Überwachungsanlage mir mehreren Kamerafenstern
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Gesichtserkennung in SachsenDatenschutzbeaufragte kritisiert biometrische Videoüberwachung als verfassungswidrig

Sachsens Datenschutzbeauftragte kritisiert die biometrische Überwachung in der Region Görlitz scharf. Sie hält das Vorgehen für „höchst bedenklich“ und verfassungswidrig. An Polizei und Staatsanwaltschaften richtet sie den Appell, diese Form der Überwachung vorerst zu unterlassen.

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Umstrittene Observationstechnik aus SachsenAuch Brandenburg betreibt biometrische Videoüberwachung in Echtzeit

In etlichen Bundesländern setzt die Polizei biometrische Videoüberwachung in Echtzeit ein. Nun ist auch Brandenburg mit von der Partie. Aus Sicht von Jurist:innen fehlt dafür jedoch die Rechtsgrundlage. Und das sorgt für Streit in der rot-schwarz-grünen Brandenburger Koalition.

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SachsenPolizei gibt zu, in 21 Verfahren Gesichtserkennung eingesetzt zu haben

Die Polizei in Görlitz hat in fast zwei Dutzend Verfahren stationäre und mobile Systeme für biometrische Überwachung eingesetzt. Die Datenschutzbeauftragte Sachsen zweifelt die angegebene Rechtsgrundlage an. Doch da es um richterliche Anordnungen geht, wird es kompliziert.

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Eine weiß gekleidete Person mit einem weißen Eimer auf dem Kopf läuft unter Überwachungskameras an einer Mauer entlang
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Anhörung im BundestagSachverständige fordern umfassendes Verbot biometrischer Videoüberwachung

Mehrere Sachverständige haben in einer Anhörung im Bundestag ein Verbot biometrischer Videoüberwachung gefordert. Sie bedrohe die Grund- und Menschenrechte, sei fehleranfällig und verstärke Diskriminierung. Die Fachleute riefen das Parlament dazu auf, das Verbot in die geplante Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes aufzunehmen.

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Überwachungskamerasäule, im Hintergrund ein Haus
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SachsenPolizei hat verfassungswidrige Gesichtserkennung ohne Kenntnis der Datenschutzbehörde eingesetzt

In Sachsen hat die Polizei ein System zur automatisierten Nummernschild- und Gesichtserkennung eingesetzt. Die dortige Datenschutzbehörde weiß von nichts und hält das System für verfassungswidrig.

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