Ein Smartphone liegt auf einem aufgeschlagenen Telefonbuch
Öffentlichkeit

Erfolg für Quad9DNS-Anbieter doch nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich

Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.

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Eine Abrissbirne und das Logo von Sony
Wissen

"Eklatantes Fehlurteil"Sony attackiert das Internet und siegt vor dem Landgericht

Das Landgericht Leipzig wirft dem DNS-Anbieter Quad9 vor, als Täter zur Verletzung des Urheberrechts beigetragen zu haben. Dabei übersetzt der Anbieter nur den Namen einer Website in eine IP-Adresse. Gegen das Urteil will sich Quad9 nun vor dem Oberlandesgericht Dresden wehren.

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