Anscheinend hat ein französisches Gericht ein sehr weitgehendes Recht auf Privatkopie bestätigt. Dieses soll sowohl für Videorekorder-Aufnahmen aus dem Fernsehen gelten als auch P2P-Filesharing und Kopien von DVDs, die von Freunden erzeugt wurden.
Ein 22-jähriger Franzose wurde freigesprochen, der über Filesharing Filme getauscht hatte. Das Gericht zog eine Grenze zum nicht-kommerziellen Tauschens.
Die ganze Story gibts auf Französisch bei Liberation. Mal schauen, wann deutsche Medien darauf aufmerksam werden.
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