Rückschlag für Filmverwerter: Constantin Film hat keinen Anspruch auf die Mail- und IP-Adressen von YouTube-Nutzer:innen, die rechtswidrig urheberechtliche geschützte Filme hochgeladen haben.
Uploadfilter und ein schärferes Leistungsschutzrecht: Der aktuelle Entwurf für die Urheberrechtsreform zeigt, das der Druck der Presseverlage Erfolg hat.