Wer demnächst legal von Anbauvereinen Gras beziehen will, wird mit Namen, Alter und besorgter Menge in Datenbanken landen. Das Problem daran: Der Weitergabe der sensiblen Daten an Behörden und Strafverfolger sind kaum Grenzen gesetzt.
Vereine von ausländischen Staatsangehörigen werden in Deutschland in einem zentralen Register geführt. Mitglieder kurdischer Gründungen unterliegen einer besonderen Überwachung. Ein entsprechender Erlass von 1994 ist jedoch unauffindbar.