Mann mit Sturmhaube, im Hintergrund eine Platine mit Computerchips
Überwachung

Polizei darf Staatstrojaner nutzen, aber oft nicht installieren

Die Polizei darf Staatstrojaner einsetzen, doch das Aufspielen der Schadsoftware ist oft rechtswidrig. Beamte dürfen dafür keine Wohnung betreten und keine Nachrichten mit falschem Absender verschicken. Auch das Offenhalten und Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken ist unzulässig.

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