Die Bundesregierung entschied sich mit dem Registermodernisierungsgesetz Anfang 2021 dagegen, die Sicherheit von Daten und Personen an die erste Stelle zu setzen. Das zeigen Dokumente aus einer IFG-Anfrage. Dabei hätte es datenschutzfreundliche Alternativen gegeben, etwa zum einheitlichen Personenkennzeichen oder zum Umgang mit der Auskunftssperre.