Das Kanzleramt muss auf unsere Klage hin Teile eines Kabinettsprotokolls zum Beschluß des viel kritisierten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in der vorvergangenen Woche geurteilt, nachdem wir geklagt hatten. Wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, muss das Kanzleramt auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zur Teilnehmerliste der Kabinettsitzung am 29. August […]