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morgen: Bundestags-Anhörung zu Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung

von Ralf Bendrath um 19:25 am Dienstag, 11. März 2008

Morgen nachmittag findet in Berlin die öffentliche Anhörung über die Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen u.a. für die Vorratsdatenspeicherung statt. Die Ankündigung kam leider relativ kurzfristig. Weitere Informationen gibt es hier.

Berlin: (hib/BOB) Zu dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition (16/7103, Telekommunikationsunternehmen für die Überwachung des Telefon- und Faxverkehrs sowie für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten eine “leistungsgerechte Entschädigung” zu gewähren, veranstaltet der Rechtsausschuss am 12. März eine öffentliche Anhörung. Eingeladen sind Wolfgang Bär, Richter am Oberlandesgericht Bamberg; Rainer Bruckert, Leitender Kriminaldirektor am Landeskriminalamt Niedersachsen; Gerd Eickers, Präsident des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. aus Köln; Josef Ledermann, “Orange Business Services Deutschland GmbH” aus Eschborn; Felix Müller, British Telecom (Germany) GmbH & Co. oHG aus München; Oliver Sume von eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.; Thomas Tschersich, BITKOM, Leiter Technical Security Services, Deutsche Telekom AG; Ulrich Wehner, Rechtsanwalt aus Berlin und Ernst Wirth, Erster Kriminalhauptkommissar des Bayerischen Landeskriminalamtes aus München. Der Anhörung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300. Anmeldungen unter rechtsausschuss@bundestag.de.

Kommentare

2 Kommentare zu “morgen: Bundestags-Anhörung zu Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung”

  1. Morgen: Bundestags-Anhörung zu Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung » Beitrag » SaarBreaker
    Mrz 11th, 2008 @ 20:05

    [...] am Dienstag, 11. März 2008 um 20:05 Netzpolitik.org - Morgen nachmittag findet in Berlin die öffentliche Anhörung über die Entschädigung der [...]

  2. Sebastian Wieseler
    Mrz 12th, 2008 @ 2:07

    Entschädigung? Sorry, aber was darf ich mir darunter vorstellen? Das Gesetz ist doch momentan “rechtskräftig”. Die Urteilsverkündung vom BVerfG steht doch noch aus. Was wird da jetzt schon “entschädigt”?
    Klärt mich mal jemand auf? :-)

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