In vier Staaten Europas dürfen Geheimdienste massenhaft Kommunikationsdaten sammeln und auswerten, darunter der deutsche BND. Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelten dafür neue Regeln. Die Bundesregierung verweigert aber weiterhin die Antwort, ob sie aufgrund des Urteils einen Handlungsbedarf beim BND-Gesetz sieht.