Sachsens Datenschutzbeauftragte kritisiert die biometrische Überwachung in der Region Görlitz scharf. Sie hält das Vorgehen für „höchst bedenklich“ und verfassungswidrig. An Polizei und Staatsanwaltschaften richtet sie den Appell, diese Form der Überwachung vorerst zu unterlassen.
Die Polizei in Sachsen hält große Stücke auf die stationäre Videoüberwachung in Görlitz. Mit der Technik sollen fast 800 Straftaten aufgeklärt worden sein. Doch an den Zahlen und ihrer Erhebung gibt es Kritik.
Die Polizei in Görlitz hat in fast zwei Dutzend Verfahren stationäre und mobile Systeme für biometrische Überwachung eingesetzt. Die Datenschutzbeauftragte Sachsen zweifelt die angegebene Rechtsgrundlage an. Doch da es um richterliche Anordnungen geht, wird es kompliziert.
In verschiedenen Bundesländern stellt die sächsische Polizei eine verdeckte Kamera am Straßenrand auf, um vorbeifahrende verdächtige Personen zu ermitteln. Nun gibt es Details zu der Technik, deren Einsatz zuerst in Berlin bekannt wurde.
In Sachsen hat die Polizei ein System zur automatisierten Nummernschild- und Gesichtserkennung eingesetzt. Die dortige Datenschutzbehörde weiß von nichts und hält das System für verfassungswidrig.
Mit „Hightech gegen Kriminelle“ will Sachsens CDU vorgehen. In der Grenzstadt Görlitz sollte ein Pilotversuch für „intelligente Videoüberwachung“ starten. Bislang steht nur eine hochauflösende Kamera.