Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung den Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz: Belauscht, gefilmt und gut gerastert. Die kurze Fassung: Was drauf steht, ist nicht drin.
Es ist so kompliziert, dass man versucht ist, dahinter böse Absicht zu vermuten: Das Gesetz verschleiert, dass der Schutz der Arbeitnehmer eher bescheiden ist. Es dient mehr den Arbeitgeber-Interessen als denen der Arbeitnehmer. Ein Interessenausgleich ist nicht gelungen. An einigen Stellen zeigt sich das besonders. Zwar wird die heimliche Videoüberwachung untersagt, dafür aber der offenen Videoüberwachung Tür und Tor geöffnet: „zur Wahrnehmung des Hausrechts“, „zum Schutz des Eigentums“, „zur Sicherung von Anlagen“, der „Abwehr von Gefahren“ oder „zur Qualitätskontrolle“; praktisch immer. […] Die Parlamentarier, die Beschäftigten des Volkes also, sollten sich überlegen, ob sie selbst vom Volk auf eine Weise kontrolliert werden wollten, wie dies das „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ erlaubt.
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