Überwachung

Kritik an G20-Gesichtserkennung„Neue Dimension staatlicher Ermittlungs- und Kontrolloptionen“

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bewertet die Gesichtserkennung nach den Gipfelprotesten vom vergangenen Jahr in einer Stellungnahme als „datenschutzwidrig“. Die Polizei hatte im vergangenen Jahr 17 Terabyte Bild- und Videomaterial in eine eigens eingerichtete Datenbank zur biometrischen Suche überführt. Caspar nennt das eine „Herrschaft über Bilder“.

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Soko „Schwarzer Block“: Hamburger Datenschutzbeauftragter hält Gesichtserkennung für rechtswidrig

Seit einigen Jahren forscht die Hamburger Polizei an Gesichtsanalysesoftware, nach dem G20-Gipfel kam diese erstmalig zum Einsatz. Die Technik greift auf die beim BKA geführte bundesweite INPOL-Datei zu. Die Erkennungsraten sind mickrig, trotzdem soll das System in Hamburg dauerhaft zur „Abarbeitung von Großereignissen“ genutzt werden.

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G20-Gipfel: Polizei durchsucht zehntausende Dateien mit Gesichtserkennungssoftware

Nach dem Gipfelprotest in Hamburg verfügt die Polizei über eine Menge an Bild- und Videodaten, die in der deutschen Kriminalgeschichte einmalig ist. Das Gleiche gilt für die Werkzeuge zur Verarbeitung der Massendaten. Eine Software zur Gesichtserkennung nutzt auch Geodaten der aufgenommenen Bilder. Die Erkenntnisse sollen zu einer Welle von Durchsuchungen führen.

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„Polizeibekannte linke Aktivisten“: Umfangreicher Datentausch zum G20-Gipfel

Für den G20-Gipfel in Hamburg haben BKA und Bundespolizei von etlichen Staaten Personendaten erhalten. Womöglich handelt es sich dabei nicht um Angaben zu StraftäterInnen, sondern um Verdachtsdateien zu vermuteten „Extremisten“. Auch zur Strafverfolgung werden Daten getauscht. Eine europäische „Störerdatei“ ist weiterhin nicht in Sicht.

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