Peering
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Netzneutralität: Beschwerde gegen Telekom wegen absichtlicher Netzbremse
In einem Video erklären die Beschwerdeführenden, wie die Netzbremse funktioniert. Netzneutralität: Beschwerde gegen Telekom wegen absichtlicher Netzbremse Laut mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen verlangsamt die Deutsche Telekom das Internet künstlich und verlangt für die volle Geschwindigkeit Geld von Unternehmen. Sie haben deswegen eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Telekom wehrt sich.
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Neue EU-Kommission: Digital-NGOs fordern Absage an Datenmaut
Die designierte Digitalkommissarin Henna Virkkunen wird sich mit den Plänen ihres Vorgängers Thierry Breton auseinandersetzen müssen. Neue EU-Kommission: Digital-NGOs fordern Absage an Datenmaut In zwei Wochen soll die designierte Digitalkommissarin Henna Virkkunen dem EU-Parlament Rede und Antwort stehen. Im Vorfeld fordern nun zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen eine Klarstellung: Die künftige EU-Kommission müsse das offene Internet bewahren.
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: #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität 2015 war das Jahr der Entscheidungen rund um Netzneutralität. Doch während die US-Regulierungsbehörde FCC im Februar starke Regeln zum Schutz des offenen Internets beschlossen hat, konnten sich die EU-Institutionen nicht einmal dazu durchringen, das Wort „Netzneutralität“ in der im Oktober verabschiedeten Verordnung zu erwähnen.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der fünfte Beitrag in dieser Reihe.
So ist es kein Wunder, dass der an entscheidenden Stellen schwammig gehaltene Text förmlich dazu einlädt, beliebig interpretiert zu werden. Kaum einen Tag nach der Abstimmung im EU-Parlament meldete sich etwa Telekom-Chef Timotheus Höttges zu Wort und sprach von einem „ausgewogenen Kompromiss“ – Anlass genug, um die Alarmglocken schrillen zu lassen.
Zwar sei zu bedauern, erklärte Höttges die Sicht der Industrie, dass überhaupt Regeln aufgestellt wurden, die mehr Regulierung bedeuten würden. Gleichzeitig stelle die Verordnung aber sicher, dass weiterhin „innovative Internetdienste“ entwickelt werden könnten und führte als Beispiele unter anderem Videokonferenzen und Online-Gaming an, die man künftig auf bezahlte Überholspuren auslagern könne.
Diese Auslegung erinnert frappant an die des Digitalkommissars Günther Oettinger, der nicht von ungefähr als industriefreundlich gilt. Auch er bezeichnete den Ansatz als „ausgewogen,“ Spezialdienste zuzulassen, um „Innovationsanreize“ für die europäische IT-Industrie zu schaffen.
Solche Vorstöße sind als Kampfansage an die europäischen Regulierer zu verstehen, denen die Aufgabe zufällt, innerhalb der nächsten Monate verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen die nebulösen Passagen des Gesetztextes mit Inhalt füllen und Unklarheiten beseitigen. Beobachter gehen freilich davon aus, dass dies bloß den Ausgangspunkt für lang anhaltende Rechtsstreitigkeiten bilden wird, die auch in den USA auf der Tagesordnung stehen.
Was ist eigentlich Netzneutralität, und warum ist sie so wichtig?
Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig vom Sender, Empfänger, dem Inhalt oder der Anwendung. Diese grundsätzlichen fairen Ausgangsbedingungen haben bislang gewährleistet, dass sich das Internet zur der Plattform entwickeln konnte, wie wir sie heute kennen.
Neue und unbekannte Anbieter müssen nicht befürchten, von Platzhirschen ausgebremst zu werden, die ihre Inhalte gerne schneller und zuverlässiger an die Nutzer ausliefern würden als die meist finanzschwächere Konkurrenz. Netzanbieter können dann auch nicht die Rolle eines Türhüters einnehmen und an beiden Stellen abkassieren: Bei den Nutzern auf der einen, und bei den Inhalteanbietern auf der anderen Seite.
Erst diese Gleichberechtigung führt zu Wettbewerb und damit zu Innovation. Ein Zwei-Klassen-Netz hingegen verwandelt das Internet in einen Markplatz, der zwangsläufig große Anbieter bevorzugt und es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich macht, selbst darüber zu bestimmen, wo sie sich im Netz aufhalten oder mit wem sie über welche Anwendung kommunizieren.
Wie ist die europäische Regelung zustande gekommen?
Nach der ersten Lesung im EU-Parlament im April 2014, in der die Abgeordneten überraschend starke Netzneutralitätsregeln verabschiedeten, setzte der EU-Ministerrat alles daran, den Gesetzvorschlag wieder zu verwässern. Entsprechend fiel dann auch die Einigung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vom März 2015 aus, die es Netzanbietern unter anderem erlaubt hätte, den Zugang zu legalen Inhalten zu behindern oder gleich ganz zu sperren.
Die folgenden Trilog-Verhandlungen, in denen sich die Kommission, das Parlament und der Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen mussten, waren von der traditionellen Intransparenz geprägt, die dieses Instrument mit sich bringt. Nur Interviews und gelegentliche Leaks brachten ein wenig Licht in den jeweils aktuellen Verhandlungsstand und zeigten, wie wenig die Kommission und der Ministerrat gewillt waren, sich der Position des Parlaments anzunähern.
Ein erstes Etappenziel wurde schließlich Ende Juni erreicht, unmittelbar vor dem Ende der lettischen Ratspräsidentschaft. Günther Oettinger verkündete auf Twitter die Botschaft mit den unglücklich gewählten Worten, „das Ende von Roaming und Netzneutralität“ stehe unmittelbar bevor. Nach weiteren zähen Verhandlungen nickte der wichtige Industrieausschuss (ITRE) des EU-Parlaments den Verordnungsentwurf im Juli und im Oktober ab, bevor er am 27. Oktober in zweiter Lesung das Parlamentsplenum passierte.
Abgeschlossen ist der Prozess damit jedoch noch nicht: Bis Ende August 2016 hat nun das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Zeit, um gemeinsam mit der Kommission verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für die umstrittenen Spezialdienste festlegen, die Regelungen zum Verkehrsmanagement präzisieren sowie die bislang unklar formulierten Anforderungen an den Internetzugang selbst näher definieren.
Die Schwächen der europäischen Regelung hat die Netzneutralitäts-Expertin Barbara van Schewick in einem Gastbeitrag zusammengefasst (hier im englischen Original). Welche langfristigen Folgen unterschiedliche Regulierungsansätze haben, die bis zur Fragmentierung des Internets reichen könnten, zeigt eine Studie von Ben Scott, Jan-Peter Kleinhans und Stefan Heumann, die zudem den weitgehend unregulierten Peering- und Transit-Markt als großes Problem identifiziert.
Von Internet-Taliban, staatlich diktiertem Einheitsnetz und Umweltschutz
Die öffentliche Debatte war von hemmungsloser Polemik geprägt, der man trotz aller Tragik einen gewissen Unterhaltungswert nicht absprechen konnte. Besonders in Erinnerung blieben uns die Aussagen von Günther Oettinger, der der Netzgemeinde „Talbian-artige“ Tendenzen unterstellte und davor warnte, dass Netzneutralität Leben kosten könnte. Der deutsche Branchenverband Bitkom befürchtete negative Auswirkungen auf die Umwelt und stellte zudem die gleichermaßen absurde Behauptung in den Raum, strenge Regeln zur Netzneutralität würden IPTV, also Fernsehen übers Internet, verbieten.
„Eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ wünschte sich die Telekom Deutschland von geneigten Inhalteanbietern, um die Qualität des Internets zu sichern. Keinesfalls dürfe es zu einem „staatlich diktierten Einheitsnetz“ kommen, mahnte der Ex-Monopolist – eine Argumentation, die Günther Oettinger dankbar aufgriff und die Debatte aus seiner Sicht zusammenfasste: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“
Überhaupt ist es auffällig, wie oft sich die Sichtweise des EU-Kommissars mit der der Telekom-Lobby überschneidet. Überraschen sollte das freilich nicht, schließlich trifft sich Oettinger bevorzugt mit Vertretern der Industrie und schummelt bei der Lobby-Transparenz.
Blick nach außen
In den USA drehte sich alles um die Entscheidung der Regulierungsbehörde FCC, Netzbetreiber unter dem „Title II“ des Telecommunications Act als sogenannte „Common carrier“ neu einzustufen. Erst diese Re-Klassifizierung erlaubte es den Regulierern, Provider wie andere Anbieter grundlegender Infrastruktur wie Wasser oder Gas zu behandeln und gab ihnen die Werkzeuge in die Hand, Regeln zur Netzneutralität zu erlassen. Entsprechend wenden sich die laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Neueinstufung und könnten bis vor dem Obersten Gerichtshof landen. Natürlich hält das aber Netzbetreiber nicht von Versuchen ab, die Regeln durch die Hintertür zu umgehen.
In Indien gab es in diesem Jahr zwar keine einschlägigen regulatorischen Entscheidungen, dafür aber eine äußerst erfolgreiche Kampagne, die sich gegen die Facebook-Initiative internet.org richtete. Das Projekt wollte zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkte Internetzugänge bieten, verlor aber in Folge des öffentlichen Drucks zahlreiche Kooperationspartner. Die Kampagne könnte als Blaupause für andere Länder herhalten, über denen das vermeintlich freie Facebook-Angebot schwebt.
Die Debatte darüber, welche Auswirkungen solche Zero-Rating-Modelle haben können, ist jedoch noch lange nicht beendet. Beispielsweise konnten sich die unabhängig von internet.org vertriebenen Twitter- oder Facebook-Packs am indischen Markt nicht durchsetzen, während die US-Tochter von T‑Mobile mit „kostenlosen“ Musik- und Videostreaming-Angeboten experimentiert – und dabei möglicherweise unbeabsichtigt das Konzept von Datentransferlimits in Frage stellt.
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: Peering: Init7 wirft der Deutschen Telekom Verstöße gegen Netzneutralität vor
Cisco Router - CC-BY <a href="https://www.flickr.com/photos/vax-o-matic/14072890862/in/photolist-5HD2xo-qFs9Y7-GtGKb-MLHrS-8Ncbuw-MLHrE-4rmrdu-4rhkYc-4rmqWq-qXqyzj-qXqyA1-GijhP-8e7mV6-nrzfam-bBZzff-ntCcyH-an78hh-5PByS-beSYtB-GtGKd-mtwkL6-ftdvud-6iLV9f-ft7Uo-4om2v2-8sPr33-8sLnZg-xDqMK-4XcM5S-ft7VU-ft7Sv-f9rqb-4or5Y-ebrh6-ebrhy-bqbT1u-5wVMYZ-7uJMVA-8sLo4e-7zqnxr-7uccRy-2cSP41-8sLo6c-8HLUDP-q68q5Z-88oJev-ft7TF-hRrBCM-6hQtBU-9HXu2J">Patrick Finnegan</a> : Peering: Init7 wirft der Deutschen Telekom Verstöße gegen Netzneutralität vor Die derzeit laufende Auseinandersetzung des Schweizer Netzbetreibers Init7 mit der Deutschen Telekom zeigt ansehnlich, an wie vielen Stellen Netzneutralität unterlaufen werden kann. Den Schweizern gelingt es nicht, ausreichende Kapazitäten über ihre Transit-Anbieter TeliaSonera und XO Communications einzukaufen, um ausfallsfrei Traffic ins Telekom-Netz zu schicken. Daher sahen sie sich gezwungen, einen laut eigener Aussage „massiv überteuerten“ Vertrag mit der Telekom abzuschließen, der eine direkte Verbindung zwischen den beiden Netzen aufbaut.
Wie ungleich sich die Übertragungsgeschwindigkeit auf einer solchen „bezahlten Überholspur“ im Vergleich zu normalem Routing verhält, demonstriert ein Test-Setup von Init7, das einen physikalischen Server in der Schweiz über zwei Routen erreichbar macht – eine davon führt direkt zur Telekom, die andere nimmt eine normale Route über den US-Anbieter XO Communications. Natürlich wäre in letzterem Fall zumindest eine höhere Latenz zu erwarten, weil die Pakete eine längere Strecke zurücklegen müssen. Allerdings kommt es zu bestimmten Uhrzeiten zu Paketausfällen von 100 %, weil einfach nicht genügend Peering-Kapazität bereitsteht. Eine Alternative zu Verträgen mit der Deutschen Telekom, die jedoch weit über den marktüblichen Preisen liegende Summen verlangen soll, sieht Init7 nicht.
Init7 steht mit diesem Problem nicht alleine da: Ohne die Telekom beim Namen zu nennen, klagten selbst sogenannte Tier-1-Carrier wie Level 3 wiederholt über schlechte Verbindungen zu bestimmten Providern. Auch dass die Telekom seit Kurzem – wenn auch mit überschaubarer Anbindung – direkt am Internetknoten DE-CIX vertreten ist, ändert nichts an der bisherigen Praxis, wo möglich keine kostenlosen Peering-Abkommen mit anderen Anbietern abzuschließen; stattdessen setzt sie darauf, dass kleinere Anbieter früher oder später vor der Marktmacht des Telekom-Riesen kapitulieren und notfalls gegen „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ auf die Überholspur geraten.
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Telekom am Internetknoten DE-CIX: „Es gibt keine Änderung der Peering-Policy, man führt die Netzgemeinde vor!“
Switch im Internet-Knoten DE-CIX. Telekom am Internetknoten DE-CIX: „Es gibt keine Änderung der Peering-Policy, man führt die Netzgemeinde vor!“ Dass die deutsche Telekom jetzt auch am Internetknoten DE-CIX ist, hat mit Sicherheit nichts zu tun, stattdessen geht es um Geschäftsinteressen. Das bestätigten uns Branchenkenner – und widersprechen damit der PR-Kampagne des ehemaligen Staatskonzerns. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Telekom politischen Druck auf kleine Anbieter ausübt, wo rein wirtschaftlicher Druck bisher nicht fruchtete.
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: Wir müssen über Peering reden – sieben Thesen zur Netzneutralität
: Wir müssen über Peering reden – sieben Thesen zur Netzneutralität Wer das Netz zu einem Onlinedienst mit Einspeisegebühren umbaut, gibt das Prinzip auf, dem wir Wikipedia, soziale Netzwerke und den freien Kommunikationsraum Internet insgesamt verdanken. Sieben Thesen zu Netzneutralität und Vielfalt von NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann und Konrad Lischka.
Ein Server mit der nahezu kompletten Netflix-Filmbibliothek sieht unspektakulär aus: graues Metallgehäuse, 45 Kilo schwer, 58 Zentimeter breit und bestückt mit 72 Festplatten á 3 Terabyte. Solche Rechnersysteme stellt der US-Videodienst Netflix Internetprovidern mit vielen Videoabrufen kostenlos zur Verfügung. Die Netflix-Kisten symbolisieren, wie der Boom von Videos im Netz die Infrastruktur insgesamt verändert: Inhalteanbieter versuchen, Server mit zwischengespeicherten Inhalten möglichst nah bei Endkunden zu platzieren. Netflix und Google machen das in Eigenregie, kleinere Medienanbieter beauftragen Firmen wie Akamai (tätig unter anderem für ARD und ZDF). Akamais gut 150.000 Server stehen in 92 Staaten in mehr als 1200 Providernetzen.
Der Grund dafür: Je länger die Routen der Datenpakete durchs Netz sind, je mehr Zwischenstationen sie passieren, desto fehleranfälliger und langsamer ist die Übertragung. Gerade bei Videostreams fällt das Zuschauern schnell unangenehm auf: Es ruckelt, Artefakte stören im Bild und so weiter.
Während Firmen weltweit Milliarden für eine schnellere, zuverlässige Auslieferung ihrer Angebote im Netz zahlen, verhandelt der Rat der Europäischen Union über Netzneutralität. Ist das ein Widerspruch? Ist Netzneutralität als Prinzip angesichts der Veränderungen hinfällig? Es ist es an der Zeit, die Argumente in der Neutralitätsdebatte zu präzisieren. Sieben Thesen dazu:
1. Das Terminierungsmonopol bei Endkunden bleibt – deshalb sind offene Netze wichtig
Auslieferungsdienste wie Akamai haben an einer aus medienpolitischer Sicht entscheidenden Tatsache nichts geändert: Ein Inhalteanbieter kann über viele Netze ausliefern. Doch auf dem letzten Abschnitt müssen die Pakete von Online-Mediatheken, Wikis oder On-Demand-Filmportalen durchs Netz eines bestimmten Endkunden-Providers. Auf dieser letzten Wegstrecke zum Endkunden gibt es keinen Wettbewerb alternativer Routen. Ein normaler Internetnutzer kann nicht für die Mediathek Provider X und für E‑Mail Provider Y wählen. Ein Haushalt hat einen Internet-Anschluss und somit keinen unmittelbaren Vergleich, wie die Abrufqualität bestimmter Dienste bei anderen Providern ist. Deshalb und wegen des hohen Aufwandes ist es wenig wahrscheinlich, dass jemand den Provider nur deshalb wechselt, weil ein Dienst wie YouTube ruckelt.
Das Ziel von Netzneutralität ist ein offenes Netz. Offen muss es für das größtmögliche Angebot an Medien und Diensten sein, aus denen der Bürger wählt – und nicht der Provider aufgrund seiner Schlüsselposition.
2. Die Infrastruktur des freien Netzes insgesamt ist die Vielfaltsreserve, nicht bestimmte Inhalte
Medienvielfalt im Netz ist untrennbar mit einer Besonderheit der ursprünglichen Netzarchitektur verbunden: Die grundlegenden Protokolle (TCP/IP) folgen dem sogenannten Ende-zu-Ende-Prinzip. Diese ursprüngliche Internetarchitektur ist neutral. Den Übermittlern der Datenpakete ist es nicht möglich, einzelne Anwendungen an den Endpunkten des Netzes auszuschließen. Jeder Anbieter kann jeden Empfänger über das Netz erreichen. Zudem kann jeder Empfänger zugleich Anbieter sein. Es gibt keine zentrale Instanz, die Innovation und Nutzung kontrolliert.
Dieser innovationsfördernden Architektur ist die Vielfalt im Netz zu verdanken. Zentral gesteuerte Onlinedienste wie Minitel, Compuserve oder BTX existieren heute nicht mehr. Das freie Web hat hingegen ganz neue Medienformen hervorgebracht, Angebote ohne strikte Rollentrennung von Sendern und Empfängern, einige ohne kommerziellen Hintergrund: Die Wikipedia, unzählige Stadt- und Spezialwikis, Aufmerksamkeitsverteiler wie das Usenet, Slashdot, Reddit oder Twitter. Und Webvideomacher und Blogger, die immer wieder auch neue Themen in klassischen Massenmedien bringen.
Daraus folgt für Medienpolitik: Der freie Kommunikationsraum Internet ist insgesamt für die Meinungsbildung besonders relevant, weil hier Vielfalt durch das Ende-zu-Ende-Prinzip gesichert ist. Vielfaltssicherung im Netz muss bei offener Infrastruktur insgesamt ansetzen, nicht bei einer abschließenden Auswahl vorab definierter Angebote.
3. Offene Netze widersprechen nicht differenzierten Angeboten
Ein offenes Netz auf der Wegstrecke zum Endkunden schließt nicht aus, dass Provider ihre Zugangsangebote differenzieren. Wenn der Kunde freie Wahl hat, kann er auch einen Dienst seines Providers wählen. Für den offenen Internetzugang zum Beispiel: höhere Bandbreite, unbegrenztes Datenvolumen, Fastpath – solche zusätzlichen Angebote eines Providers schränken Vielfalt nicht ein, wenn sie für alle Inhalte gelten. Das Kundenwachstum bei VDSL und Internetzugängen von Kabelanbietern spricht dafür, dass Menschen mehr Geld für eine bessere Anbindung zahlen, um das freie Internet zu nutzen. Die innovationsfördernde Architektur des offenen Netzes steigert hier die Attraktivität schneller Zugänge.
In einem offenen Netz herrscht Wahlfreiheit, nicht Gleichmacherei: Nicht die Betreiber der Infrastruktur, sondern Kunden und Inhalteanbieter bestimmen die Übertragungsqualität – und bezahlen dafür. Ein Volumentarif ist an sich nicht problematisch. Wenn aber der Infrastrukturanbieter bestimmt, dass einzelne Angebote von diesem Volumen ausgenommen sind, schränkt das Offenheit und Vielfalt ein.
4. Der Vorschlag des EU-Parlaments ist eine gute Basis für Provider und Medien
Der Jurist Tim Wu hat Anfang der Nuller Jahre das Konzept Netzneutralität entwickelt. Sein Grundsatz war: Endkunden-Provider sollen generell keinen Einfluss auf die durch ihre Netze übertragenen Inhalte nehmen. Zulässig sollen Eingriffe nur in klar und abschließend vorab definierten Ausnahmefällen sein. Wu hat aber schon vor dem Webvideoboom erkannt, dass Inhalte wie Videos ein Sonderfall sein können. Wu schrieb 2005, dass Dienste, bei denen Paketverluste oder Verzögerungen zu drastischen Qualitätsverlusten führen, in einer inhalteneutrale Architektur gegenüber anderen Diensten benachteiligt sein können.
Wu schlug vor, dass weitere Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität erlaubt sein sollten, wenn dies keinen Einfluss auf die Qualität des offenen Internetzugangs hat. Um einen Einfluss zu vermeiden, sollte es Ausnahmen nur in geschlossenen Netzen („private networks“) geben. Als konkretes Beispiel führte Wu IPTV-Angebote auf. Solche Dienste gibt es bereits. Das Fernsehangebot der Telekom T‑Entertain zum Beispiel entspricht Wus Definition.
Der vom Europäischen Parlament im April 2014 angenommene Text zur Netzneutralität entwickelt die von Tim Wu vorgeschlagene Systematik weiter. Er formuliert ein klares Diskriminierungsverbot im Internetzugangsdienst und einige eng umrissene Ausnahmetatbestände. Der Text beschreibt Netzneutralität als Recht der Endkunden gegenüber Internet-Providern. Das Parlament folgt der von Wu vorgedachten Zweiteilung in den Internetzugangsdienst und sogenannte Spezialdienste.
Der Ansatz ist richtig: Es kann eine fürs Gemeinwohl nützliche Koexistenz von offenem Internetzugang und geschlossenen Spezialdiensten geben. Voraussetzung ist, dass die Spezialdienste nicht auf Kosten des freien Netzes gehen. Frei ist ein Netzzugang, wenn Menschen Videoangebote in Mediatheken oder Dokumentationen auf Vimeo in der nötigen Qualität sehen können. Wer einen Netzzugang mit 10 Mbit/s hat, sollte ein Vimeo-Video mit dieser Bandbreite sehen können, wenn parallel nicht weitere Dienste abgerufen werden. Der Endkunde muss entscheiden, ob für den IPTV-Dienst eine bestimmte Bandbreite reserviert wird.
Die Qualität des freien Netzzugangs soll mitwachsen, der Internetzugang darf nicht marginalisiert werden, um Menschen zur Buchung von Spezialdiensten in bestimmten Qualitätsklassen zu drängen.5. Neue Geschäftsmodelle für Provider sind wichtig, zweiseitige Märkte für Inhalte kritisch.
Die Abgrenzung von Internetzugangsdienst und Spezialdienst in dem vom Europäischen Parlament verabschiedeten Text bietet genug Raum für einen Interessenausgleich. Sie schützt den offenen Kommunikationsraum Internet und bietet Raum für neue Dienste der Provider.
Viele von Providern beispielhaft angeführte Ideen sind mit den Prinzipien eines offenen Netzes vereinbar:
IPTV-Angebote wie T‑Entertain erfüllen Anforderungen an einen Spezialdienst: Das virtualisierte Netz ist vom Internetzugang getrennt, der Benutzerkreis geschlossen, das Angebot repliziert nicht im offenen Internet vorhandene Dienste, sondern etwas Neues. Wenn ein derart erfolgreicher Spezialdienst nicht gegen die vom Europäischen Parlament formulierten Anforderungen verstößt, spricht dies für die kommerziellen Aussichten der Provider.Als buchbare Spezialdienste sind auch einige der von Providern beispielhaft genannten Anwendungen aus den Bereichen E‑Health, IP-Telefonie oder Videokonferenzen vorstellbar. Bei der Diskussion über die Verordnung sollten solche konkreten Beispiele aufgenommen werden.
Problematisch wären Versuche, zweiseitige Märkte aufzubauen. Ein Endkunden-Provider mit Terminierungsmonopol könnte von Inhalteanbietern Zahlungen für eine bestimmte Durchleitungsqualität verlangen. Die abrufenden Endkunden bezahlen für den Internet-Zugang, die Inhalteanbieter zahlen auch für die Übertragung an die abrufenden Endkunden. Ein solcher Markt würde dazu führen, dass im schlimmsten Fall nicht mehr Endkunden darüber entscheiden, was sie in welcher Qualität abrufen, sondern Verträge zwischen Providern und Plattformen.
Inhalteanbieter bezahlen im Netz heute für die Auslieferung ihrer Daten in einer garantierten Qualität. Es gibt einen Unterschied zwischen Zahlungen an Auslieferungsdienste wie Akamai und etwaige Zahlungen an Endkundenprovider: Bei der Auslieferung existieren Alternativen. Auf der letzten Etappe zum Endkunden müssen die Daten in jedem Fall durchs Netz eines bestimmten Providers. Wegen des Terminierungsmonopols müssen Verträge zwischen Inhalteanbietern und Endkunden-Providern im Hinblick auf Medienvielfalt anders bewertet werden.
6. IP-Zusammenschaltung und Peering sind Themen für die Medienpolitik.
Der Videoboom im Netz macht die Debatte über offene Netze komplizierter. Ein Bereich der Datenübertragung, der bislang kaum öffentlich diskutiert wird, gewinnt an Bedeutung: Wie kommen die Daten eigentlich in die Netze der Endkunden-Provider? Um die Rahmenbedingungen bei dieser Übergabe ringen in den USA derzeit Inhalteanbieter und Provider.
Ein Beispiel: Im Februar 2014 schloss Netflix ein Abkommen mit dem US-Internet-Provider Comcast. Netflix zahlt, um Comcast-Kunden besser zu erreichen. Vor dem Vertragsabschluss sanken die Netflix-Transferraten bei Comcast drastisch, danach verbesserten sie sich enorm – das Problem lag beim Datenübergabepunkt. Darüber, wer die Schuld dafür trägt, streiten die Unternehmen.
Für Mediennutzer und Inhalteanbieter ist die Qualität der Datenübergabe genauso wichtig wie Übertragungsqualität innerhalb des Netzes eines Providers. Denn die Wirkung ist dieselbe, wenn Inhalte wegen fehlender Übergabekapazitäten oder aufgrund von Trafficmanagement im Provider-Netz schwer erreichbar sind.
Bei der IP-Zusammenschaltung wirkt das Terminierungsmonopol der Endkunden-Provider: Peering und die Platzierung von Servern mit zwischengespeicherten Inhalten in den Providernetzwerken sind die technisch überlegenen Verfahren zu Übertragung von Videodaten. Und bei diesen Zusammschaltungen haben Inhalteanbieter keine Alternativen zu Endkunden-Providern. Ein Kunde ist immer nur über ein Netz zu erreichen. Deshalb ist IP-Zusammenschaltung ebenso wie Netzneutralität ein Thema der Medienvielfalt. William B. Norton, Autor des Internet Peering Playbook, dem Standardwerk der Branche, urteilt: „Wenn Sie Videos ausliefern, gibt es aus praktischer Sicht keine Alternative dazu, Paid Peering bei den Endkunden-Providern zu kaufen.“
Der Markt für IP-Zusammenschaltung ist nicht transparent. Wann wofür gezahlt wird, warum manche Übertragungen ruckeln, woher die Probleme etwa zwischen Netflix und Comcast kommen – all das können Außenstehende nicht nachvollziehen. Zu den Außenstehenden zählen auch Endkunden. Wenn es ruckelt, können Kunden heute nicht nachvollziehen, woran das liegt.Wir brauchen als Diskussionsgrundlage mehr Transparenz bei IP-Zusammenschaltung. Auf dieser Basis müssen wir darüber streiten, ob und wann es richtig ist, dass Provider Zahlungen für Peering verlangen. Und wie ist das bei Diensten zu bewerten, die für Inhalteanbieter gegen Bezahlung Daten in Providernetze ausliefern (sogenannte content delivery networks, kurz CDNs)? Den Endkunden könnte ein nutzerfreundliches Monitoringtool helfen, das zeigt, wo genau im Netzwerk zwischen ihnen und dem Inhalteanbieter eigentlich Übertragungsprobleme auftreten.
7. Ausbaudebatte und Vielfaltsfrage trennen.
Ein Argument ist in Diskussionen über Netzneutralität immer wieder zu hören: Es werden immer mehr Daten übertragen, davon profitieren Inhalteanbieter, deshalb sollen sie sich an Ausbaukosten beteiligen.
Dieses Argument ist nicht ganz falsch, aber nicht präzise genug für eine Auseinandersetzung. Man muss differenzieren: Auf welcher Wegstrecke sollen Inhalteanbieter den Ausbau mitfinanzieren? Für die Übertragung bis zur Übergabe in die Netze der Endkunden-Provider zahlen Inhalteanbieter heute bereits und das ist gut so. Es ist unklar, ob hier höhere Beiträge nötig sind. Von gravierenden Engpässen und fehlenden Investitionen auf diesen Wegstrecken ist bislang nichts zu hören.
Mit Netzausbau ist in der öffentlichen Debatte derzeit der Bedarf in bestimmten Regionen bei der Infrastruktur der Endkunden-Provider gemeint. Sollen hier Inhalteanbieter zahlen? Sollen sie für eine Übertragungsqualität zahlen, die Kunden des Providers einkaufen? Würde es das Gemeinwohl steigern, wenn man hier trotz Terminierungsmonopol eine Abkehr vom Ende-zu-Ende-Prinzip des Netzes als neue Geschäftspolitik akzeptiert? Ob der Netzzugang offen ist, ob eine zentrale Instanz Innovation kontrolliert – das sind in erster Linie Fragen des Geschäftsmodells von Endkunden-Providern.
Was für ein Netz man ausbauen will, sollte klar sein, bevor man darüber diskutiert, wie man dieses Netz ausbaut. Die offene Infrastruktur des freien Netzes gehört heute zur kommunikativen Grundordnung der Bevölkerung. Es ist nicht möglich, diese offene Infrastruktur zu opfern, um sie in schlecht versorgten Gebieten auszubauen. Zugespitzt: Wer das Netz zu einem Onlinedienst mit Einspeisegebühren umbaut, gibt das Prinzip auf, dem wir Wikipedia, soziale Netzwerke und den freien Kommunikationsraum Internet insgesamt verdanken.
Veröffentlicht unter CC BY-ND 3.0 DE (Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland).
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: Netzneutralität zwischen den Großen: Level 3 beschuldigt andere ISPs der absichtlichen Drosselung
: Netzneutralität zwischen den Großen: Level 3 beschuldigt andere ISPs der absichtlichen Drosselung Der Tier-1-Carrier Level 3 wirft 6 Internet-Service-Providern vor, absichtlich für eine Verschlechterung der Servicequalität zu sorgen. Bei den betreffenden Peers entstehe an den Verbindungspunkten eine Traffic-Auslastung von 90 Prozent, demnach käme es zum Verlust von Datenpaketen und einem Geschwindigkeitsrückgang. Doch zum Verständnis vor weiteren Details ein kleiner Ausflug in die Welt der Carrier und des Peering:
Internetanbieter lassen sich in Tier-1- bis Tier-3-Provider einteilen. „Erstrangige“ Anbieter sind große Betreiber, die über direkten Internet-Backbone-Zugang verfügen – sie formen sozusagen gemeinsam „das Internet“. Maßgeblich ist auch ihr direkter Zugang zu allen Internetrouten ohne dass sie dafür Ressourcen von anderen Anbietern bezahlen müssen. Zu diesen großen Anbietern zählen etwa AT&T, Verizon und die Deutsche Telekom. Den direkten, gleichberechtigten Datenaustausch zwischen zwei ISPs nennt man Peering. Tier-1-Carrier führen an Internet-Knotenpunkten gegenseitig kostenfreies Peering durch, um den Datenfluss durch das Internet zu gewährleisten. -
: Apple und Netflix: Was beim Thema Netzneutralität auf dem Spiel steht
Ein Zukunftsszenario? - Doch derzeit sind die Kosten für Videodienste bei T-Mobile noch versteckt. : Apple und Netflix: Was beim Thema Netzneutralität auf dem Spiel steht Vor einer Woche hat der federführende Ausschuss des Europaparlaments bei der Abstimmung der Telekommunikationsverordnung eine Position eingenommen, die das Prinzip der Netzneutralität aushöhlt. Nächste Woche nun liegt es am Plenum des Parlaments, den Schaden bei der dortigen Abstimmung wiedergutzumachen.
Apple und Netflix zeigen, wo es hingehen könnte
In welche Richtung die Entwicklung des Internets ohne eine gesetzliche Absicherung der Netzneutralität läuft, zeigen zwei aktuelle Beispiele aus den USA: Netflix und Apple. Beide sind auf Grund ihrer Geschäftbeziehungen zu Comcast, dem größten Kabelnetzbetreiber der USA, in die Schlagzeilen geraten. So war Ende Februar bekannt geworden, dass der größte Streaming-Dienst des Landes, also Netflix, Comcast in Zukunft einige Millionen Dollar im Jahr zahlen wird, damit dieser den Dienst nicht langsamer werden lässt. Die Washington Post hat in diesem Zusammenhang analysiert, wie sich der Markt in den Vereinigten Staaten in den letzten zehn Jahren verändert hat und welche Auswirkungen es hat, dass mit Verizon ein großer Service-Provider mittlerweile auch als Backbone-Anbieter auftritt.
Damit wird auf dem eigentlich kompetitiven Markt der Backbone-Anbieter für ein extremes Ungleichgewicht gesorgt. Wer die Verizon-Kunden weiterhin in ausreichender Qualität erreichen will, läuft Gefahr, sich von dem Unternehmen die Bedingungen diktieren lassen zu müssen. Die Parallele zum Peering-Verhalten der Deutschen Telekom liegt auf der Hand.
Apple und Comcast wollen Fernsehen machen
Ausserdem verhandelt Apple mit Comcast über einen gemeinsamen Bewegtbilddienst. „Um sicherzustellen, dass die Übertragung ruckelfrei abläuft, soll Comcast demnach Apples Daten über separate Leitungen schicken, die unabhängig vom öffentlichen Internet funktionieren“, schreibt Süddeutsche.de über den Deal.
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: Black Box Infrastruktur: Brauchen wir Transparenz von Verbindungsarrangements?
: Black Box Infrastruktur: Brauchen wir Transparenz von Verbindungsarrangements? Dieser Beitrag „Black Box Infrastruktur: Brauchen wir Transparenz von Verbindungsarrangements?“ von Uta Meier-Hahn wurde zuerst im Blog des Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft veröffentlicht. Wer mehr Internas zum Thema Peering-Policies hat, kann gerne mit Uta Kontakt aufnehmen.
Unter der Oberfläche des Internets brodelt es. Netzbetreiber, Internet-Zugangsanbieter, Content Delivery Networks und netzwerkaffine Inhalteanbieter ringen um die beste Position, um mit Infrastruktur-Leistungen wie der Bereitstellung, Verteilung und dem Transport von Inhalten Geld zu verdienen.
Erfolgsstory des Internets
Als Netz aus Netzwerken basiert das Internet darauf, dass sich Netzbetreiber und andere Infrastruktur-Akteure miteinander verbinden und darüber einigen, zu welchen Bedingungen sie Traffic austauschen (peeren). Zwischen den Autonomen Systemen, die im Juni 2012 gemeinsam das Internet ausmachten, bestanden schätzungsweise mehr als 200.000 Peering-Verbindungen (Feldmann, 2013). Das sind viele Beispiele für den Erfolg des Prinzips der Verbindungsvereinbarungen.
Rangeleien ziehen Aufmerksamkeit auf Peering-Policies
Doch trotz so vieler gelungener Vereinbarungen können sich die Wettbewerber nicht immer auf Peering-Bedingungen einigen.
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: Durchsuchung der EU-Kommission: Hat die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, um „Sender Pays“ durchzusetzen? (Updates)
: Durchsuchung der EU-Kommission: Hat die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, um „Sender Pays“ durchzusetzen? (Updates) Die EU-Kommission hat mehrere Internet-Anbieter in Europa durchsucht, darunter auch die Deutsche Telekom. Den Anbietern wird vorgeworfen, Geld von einem amerikanischen Konkurrenten verlangt zu haben, weil der viele Daten gesendet hat. Wenn die Ermittlungen beweisen, dass die Unternehmen damit ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, könnte das „Sender Pays“ Modell gestorben sein.
Die Europäische Kommission hat heute bestätigt, dass sie „unangemeldete Kontrollen“ bei Internet-Providern durchgeführt hat. Die Deutsche Telekom bestätigte mittlerweile, dass auch sie durchsucht wurde – in Zusammenarbeit der Kommission mit dem Bundeskartellamt. Weitere Betroffene sind die Anbieter Orange aus Frankreich und Telefónica aus Spanien.
Die Pressemitteilung der Kommission spricht von „Bedenken, dass die Unternehmen das EU-Wettbewerbsrecht verletzt haben könnten, dass den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet“. Hier wird auf Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verwiesen.
Zum Inhalt sagt die Kommission nur vague:
Internet players interconnect with each other through a combination of wholesale services to cover all possible Internet destinations. Internet connectivity allows market players (e.g. content providers) to connect to the Internet so as to be able to provide their services or products at the retail level. This service is crucial for the functioning of the Internet and for end users’ ability to reach Internet content with the necessary quality of service, irrespective of the location of the provider.
Laut der französischen Tageszeitung Le Figaro (NSA Translate) geht es um Peering-Abkommen (unsere Übersetzung):