Mark Zuckerberg will wieder mal an unsere Daten – dieses Mal um seine KI zu trainieren. Bis zum 26. Mai ist Widerspruch möglich: Wir erklären, warum das eine gute Idee ist, und zeigen, wie es funktioniert.
EU-Parlament und Rat haben sich gestern Nacht auf einen Verordnungsentwurf für einen „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ geeinigt. Versicherte sollen demnach der Weitergabe ihrer Daten widersprechen können. Die Einschränkungen sind mitunter aber so groß, dass die Patient:innenrechte zur Makulatur zu geraten drohen.
Die EU will die medizinischen Daten von Millionen Bürger:innen zusammenführen. Für diesen Europäischen Gesundheitsdatenraum laufen gerade die finalen Verhandlungen. Bürgerrechtsorganisationen warnen: Patient:innen brauchen mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten und ein umfassendes Widerspruchsrecht.
Das EU-Parlament hat sich auf eine wichtige Änderung am Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt: Patient:innen sollen widersprechen können, dass ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Akte landen. Das hatten Datenschützer:innen lange gefordert.
Gesundheitsdaten aller EU-Bürger:innen sollen schon bald in einem europäischen „Datenraum“ gespeichert werden. Ein umfassendes Widerspruchsrecht will derzeit weder die Kommission noch das EU-Parlament. Damit aber droht das Vorhaben mit aktuellen Plänen der Bundesregierung zu kollidieren.
Die Europäische Kommission will die Gesundheitsdaten aller EU-Bürger:innen in einem gewaltigen „Datenraum“ speichern. Was sehen die Pläne vor? Welchen Nutzen soll das für Patient:innen, Behandelnde und die Forschung haben? Und welche Risiken birgt das Projekt für die Versicherten?
Die Betreiber der Notiz-App Evernote gehen auf Kritik an geplänten Änderungen beim Datenschutz ein. Eigentlich sollten Nutzer dem Unternehmen ab 2017 standardmäßig erlauben, bestimmten Mitarbeitern Einsicht in ihre Inhalte zu gewähren. Jetzt sollen sie wenigstens explizit gefragt werden.