Polizist setzt Pfefferspray ein.
Demokratie

Urteil zu VersammlungsfreiheitPlastikfolie ist keine Schutzbewaffnung

Ein Demonstrant hatte sich bei einem Protest mit einer Overheadfolie vor Pfefferspray geschützt. Dafür wurde er von deutschen Gerichten wegen „Schutzbewaffnung“ verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in den Urteilen einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

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Überwachung

Handy-RasterfahndungBundesgerichtshof weist freizügige Funkzellenabfrage in die Schranken

Funkzellenabfragen dürfen eigentlich nur für die Aufklärung besonders schwerer Straftaten eingesetzt werden. Dennoch haben Ermittler:innen in Hessen solche Daten angefordert, um gegen einen Einbruchdiebstahl vorzugehen. Damit sind sie beim Landgericht Frankfurt am Main durchgekommen, aber nicht beim Bundesgerichtshof.

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