Nach einem erfolgreichen Urteil gegen die britische Massenüberwachung der Geheimdienste legen schwedische Menschenrechtler nun erneut Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ein. Sie möchten klären lassen, welche minimalen Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen, um Missbrauch bei Massenüberwachung zu verhindern und eine Aufsicht zu ermöglichen.