Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute entschieden, dass die Universität Köln ihre Kooperation mit dem Pharmaunternehmen Bayer nicht offenlegen muss. Der Kläger, Vorstand der Organisation Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), wollte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW den Rahmenvertrag einsehen, den Uni und Konzern im Jahr 2008 geschlossen hatten. Nach Ansicht des Gerichts betrifft der Vertrag […]