Verbraucherzentralen klagen erfolgreich gegen Facebook

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin geklagt und heute Recht bekommen. Konkret ging es um den Freundefinder und die Geschäftsbedingungen. Beim Freundefinder sei nicht offensichtlich, dass bei der Einwilligung einer Nutzung gleich das gesamte Adressbuch zu Facebook nach Hause telefoniert wird. Außerdem gab das Gericht dem VZBV Recht, dass sich Facebook nicht „in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen“ dürfe, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook dürfe diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.

Interessant ist vor allem folgender Teil:

Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.

Das heißt eigentlich: Jede erfolgende Datenverarbeitung zu Werbezwecken in Facebook ist illegal und damit strafbar. Genauere Analysen über die Auswirkungen sind erst möglich, sobald das Urteil auch veröffentlicht wurde.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen LG Berlin vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, ist noch nicht rechtskräftig, Facebook hat bereits eine Berufung angekündigt.

12 Ergänzungen

  1. Facebook hat keine Niederlassung in Deutschland…
    ….genauso tolle klage wie in den usa die gegen Gott…..

  2. Weiter so. Immer feste Klagen einreichen. Die User sollen sich abwenden, sollen endlich mündig und fähig werden, diese Zwangsbeglückungen zu meiden, abzulehnen, zu sanktionieren! Keine Einschüchterung von deren Hausjuristen dulden. Denkt an den kleinen David mit seiner Steinschleuder.

  3. „Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder.“

    dafür hätte man aber auch nur ins gesetz schauen müssen:
    § 29 (1) UrHG: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.

  4. Bin bei FB und bin blockiert.Was habe ich getan ??? 3 – 4 man
    angeklickt als Freund und das ist bei FB verboten und da füge ich hinzu
    was für Nazimanieren,dafür habe ich mich abgemeldet.Sie schlagen
    einem selbst die Freunde vor.Das kann öffentlich gemacht werden den
    ich bin ein unbescholtener Bürger.
    G.A.Richter

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