Handys, Apps, Wearables – das alles gibt es auch in einer Kinderversion. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt den Verkauf von „Kinderuhren mit Abhörfunktion“ verboten. Die seien nach §90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als „unerlaubte Sendeanlage“ zu verstehen. Wer Zugriff auf die App hat, die zur Kinderuhr gehört, kann nämlich ohne das Wissen des Trägers die Umgebung […]