Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute geurteilt, dass der Bundestag zur Herausgabe von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist, da sie zur Verwaltung und nicht zur Mandatsausübung gehören. Die Klage bezog sich auf zwei Anfragen, die abgelehnt wurden: eine nach einer Studie zu Ufos, eine zu Dokumenten, die der Ex-Minister Karl-Theodor zu […]