Wer über Nachbars Garten mit einer Kameradrohne fliegt, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder von Datenschutzbehörden. Ein sächsisches Gericht hat jetzt einen Mann freigesprochen, der eine Drohne mit dem Luftgewehr abgeschossen hatte. Ein professioneller Drohnenpilot warnt vor einem „zweifelhaften Urteil“ und potenziellen Nachahmern.