Äußerungen wie „Drecks Fotze“ und „Stück Scheiße“ seien „zulässige Meinungsäußerungen“. Das entschied das Landgericht Berlin im Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast. Gegen den Beschluss des Landgerichts geht sie nun gemeinsam mit HateAid in die nächste Instanz.