Das Gesetzespaket zur Reform der Strafprozessordnung, der TK-Überwachung und so einiger anderer Sachen ist ja von Ministerin Zypries schon letzte Woche in den Grundzügen vorgestellt worden, die entsprechenden Proteste gab es auch schon. Die Humanistische Union hat nun eine Vorauskopie des Gesetzestextes zugespielt bekommen (Download, 23 MB). Die Sachen zur Vorratsdatenspeicherung finden sich ab Seite 31. Wie aus dem Anschreiben des BMJ hervorgeht, ist die offizielle Vorstellung des Entwurfs nächste Woche geplant. Im Wesentlichen hat die Bundesregierung die Vorgaben der umstrittenen EU-Richtlinie wörtlich übernommen, Internet-Provider haben Zeit bis 15. März 2009 zur Umsetzung, aber sie bekommen keine pauschale Kostenerstattung für die notwendigen Speicherkapazitäten. Lediglich bei konkreten Abfragen soll es eine Erstattung geben. Der Umfang wird hier sehr präzise auf „zwischen 500 und 10.000“ Anfragen pro Jahr geschätzt.
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Gibt es eigentlich Zahlen zur tatsächlichen Nutzung ähnlicher Blackboxen, die der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) genügen? Man erinnere sich, Maildienst-Provider mit mehr als 1000 Kunden/Vertragspartnern müssen sowas bereitgeschaltet haben…
500 halte ich für deutsche Verhältnisse unglaubwürdig. Allein schon wie schnell beim Tatort, wenn er vielleicht auch nicht ganz Wirklichkeit widerspiegelt, auf Abhörmassnahmen zurück gegriffen wird, um den Täter zu fassen, gibt mir zu denken. Schließlich, ist die Technik erstmal da, dann wollen auch mehrere Behörden einen Zugriff darauf haben. Vgl. nur mit dem Mautsystem.