Öffentlichkeit

Informationsfreiheits-Ablehnung des TagesDer MAD will nicht unter das IFG fallen – und schickt geheimen Brief

Der Militärgeheimdienst MAD ist der Rechtsauffassung, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht für ihn gilt. Mit dieser Begründung wird eine Antwort auf IFG-Anfragen verwehrt. Das Verhältnis zur Öffentlichkeit wird auf dem einseitigen Schreiben gleich doppelt deutlich: es ist als Geheimhaltungssache eingestuft.

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Generell

Drohung mit StrafverfolgungDeutsche Beamte dürfen Snowden-Dokumente nicht lesen

Vor drei Wochen berichtete die New York Times, dass US-Regierungsbeamte Medienberichte über die Snowden-Leaks nicht zitieren dürfen. Auch das von uns veröffentlichte Gutachten einer amerikanischen Anwaltskanzlei droht Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung, wenn sie geheime Dokumente, die von Medien veröffentlicht wurden, verbreiten oder sogar lesen. Wir haben mal beim Innenministerium nachgefragt: Dürfen Mitarbeiter deutscher Behörden geheime Dokumente, […]

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