Der Bundestag will Städten und Gemeinden verbieten, sich zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu äußern, aber die Begründung nicht veröffentlichen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wollen das Gutachten nicht nach Informationsfreiheitsgesetz herausgeben. Ein Gericht hatte diese Rechtsauffassung begestritten, aber die Bundesregierung hat Berufung eingelegt.