schreibt bestimmt gerne etwas zu Artikel 10 GG …

  4. Das darf man sich dann künftig wohl so vorstellen, das jeder Internet-Provider ein Login für Behörden anbietet, indem der beamte einfach einer reinkopierten IP einen Namen zuordnen kann. Das ist dann wohl fast gleichbedeutend wie unter eigenem Namen zu agieren.

    Und wenn sich irgendjemand auf Facebook beleidigt fühlt, dann darf man schonmal spontan Hausdurchsuchungen in Kinderzimmern oder bei Bloggerinnen anordnen ( beides Fälle von dieser Woche)

    Ich wage mir gar nicht auszumalen, wer künftig alles wegen „Beleidigung“ denunziert wird und welche persönlichen Daten dann ungewollt bei Behörden landen.

  5. machen wir uns doch nichts vor. sobald das kleinste passiert im zusammenhang mit irgendwelchen fehlgeleiteten terror-volldeppen kommt die „alternativlosigkeit“, der „rechtsfreie raum“ etc. und dann ist die bestandsdatenauskunft ein jämmerlich kleiner betanddteil der allroundüberwachung. dr. (?) uhl bekommt bestimmt feuchte ….augen…dann.

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