Ob offensive „Cyberoperationen“ mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht zu vereinbaren sind, haben Wissenschaftler des Bundestags beurteilt. Ihr Ergebnis: Ein solches „Hackback“ wäre verfassungswidrig, sowohl für die Bundeswehr als auch für die Geheimdienste. Die Bundesregierung arbeitet jedoch bereits daran, eine Erlaubnis für das „Zurückhacken“ zu prüfen.