Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage einer Frau abgewiesen, die von Facebook eine Entschädigung für Datenschutzverstöße wollte. Das sei zwar grundsätzlich möglich, doch sie habe den Schaden nicht konkret genug nachgewiesen. Als Grund führt das Gericht unter anderem zahlreiche gleichlautende Klagen an.