Anna Biselli

Anna Biselli

Foto: Darja Preuss

Anna ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr).

  • : „Cyberangriff“ auf Bundestag – Wie ernst ist er und wer steckt dahinter?
    Quelle: Deutscher Bundestag, Fotograf Steffen Unger
    „Cyberangriff“ auf Bundestag – Wie ernst ist er und wer steckt dahinter?

    Am letzten Freitag bestätigte Bundestagssprecher Ernst Hebeker gegenüber Spiegel Online, dass die IT-Systeme des Bundestags Ziel eines „Cyberangriffes“ geworden seien. Laut Spiegel hätten sich Unbekannte Zugriff auf Informationen im Bundestagssystem verschafft, was auch dem Cyberabwehrzentrum aufgefallen sei. Teile des Systems wurden temporär abgeschaltet, so auch Verzeichnisse des NSA-Ausschusses. Das genaue Ausmaß oder den Ursprung des Angriffs kannte man jedoch nicht.

    Der Angriff sei nun ernster als angenommen, berichtete Spiegel Online gestern. Nach anfänglicher Konzentration der Angriffe auf Grünen- und Linksfraktion seien vermutlich auch die Rechner von Regierungsmitgliedern unter Beschuss geraten. Die Angreifer hätten mit Trojanern Zugriff auf Admin-Passwörter erlangt und seien schließlich „jedoch so tief in das Parlamentsnetz vorgedrungen, dass sie sich dort problemlos bewegen konnten.“

    Welche Rechner genau betroffen sind und ob beispielsweise auch die Kanzlerin ins Visier geriet, ist noch unklar. Heute soll eine Unterrichtung des Innenausschusses durch BSI-Vertreter erfolgen.

    Es ist nicht der erste Angriff der Art, der zumindest teilweise erfolgreich war. Die Bild-Zeitung behauptete Ende letzten Jahres [Achtung: BILD und Paywall], dass Angela Merkel und ihre Kreise über den Trojaner Regin von NSA und GCHQ ausspioniert worden seien. Im Januar wurden Seiten von Kanzlerin und Bundestag durch eine DDoS-Attacke temporär unerreichbar. Im Lagebericht des BSI zur IT-Sicherheit in Deutschland ist von „15 bis 20 Angriffen auf das Regierungsnetz“ täglich die Rede, bei „durchschnittlich einem Angriff pro Tag handelt es sich um einen gezielten Angriff mit nachrichtendienstlichem Hintergrund.“

    20. Mai 2015 12
  • : Auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren wird man wohl noch ein Weilchen warten müssen
    Auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren wird man wohl noch ein Weilchen warten müssen

    Das Handelsblatt berichtete gestern, dass Roaming EU-weit abgeschafft werden soll, jedoch erst ab 2018. Das ist der Vorschlag der Mitgliedsstaaten, das Parlament sieht die Sache anders und auch im ursprünglichen Kommissionsentwurf war Ende 2016 als Datum zur Umsetzung gesetzt.

    Die Mitgliedsstaaten wollen eine Übergangszeit, mit laut Handelsblatt 40 Anrufminuten, 40 SMS und 80 Megabyte(!) Datenvolumen ohne Roaminggebühren – auch hier fällt man hinter den Kommissionsvorschlag zurück.

    So erreicht man keine Vereinheitlichung des Digitalen Binnenmarktes, wie man sie anpreist.

    20. Mai 2015
  • : „Mutti, es gibt Handlungsbedarf!“ – Wir brauchen richtige Datenflatrates!
    „Mutti, es gibt Handlungsbedarf!“ – Wir brauchen richtige Datenflatrates!

    Sascha Pallenberg hat auf mobilegeeks.de einen Appell verfasst, endlich volumenbeschränkte Daten-„Flatrates“ abzuschaffen, die nach Aufbrauch auf historische Modemgeschwindigkeit gedrosselt werden:

    Liebe Volksvertreter. Koennt ihr mir mal bitte den Gefallen tun und nicht mehr jahrelang ueber den Breitbandausbau faseln (oder das neueste „Steckenpferd“ oeffentliches Wifi). Wir muessen endlich die Infrastrukturen schaffen, die wir fuer die Wettbewerbsfaehigkeit Deutschlands fundamental sind. Und dazu gehoeren nun einmal auch mobile Flatrates, die ihren Namen auch verdient haben. Smart Homes, Smart Cars, Smart Cities, IoT und Industrie 4.0… Ohne grenzenloses Datenvolumen wird hier in Zukunft nicht viel vorwaerts gehen und genau deshalb muessen wir hier mal Fakten schaffen.

    Und dann beschreibt er, wie es anders laufen kann – zum Beispiel in Taiwan:

    Ich bezahle so um die 35 Euro bei der Chungwa Telecom fuer meine LTE-Flatrate. Keine Drosselung, kein Limit… Einfach Vollgas. Und jetzt erklaere mir doch mal jemand, dass Daten in Taiwan einfach guenstiger sind.

    20. Mai 2015 3
  • : EU-Kommission gefährdet mit Vorschlag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Pressefreiheit und Whistleblower
    Nicht den Mund verbieten lassen, leistet Widerstand! <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0 via flickr/</a><a href="https://www.flickr.com/photos/cutiemoo/3111207407">cutiemoo</a>
    EU-Kommission gefährdet mit Vorschlag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Pressefreiheit und Whistleblower

    Correct!v ruft dazu auf, gegen eine geplante neue EU-Richtlinie zu protestieren. Sie gefährdet die Pressefreiheit sowie die Rechte von Whistleblowern, indem sie Regelungen „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ treffen will.

    Der Entwurf der Richtlinie, der bereits 2013 von der Kommission veröffentlicht wurde, war bisher weithin unbeachtet. Er stammt aus der Feder einer Anwaltskanzlei, Baker&McKenzie, und ist auf größtmöglichen „Schutz“ von Geschäftsgeheimnissen ausgelegt. Und damit auf die größtmögliche Zurückhaltung von Informationen und Intransparenz. Dabei ist es schlimm genug, dass Richtlinienentwürfe von kommerziellen Kanzleien und Lobbyisten geschrieben werden und nicht unter Beratung von Grundrechts- und Verfassungsverständigen.

    Correct!v fasst die Knackpunkte zusammen:

    1. Journalisten sollen Geschäftsgeheimnisse nur in Ausnahmefällen veröffentlichen dürfen. Dabei ist es gerade der Job von Journalisten, Fehlverhalten zu recherchieren und aufzudecken. Oft berichten Journalisten von Fehlverhalten in Unternehmen, ohne dass das Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat. Darauf zielt aber die Richtlinie ab.
    2. Geschäftsgeheimnisse sollen nur öffentlich werden dürfen, wenn jemand damit sein Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit rechtmäßig wahrnimmt. Diese Formulierung gibt Unternehmen ein weiteres Einfallstor, um Journalisten von der Arbeit abzuhalten. Denn die Beweisführung vor Gericht liegt beim Journalisten. Zeitraubende und teure Gerichtsverfahren können die Folge sein.
    3. Wie genau das rechtlich geregelt wird, ist den Mitgliedsstaaten der EU überlassen. Die schwammigen Formulierungen können von Länder bei der Interpretation genutzt werden, die nicht beste Freunde der Meinungs- und Pressefreiheit sind. Auch, um ihre staatlichen Unternehmen zu schützen.

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    Was das auch für uns bedeutet, können wir uns vorstellen. Das Leaken von Dokumenten wird noch schwieriger und das auch, wenn unser Ziel ist, Missstände aufzudecken und öffentlich zu machen. Das können wir nicht, wenn wir jedesmal ein Gerichtsverfahren fürchten oder führen müssen. Eine praktische, implizite Zensur, die im schlimmsten Fall auch noch in das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP integriert werden wird.

    Gestern Mittag fand ein Schattenmeeting zur Richtlinie im EU-Parlament statt, am 16. Juni soll abgestimmt werden.

    Bis dahin kann man noch versuchen, die Parlamentarier zur Ablehnung der betreffenden Paragraphen aufzufordern. Correct!v empfiehlt, Dietmar Köster, Julia Reda und Axel Voss zu kontaktieren.

    Doch nicht nur die geplante EU-Richtlinie gefährdet die Pressefreiheit. Aus Richtung Vorratsdatenspeicherung wird der Quellenschutz torpediert, noch dazu soll ein neuer Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt werden.

    Also, werdet aktiv und protestiert auf allen Ebenen. Und danke an correct!v, dass ihr zum Protest aufruft und das Thema aufgebracht habt!

    20. Mai 2015 5
  • : Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung
    Die BND-Ahörstation Bad Aibling
    Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung

    Luxemburg hat Anzeige gegen unbekannt erstattet. Grund ist die vermutete Spionage des BND für die NSA in Hinblick auf eine Internetleitung zwischen Luxemburg und Wien. Die Vorwürfe gründen sich auf einem Vertrag zwischen BND und Deutscher Telekom und einer Mail der Telekom an den Bundesnachrichtendienst aus dem Februar 2005:

    Die Verbindung Ffm 21 – Luxembourg 757/1 wurde auf die Punkte 71/00/002/03/19+39 zugeschaltet. Vier der darin befindlichen 2MBit-Strecken befinden sich auf ihrer ersten Prioritätenliste, diese sind zu finden auf:

    • Kanal 2: Luxembourg/VG – Wien/000 750/3
    • Kanal 6: Luxembourg/CLUXMoscow/CROS 750/1
    • Kanal 14: Ankara/CTÜRLuxembourg/CLUX 750/1
    • Kanal 50: Luxembourg/VG – Prague/000 750/1.

    Die Zuschaltung wurde dadurch gerechtfertigt, dass man versichert hat, auf der Leitung seien keine deutschen Bürger betroffen. Ja, wie gut das mit dem Grundrechtsträger-Filter funktioniert, wissen wir ja mittlerweile. Der Filter Dafis filterte 2003 nur 95% Prozent deutscher Kommunikation heraus, „auch später gab es Probleme.“

    Der österreichische Nationalratsabgeordnete Peter Pilz kündigte am letzten Freitag an, nach Berlin reisen zu wollen, um über die Erkenntnisse zu reden. Nun vermeldet Der Standard, „deutsche Sicherheitskreise“ hätten die Vorwürfe am Dienstagmorgen zurückgewiesen und von „unzulässigen Schlussfolgerungen“ gesprochen. „Der Endpunkt einer solchen Strecke, für die ein Telekommunikationsnetzbetreiber verantwortlich sei, besage nichts über den realen Endpunkt der über diesen Netzabschnitt geleiteten Telekommunikationsverbindungen. Der könnte beispielsweise auch in Ländern wie dem Iran liegen,“ wird in einer Meldung der österreichischen Presseagentur APA erwähnt.

    Dass gewisse Strecke abgehört würden, bedeute nicht zwingend, dass man auf die Anfang- und Endpunkte dieser Verbindung ziele. So liefen über Wien-Luxemburg wohl auch Internetkommunikationen aus Russland oder Iran.

    Aber Pilz hat bereits angekündigt, namentlich erwähnte Schuldige aus Telekom, Kanzleramt und BND anklagen zu wollen. Heute will er in Berlin mit Cem Özdemir und dem luxemburgischen Grünenpolitiker Christian Kmiotek eine Pressekonferenz abhalten, um über das weitere Vorgehen aufzuklären.

    Nach Österreich ist Luxemburg das zweite Land, das rechtlich gegen die BND-Überwachung vorgeht. Zuvor hatte Anfang des Monats die österreichische Regierung Anzeige erstattet.

    19. Mai 2015 4
  • : Wie die Überwachungsstationen in Wien zusammenpassen
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/at/">CC BY-SA 2.0 AT</a> via <a href="http://fm4.orf.at/stories/1758861/">fm4.orf.at</a>/Seb Hoch
    Wie die Überwachungsstationen in Wien zusammenpassen

    In der letzten Woche wurde veröffentlicht, dass in Wien ein vierter Überwachungsposten ausländischer Nachrichtendienste zur Mobilfunküberwachung gefunden wurde. Nicht, wie die drei vorherigen, in US-Kontrolle, sondern auf der britischen Botschaft. Erich Moechel hat nun beschrieben, wie diese Stationen in Verbindung stehen und dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach keineswegs isolierte Spähstationen sind:

    Wie topografische Messungen ergeben haben, besteht zwischen den drei bekannten US-Stationen sehr gute Sichtverbindung. Breitbandige Richtfunkstrecken sind auch mit kleinen Schüsseln problemlos umzusetzen, während die tiefer liegende britische Station nur vom IZD-Tower in Wien 22 erreichbar ist.

    Das Tieferliegen der UK-Station drängt zu der Annahme, dass es mindestens eine weitere Station geben muss, die in Sichtlinie der britischen Botschaft und eines anderen Netzknotens liegt. Die Antennen der Stationen sind in der Regel hinter falschen Fasssaden und Wartungshäuschen auf Dächern versteckt, die abgefangenen Daten aus dem Mobilfunknetz werden dann an eine zentrale Stelle zur Auswertung gesendet. Moechel vermutet als zentrale Auswertestelle die Villa in Pötzleinsdorf , da diese in der Regel in Außenstellen angesiedelt seien. Die technische Verarbeitung soll wiederrum im IZD-Tower erfolgen, in dem wundersamerweise unterhalb der US-Vertretung „unvermietete“ Stockwerke liegen.

    Wir dürfen gespannt sein, welche Stationen sich in Wien noch zur Komplettierung des Bildes finden lassen werden.

    18. Mai 2015 8
  • : CDU/CSU sind stolz: „Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.“
    Bild von <a href="http://www.emyfem.net/">Emy Fem</a>
    CDU/CSU sind stolz: „Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.“

    Überwachung in der Prostitution – was hat es damit auf sich? Neben den großen Überwachungsausweitungen und Grundrechtsunterwanderungen durch Vorratsdatenspeicherung und Co. ist es leicht, den Blick dafür zu verlieren, dass Überwachungsbefugnisse auch in anderen Bereichen ausgeweitet werden. In Bereichen, die nicht jede und jeden betreffen und die daher gern untergehen. Ein Beispiel ist das geplante Prostitutionsschutzgesetz, das derzeit in der Großen Koalition unter Federführung des Familienministeriums verhandelt wird. Es enthält weitreichende Dehnungen von Überwachungsbefugnissen – man könnte es auch Prostituiertenkontrollgesetz nennen – und schafft ganz nebenbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ab – ohne großes Medienecho.

    Wir verwenden hier das Gender-Sternchen. Um darauf aufmerksam zu machen, dass im Bereich der Prostitution oft pauschal von Frauen als Prostituierte ausgegangen wird, obwohl auch Männer, Transgender und andere Geschlechtsidentitäten in der Sexarbeit tätig sind.

    Vom aktuellen nicht-öffentlichen Referentenentwurf des geplanten Gesetzes berichtete Der Spiegel am 11. April. Berufsverbände der Sexarbeiter*innen kritisieren viele Punkte des Entwurfs, der auf Repression setzt. So verkündet die CDU/CSU-Fraktion stolz in einer Pressemitteilung:

    Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.

    Wir haben direkt mit Betroffenen geredet, die am besten wissen, welche Regelung sie zu ihrem Schutz brauchen.

    Zwangsregistrierungsbanner

    Registrierungspflicht

    In Zukunft soll sich jede*r Sexarbeiter*in registrieren. Das heißt, zu einer noch zu benennenden Stelle gehen, sich eintragen lassen und erst dann als Sexarbeiter*in arbeiten zu dürfen. Wer diese Aufgabe übernimmt, wird von den Bundesländern geregelt werden. In Bayern wird es wahrscheinlich die Polizei sein, in Berlin ist es wahrscheinlicher, dass beispielsweise das Ordnungsamt zuständig wird. Die Registrierungsprozedur soll alle zwei Jahre erneut fällig werden, bei unter 21-Jährigen sogar jährlich.

    Wichtig ist dabei, dass diese Registrierung nichts mit Steuerzahlungen und Co. zu tun hat. Denn klar, Steuern müssen sowieso gezahlt werden. Doch bisher war es für viele eine Option, bei der Steuererklärung statt „Sexarbeit“ andere Tätigkeiten wie „Escort“ oder „Massage“ anzugeben und so einem Zwangsouting und gesellschaftlicher Diskriminierung zu entgehen. Im Bericht zum Sexarbeitskongress 2014 werden verschiedene Szenarien aufgeführt:

    Von der Mutter zweier Kinder, die um ihr Sorgerecht fürchtet, der Studentin mit Nebenjob, die nach einem Zwangsouting eine akademische Laufbahn vergessen könnte, oder der Mieterin einer Modellwohnung, die sich schon mitten im Orwell-Roman angekommen fühlt.

    Die Registrierung setzt voraus, dass ein*e Sexarbeiter*in sich vorher einer medizinischen Beratung unterzogen hat. Ursprünglich war eine verpflichtende medizinische Untersuchung geplant, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Eine solche, den sogenannten „Bockschein“, gab es nämlich in manchen Bundesländern bis 2001. Wirksam waren die Untersuchungen kaum und Gesundheitsämter selbst beklagten, dass die eigentlich Betroffenen damit nicht erreicht würden. Freiwillige, anonyme Angebote leisten einen viel wichtigeren Beitrag zur Gesundheitsvorsorge als ein regelmäßig zu erneuernder Stempel, der am Ende nur zur Formsache wird.

    Aus einer Auswertung zu den „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“ (dasjenige von 2002) des Familienministeriums:

    Am 1. Januar 2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Die Überschrift des § 3 „Prävention durch Aufklärung“ entspricht dem Leitgedanken des gesamten Gesetzes. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Kontrolle, sondern die Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens des Einzelnen. Die Angebote des Gesundheitsamtes sind freiwillig, anonym und kostenlos.

    Auch die Deutsche STI-Gesellschaft zur Förderung sexueller Gesundheit lehnt vor allem die Verknüpfung von Beratung und Registrierung ab:

    Beratung im Zusammenhang mit Sexualität und Gesundheit sollte anonym möglich sein, um
    im gegenseitigen Vertrauen stattfinden zu können. Wenn eine namentliche Registrierung mit
    einer Beratung verknüpft wird, sind das nötige Vertrauen und damit der Erfolg der Beratung
    gefährdet
    .

    Die geplante Extra-Registrierung gibt es so für keinen anderen Beruf in Deutschland. Vergleichbar wäre sie höchstens mit den Lizenzen für Berufe, die eine Fremdgefährdung beinhalten. Etwa in der Pyrotechnik oder dem Taxigewerbe, indem die Fähigkeiten jedoch nur alle fünf Jahre aufs Neue bewiesen werden müssen. Dass Sexarbeiter*innen eine Fremdgefährdung darstellen, ist zu bezweifeln. Denn im Gegensatz zu einer Taxifahrt kann der Kunde oder die Kundin bei einer Sexarbeiter*in selbst für die eigene Sicherheit sorgen (muss er oder sie wohl in Zukunft auch, denn das geplante Gesetz beinhaltet ebenso eine Kondompflicht, deren Kontrollierbarkeit jedoch eher fraglich ist).

    „Hurenpass“

    Ist die oder der Sexarbeiter*in ordentlich angemeldet, soll womöglich ein Ausweis ausgestellt werden. Wie er aussehen könnte, ist noch unklar. Ebenso unklar wie die Frage, wem dieser Ausweis vorgezeigt werden muss. In der Realität ist es oft so, dass nicht einmal ein*e Bordellbetreiber*in den Klarnamen derjenigen kennt, die im Bordell beschäftigt sind. Das berichtete uns Fabienne Freymadl, die politische Sprecherin des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen.

    In Österreich wiederum, wo es einen solchen Ausweis schon gibt, behielten Betreiber*innen die Ausweise ihrer Arbeiter*innen oftmals ein und nehmen ihnen so die Möglichkeit, sich legal selbstständig zu machen. Freymadl äußert außerdem die Bedenken, dass mit den Ausweisen und den Namen der Prostituierten schlampig umgegangen werden könnte. Die Enthüllung des Klarnamens würde zu einem Problem werden. Denn a) arbeitet die Vielzahl der Sexarbeiter*innen unter einem Pseudonym und ist im „bürgerlichen Leben“ nicht geoutet und b) ergeben sich Probleme mit Kund*innen oder Prostitutionshasser*innen, die die Sexarbeiter*innen mit ihrem Klarnamen leichter auffinden und gefährden können.

    Emy Fem ist eine Sexarbeiterin mit einem transgenderten Körper. Sie setzt sich für die Rechte von Sexarbeiter*innen ein und beschreibt sich als „in dem Land arbeitend, in dem sie aufgewachsen ist, dessen Sprache sie halbwegs spricht, dessen Gesetze sie halbwegs versteht, mit ihrem Wunschgeschlecht und Ihrem Wunschnamen im Pass, mit festem gewählten Wohnsitz, Steuernummer und Krankenversicherung. Geoutet als Sexarbeiterin in ihrem Umfeld und ihrer Familie. Selbstständig mit zwei eigenen Webseiten und einer weiteren in Arbeit, sprich: einer Minderheit im Sexbusiness.“ Sie berichtete uns:

    Trotzdem ist es selbst für mich undenkbar mit meinem Ausweisnamen als Sexarbeiterin geoutet zu werden. Zwangsregistrierung = Zwangsouting.

    Sie hat die Erfahrung gemacht, dass es normal ist, wenn Sexarbeiter*innen hin und wieder gestalkt werden. Kunden würden dann versuchen herauszufinden, wo sie wohnen und wie sie heißen. Stalking kann in der Sexindustrie nur entgegengewirkt werden, indem mit einer Arbeitsidentität gearbeitet wird. „Unser Arbeitsname ist unsere Sicherheit“, sagt sie.

    „Vorratsdatenspeicherung in der Sexarbeit“

    Emy sprach auch auf der letzten „Freiheit statt Angst“-Demonstration. In einer Rede für den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleitungen hieß es:

    Die Vorratsdatenspeicherung in der Sexarbeit, die Registrierung, ob unter Zwang oder freiwillig, bietet keinerlei Schutz. Die Eintragung in eine Kartei bewahrt keine Person zu keinem Zeitpunkt davor, überfallen, ausgeraubt oder Opfer von Menschenhandel zu werden. Darüber hinaus liefert die große Koalition damit Sexarbeiter_innen vorsätzlich vermeidbaren Gefahren aus. Wenn ein Klient von einer Sexarbeiter_in die Vorlage ihres Hurenausweises verlangen darf, werden Stalking und Nachstellung Tür und Tor geöffnet.

    Eine datenschutzfreundlichere Möglichkeit wäre es, den Sexarbeiter*innen die Untersuchungen und Registrierungen unter Pseudonymen zu gewähren. Hier stellt sich dann allerdings die Frage der Wirksamkeit, denn ein*e Arbeiter*in könnte sich dann für mehrere registrieren, um diesen die medizinischen Beratungen zu ersparen.

    Die tatsächliche Motivation hinter den Beratungen liegt aber nicht bei der Aufklärung, sondern dem Auffinden von Zwangsprostituierten. Es wird aber kaum zielführend sein, denn diese werden oft derart eingeschüchtert – wenn sie überhaupt registriert werden und nicht vollkommen illegal arbeiten –, dass sie sich kaum als Zwangsprostituierte zu erkennen geben werden.

    Unverletzlichkeit der Wohnung

    Der wohl härteste Einschnitt in die Grundrechte der Sexarbeiter*innen ist die geplante Legalisierung von verdachtsunabhängigen, unangekündigten Kontrollen, zu denen Polizei und Behörden laut dem Spiegel befugt werden sollen.

    In Bayern sind diese „Hausbesuche“ schon jetzt Praxis und im bayerischen Polizeiaufgabengesetz geregelt:

    § 13 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

    (1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen […]
    2. wenn die Person sich an einem Ort aufhält, […]
    b) an dem Personen der Prostitution nachgehen […]

    § 23 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen

    […]

    (3) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn […]

    2. sie der Prostitution dienen.

    Abseits von Abschreckung und Geschäftsschädigung, arbeiten viele Sexarbeiter*innen in Wohnungen, in denen sie auch leben. Von der Erlaubnispflicht und der Registrierung als Bordell sollen zwar Sexarbeiter*innen ausgenommen werden, die alleine in ihrer Wohnung der Prostitution nachgehen, oft aber teilen sie sich den Ort mit anderen zum Arbeiten. Damit wäre der privateste Teil ihres Lebens willkürlichen Durchsuchungen ausgesetzt. Oder die Sexarbeiter*innen kehren zurück zur Einzelwohnungsprostitution. Emy Fem fürchtet dadurch eine massive Verschlechterung der Situation

    Wir müssen die Möglichkeit haben, uns mit Kolleg*innen zusammenzuschließen und in unserem gewünschten Umfeld zu arbeiten und dabei aufeinander Acht zu geben. […] Wenn wir nur alleine in unserer Meldeadresse (= Hardcorezwangsouting!) arbeiten können, werden wir immer abhängiger von Großbetreibern. […] Diese Form der Regulierung unsere Arbeitsstätten treibt uns in die Illegalität, in unsichere schlechte Arbeitsbedingungen und in Abhängigkeiten von Großbetreibern mit schlechter Bezahlung und Zuhältern.

    Fabienne Freymadl fürchtet, dass diese Praxis auch als Blaupause für die Legitimierung von willkürlichen Durchsuchungen anderer gesellschaftlich diskriminierter Gruppen dienen könnte. Dass das keine unberechtigte Sorge ist, zeigt ein Fall, der vor kurzem in Frankfurt passierte. Am 4. Mai sind 200 Polizei-Beamte in Schutzmontur gegen „eine angebliche ‚China-Mafia’ vorgegangen, die sich ausgerechnet im gutbürgerlichen Frankfurter Viertel Dornbusch mit Wohnungsprostitution ein Zubrot verdienen wollte – in Etablissements, die jedem in der Nachbarschaft hinlänglich bekannt waren!“ Begleitet wurden die Beamten von Reportern der „Zeitung“ mit vier Buchstaben, berichtet Doña Carmen. Doña Carmen setzt sich seit 1998 im Rotlichmilieu in Frankfurt am Main „für die sozialen und politischen Rechte von Frauen ein, die in der Prostitution arbeiten“. Die Mitglieder von Doña Carmen teilen Freymadls Sorge und fürchten, dass auch Frauen „mit häufig wechselndem Herrenbesuch“ betroffen sein könnten:

    Die momentanen Repressionsmaßnahmen städtischer und sonstiger Ordnungsbehörden in Frankfurt geben einen Vorgeschmack darauf, was auf Sexarbeiterinnen und Frauen mit häufig wechselndem Herrenbesuch zukommt, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt: Rechtsstaatliche Maßstäbe werden ausgehöhlt, Sexarbeiter/innen wie Freiwild behandelt und Frauen mit freizügigem Sexualverhalten unter Generalverdacht gestellt.

    Aidsmarch2014Melbourne

    Alternativen zum Gesetzesvorschlag

    Welche positiven Alternativen zum aktuellen Referentenentwurf kann es geben? Ein „Vorbild“ gibt es aus Neuseeland. Dort wurden die rechtlichen Bedingungen für Prostitution 2003 deutlich liberalisiert, vor allem in Bezug auf die Registrierung von Sexarbeiter*innen, die vorher als „Masseur*in“ registriert sein mussten. Das New Zealand Prostitutes Collective fasst zusammen:

    You do not have to register with the police, or even contact the police, if you wish to be a sex worker in New Zealand. Under the old laws, Massage parlours were required to keep a register of names, with identifying details, which were to be given to the police for inspection “upon request”. In some areas, people working privately had to register with the police before they could advertise in their local newspaper. This is no longer the case.

    Nur Bordellbetreiber*innen müssen sich eine Genehmigung einholen, Gruppen von bis zu vier Sexarbeiter*innen sind davon ausgenommen:

    Up to four sex workers can work together and do not need an Operators Certificate, so long as no one is in charge of anyone else, or working as a boss.

    Für Durchsuchen von Arbeitsstätten sind Durchsuchungsbeschlüsse notwendig, die – zumindest in der Theorie – nur aufgrund eines konkreten Verdachts ausgestellt werden dürfen.

    Auch der Verein Doña Carmen hat eine Vorstellung, wie ein neues Gesetz aussehen müsste, dass die Rechte von Sexarbeiter*innen stärkt.

    Was nun?

    Um ein Bewusstsein zu schaffen, dass Sexarbeitende nicht totalkontrolliert werden dürfen, ist es wichtig, klarzumachen, dass Sexarbeit eine Arbeit wie jede andere ist. Und nicht ein Quasi-Pseudonym für Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung. Letztere sind keine Prostitution, sondern Straftaten. Und lassen sich mit den im ProSchG angedachten Mitteln kaum bekämpfen.

    Sexarbeiter*innen dürfen nicht aufgrund ihrer Berufsausübung kriminalisiert und einem Generalverdacht ausgesetzt werden, der fundamentale Rechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung aushebelt.

    Am 13. Juni soll es in Frankfurt eine große Demonstration gegen das Gesetz geben. Die Plattform Frankfurt 13. Juni ruft auf:

    Auf diskriminierende Sonderbehandlung und rechtliche Ausgrenzung legen wir keinen Wert! Auf „bessere Arbeitsbedingungen“ bei gleichzeitiger Fortsetzung rechtlicher Ungleichbehandlung können wir gut und gerne verzichten! Denn was nützt es Galeerensklaven, wenn sie beim Rudern angenehmer sitzen? Wir wollen nicht unter Generalverdacht stehen, wir wollen Rechte statt Razzien! Wir fordern ein Ende jeglicher Sonderbehandlung – denn weder sind wir eine „Risiko“ für den Rest der Gesellschaft, noch sind wir ‚Berufsverbrecher‘, von denen Gefahr ausgeht!

    17. Mai 2015 29
  • : Realitätscheck: BITKOM-Position zu Digitaler Souveränität – An Open Source denkt leider keiner
    via <a href="http://www.bitkom.org/files/documents/150508_Souveraenitaet.jpg">bitkom.org</a>
    Realitätscheck: BITKOM-Position zu Digitaler Souveränität – An Open Source denkt leider keiner

    bitkom

    Der Branchenverband BITKOM hat am gestrigen Montag ein Positionspapier zur „Digitalen Souveränität“ vorgestellt. BITKOM-Präsident Dieter Kempf kommentierte:

    Wir müssen unsere digitale Handlungsfähigkeit wiederherstellen. Die digitale Revolution erfordert Digitale Souveränität für Deutschland und Europa. Wir müssen bei digitalen Schlüsseltechnologien, Diensten und Plattformen internationales Spitzenniveau erreichen und gleichzeitig in der Lage sein, selbstbestimmt und selbstbewusst zwischen Alternativen vertrauenswürdiger Partner zu entscheiden […] Die Politik, aber auch alle relevanten Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft, müssen dem Ziel der Digitalen Souveränität oberste Priorität einräumen. Derzeit spielen Deutschland und Europa im internationalen Vergleich der digitalen Leistungsfähigkeit nur im Mittelfeld.

    Digitale Souveränität – eine schöne Vorstellung. Vor allem wenn man sich den Vertrauenszusammenbruch der letzten zwei Jahre bei Hard- und Software ansieht. Und so ist die Forderung nach digitaler Souveränität allgegenwärtig, auch die Digitale Agenda will unsere „technologische Souveränität“ erhalten (so sie denn jemals bestand). Das Wirtschaftministerium hat überdies ein eigenes Referat „Ökonomische Fragen der Digitalen Agenda und gesellschaftliche Entwicklungen, Digitale Souveränität“ eingerichtet.

    Digitale Souveränität – was ist das eigentlich?

    Doch was steckt überhaupt hinter dem blumigen Ausdruck? Fragt man Wikipedia, passt die Definition erst einmal nicht zum Erwarteten:

    Digitale Souveränität bezeichnet im Allgemeinen die Möglichkeit eines Menschen, digitale Medien souverän nutzen zu können.

    Klingt eher nach Medienkompetenz, doch das ist kaum das, was BITKOM hier meint. BITKOM siedelt Digitale Souveränität zwischen Fremdbestimmung und Autarkie an, als Fähigkeit „selbstbestimmt und
    selbstbewusst zwischen Alternativen leistungsfähiger und vertrauenswürdiger Partner zu entscheiden, sie bewusst und verantwortungsvoll einzusetzen und sie im Bedarfsfall weiterzuentwickeln und zu veredeln.“

    Also am Beispiel: Nicht darauf angewiesen sein müssen, Technologie von US-Firmen zu beziehen, in der sich potentiell Backdoors zu US-Geheimdiensten befinden – ohne Alternative.

    Der Weg zum Ziel laut BITKOM

    BITKOM zählt acht Maßnahmen auf, die beim Erlangen digitaler Souveränität zum Ziel führen sollen. „Deutschland muss Motor einer digital souveränen EU sein,“ heißt die erste und es soll Standards für den Weltmarkt setzen. Als Nachteil in Europa sieht BITKOM die Zerfaserung des europäischen Marktes in viele nationale Märkte und fordert einen „echten“ digitalen Binnenmarkt. Ganz in GroKo-Sprechweise will BITKOM auch Start-Ups, Start-Ups und noch mehr Start-Ups. „Gründen, wachsen und internationalisieren“ heißt die Devise. Bürokratie wird bemängelt.

    Datenschutz bleibt in den BITKOM-Vorschlägen nicht unerwähnt. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung, eine „Datenpolitik aus einem Guss“ soll entwickelt werden. Weiterhin soll geforscht werden, „denkbar ist ein Mindestanteil von 50 Prozent, der Maßnahmen mit Relevanz für die Digitale Souveränität zu Gute kommt.“

    Zuletzt fordert BITKOM, dass alle mit digitalen Technologien umgehen können. Bildung soll verbessert werden, Informatik für alle und Englisch ab der ersten Klasse. Und dann noch à la „Verschlüsselungsstandort Nr. 1“ ein Schutzschild für die digitale Welt!

    Realitätsabgleich

    Die Forderungen klingen schön und gut, doch was taugen sie? Naturgemäß sind sie zunächst einmal so allgemein gehalten, dass man kaum Angriffspunkte findet, doch ihre Allgemeinheit gibt auch wenig konkrete Handlungsschritte.

    Einheitlicher Binnenmarkt schön und gut. Das könnte man mal Günther Oettinger sagen, der sich derzeit noch in Geoblocking-Ideen ergeht, die Europa noch stärker trennen würden.

    Den überschwänglichen Start-Up-Optimismus kann man kritisch sehen. In einer Anhörung zum Datenschutz im Mittelstand als Wettbewerbsvorteil oder Hindernis wurde Datenschutz an einigen Stellen als Bremse verantwortlich gemacht. Freiheit „bedeutet eben auch, dass man einfach mal loslegen kann,“ so einer der Eingeladenen. Datenschutzregeln sind da lästig.

    Außerdem zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung: Die hätten wir auch gerne, aber wenn, dann richtig. Leider sieht es nicht ganz so rosig aus. Je länger die Verhandlungen im Rat dauern, desto mehr wird echter Datenschutz verwässert. Lobbyisten versuchen auf der Zielgeraden noch, so viel Einfluss wie möglich zu nehmen und die vergleichsweise erfreuliche Position des EU-Parlaments „zurechtzubiegen.“ Noch dazu wissen wir, dass Deutschland nicht gerade ein treibender Motor in der Sache ist und die Verhandlungen im Gegenteil eher bremst.

    Forschungsmäßig ist das, was den BITKOM-Forderungen entspricht am ehesten in der Hightech-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. 180 Millionen Forschungsgeld in Richtung IT-Sicherheit und Co. sollen investiert werden. Die Forderung des BITKOM nach einem „Mindestanteil von 50 Prozent, der Maßnahmen mit Relevanz für die Digitale Souveränität zu Gute kommt,“ dürfte jedoch unrealistisch sein.

    In Puncto „digitales Bildungsideal“ sieht es noch ziemlich düster aus. Eine aktuelle Experten-Anhörung im Bundestag hat gezeigt, dass es kein übergreifendes Konzept gibt, wie Medienbildung/-Kompetenz vermittelt werden kann. Die Verantwortung wird von Bund auf Länder auf Kommunen auf Schulen auf … geschoben und am Ende bleibt es bei einer fragmentierten Lehrlandschaft ohne Curricula und viel Erkenntnisgewinn. Dass Englischkenntnisse gut sind, kann man kaum kritisieren, dass BITKOM aber Informatik ab der 5. Klasse als Pflichtfach ab der 5. Klasse als Lösung aufführt, greift zu kurz.

    Und zum letzten: So lange Politikern im Bundestag nicht ordentlich ermöglicht wird, verschlüsselte Mails zu schreiben und Minister fordern, dass man im Cyberraum Nachrichten von bösen Terroristen entschlüsseln können muss und damit eine Schlüsselhinterlegung für alle wünschen, brauchen wir nicht anfangen, von digitalen Schutzschilden zu reden.

    Fazit – What about Open Source?

    Die Forderungen des BITKOM sind nicht verwerflich, aber auch nicht besonders konkret. Was uns jedoch stört: Ein Punkt fällt komplett unter den Tisch – die Bedeutung von Open Source für digitale Souveränität. Open Source wird mit keinem einzigen Wort erwähnt und doch gibt es keinen zentraleren Punkt in der Debatte. Freie und Offene Soft- und Hardware sowie Standards helfen Start-Ups, alteingesessener Wirtschaft und Forschung gleichermaßen. Open Source ist DIE notwendige Bedingung, wenn wir uns vertrauenswürdige Systeme und echte Schutzschilde in der digitalen Welt wünschen. Offene Lernmaterialien können auch der Bildung viel Gutes tun und endlich Rechtsunsicherheiten bei Copyright und Co. lösen. Schade, dass das komplett weggelassen wurde.

    13. Mai 2015 3
  • : Die Hand, die dich füttert… Finanzielle Abhängigkeiten von NSA-Befürwortern
    Die Hand, die dich füttert… Finanzielle Abhängigkeiten von NSA-Befürwortern

    The Intercept hat einige Zusammenhänge zwischen NSA-verteidigenden Personen und der NSA dargestellt. Und es zeigt sich, dass in vielen Fällen direkte personelle und finanzielle Verbindungen bestehen.

    Ein Beispiel ist Stewart Baker, der 1992 bis 1994 für die NSA als General Counsel gearbeitet hat, 2013 versuchte, die Leaks Snowdens kleinzureden und in einer Senatsanhörung letzten Sommer massiv gegen eine bessere Kontrolle der Geheimdienste argumentiert hat.

    Baker arbeitet zwar nicht mehr für die NSA direkt, aber die Kanzlei, für die er tätig ist, lobbyiert für Firmen, die NSA-Vertragspartner sind.

    Weitere Beispiele sind Jack Keane, der auf Fox News Überwachungsthemen kommentiert und in Zusammenhang mit der NSA steht und als Berater für Militäreinrichtungen arbeitet sowie der Republikaner Jim Gilmore, der Snowden als Verräter diffamierte und für CACI International und CSC tätig war.

    Wer sich mehr mit dem Thema Überwachungsprogramme und Arbeitgeber beschäftigen will, dem sei der re:publica-Vortrag „Sousveillance“ ans Herz gelegt.

    13. Mai 2015 6
  • : BND gibt monatlich bis zu 1,3 Mrd Metadaten an die NSA
    BND gibt monatlich bis zu 1,3 Mrd Metadaten an die NSA

    Zeit Online berichtet unter Berufung auf BND-Akten, dass der BND „bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat“ an die NSA weitergibt. Das sind nicht nur Daten, die auf den in letzter Zeit viel diskutierten Selektoren beruhen, sondern Rohdaten, die ausgeleitet werden.

    Diese Verbindungs- oder Metadaten sind mindestens ebenso wichtig für die Dienste. Edward Snowden hatte berichtet, die NSA bekäme monatlich ungefähr 500 Millionen sogenannter Metadaten vom BND. Doch Snowdens Zahlen galten nur für einen einzigen Monat: für den Dezember 2012. Wie die neuen Unterlagen zeigen, schickt der Geheimdienst viel, viel mehr solcher Informationen an die Amerikaner.

    Neben den Rohdaten werden auch „Meldungen“ angefertigt – Berichte, die sowohl aus Metadaten als auch Inhalten bestehen. In einer Akte soll Folgendes stehen:

    Die Abteilung Technische Aufklärung im BND hat im Jahr 2012 in 580 Fällen Meldungen an US-amerikanische, in 184 Fällen an britische Dienste und in 553 Fällen an multinationale Verbünde übermittelt.

    12. Mai 2015 8
  • : Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre
    Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre

    Bei Zeit Online ist eine Infografik zum Thema BND-Verwicklungen entstanden, die sowohl die aktuelle Regierung, die Verantwortlichen und die zeitlich eingeordneten Enthüllungen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss und anderen Quellen darstellt.

    Der Ursprung der Affäre reicht zurück bis in die Zeit der rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Verantwortlich für die Geheimdienste war damals der heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Seither hat die Regierung dreimal gewechselt und mit ihr die Verantwortlichen im BND und im Kanzleramt. Ein Überblick über die Ereignisse der vergangenen 14 Jahre.

    29. April 2015 5
  • : Kommission dementiert Oettinger: „Keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.“
    Kommission dementiert Oettinger: „Keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.“

    oettinger_immernoch_eucyberkommissar_np

    Einer der Punkte, über den wir uns im heutigen Interview mit Digitalkommissar Günther Oettinger aufgeregt haben, war die Ankündigung, der Zeitplan der Kommission zur Vorlage eines neuen Entwurfs für eine Vorratsdatenspeicherung gehe „tendenziell in Richtung zweite Jahreshälfte 2016.“ Denn bisher waren die Pläne zu einer Wiedereinführung der anlasslosen Massenüberwachung noch nicht allzu konkret. Futurezone.at hatte das Interview geführt und in der Kommission nachgefragt.

    Die schien genauso überrascht, vor allem da Planungen zur Vorratsdatenspeicherung gar nicht in Oettingers Zuständigkeit – digitaler Binnenmarkt -, sondern in die von Kommissar Avramopoulos fallen. Es gab also folgendes Dementi:

    Die EU-Kommission plant keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.

    Das geht auch klar aus der EU-Sicherheitsagenda hervor, die die EU-Kommission am Dienstag für den Zeitraum von 2015 bis 2020 vorgestellt hat.

    Das macht es nicht unbedingt besser, denn die referenzierte Sicherheitsagenda enthält unter anderem Befugnisausdehnungen für Europol und plant die Vorratsdatenspeicherung für Passagierdaten. Auch dass keine generelle Vorratsdatenspeicherung geplant ist, glauben wir nicht unbedingt.

    Doch wir können uns trotzdem das Grinsen nicht verkneifen. Anscheinend finden nicht nur wir Oettinger ziemlich peinlich.

    28. April 2015 13
  • : Commissioner Oettinger’s facepalm-worthy interview about data retention, copyright, net neutrality and Co.
    Wenn ein facepalm nicht reicht. Oder zwei, oder drei...
    Commissioner Oettinger’s facepalm-worthy interview about data retention, copyright, net neutrality and Co.

    Today’s interview with the EU Commissioner for Digital Economy and Society, Günther Oettinger, with Markus Keßler at futurezone.at was one of the most shocking ones so far in terms of unreflected statements and the total lack of a factual foundation. Therefore we want to make it accessible not only for German speaking persons. Everyone should be able to unmask the appalling ignorance of Oettinger’s „opinions.“

    We publish our translation with the kind permission of futurezone.at. Translation provided by Adrian, Kathrin and Anna. Thanks for that!

    futurezone: You recently proposed a „right in rem“ for digital goods. Does that mean you want to put digital goods on the same level as physical objects?

    Günther Oettinger: Udo Jürgens was a mental craftsman. He himself wrote songs and got wealthy – Because he felt safe that someone who enjoyed his music did pay for it. We’re working towards a new copyright law and we’ve already created many prerequisites. We want to submit a proposal in October.

    Nobody wants artists not to be paid. The problems are located elsewhere: To what extent am I allowed to copy something I bought…

    For example geoblocking. Ask your country’s film industry. They say: „If we had only one European market there’s no chance we’d be able to produce our movies. There would only be Hollywood.“

    Isn’t that tilting at windmills? Every kid with an access to a VPN (Virtual Private Network) can bypass this kind of blocking.

    Let’s just wait. I try to maintain the balance. You are a taliban in this matter. If I’m at the airport in Vienna and five Austrian filmmakers approach me with this topic then I have to allow for this. I want Austrian film making as cultural goods…

    You think geoblocking is the road to success?

    I dare to do this. The soccer players, too, by the way. You wouldn’t assume Austrian soccer which is mediocre could keep up if there would only be one market? If so, the match Salzburg against Austria Wien would only be a secondary one. There would only be Real [Madrid] against Barca.

    You’re a supporter of net neutrality. However you’re making a case that there should be some exceptions, e.g. when it comes to self-driving cars and emergency call systems. That’s what the telecommunications industry wants, too. Yet no company would implement a structure with vital systems depending on an internet connection.

    Car companies are referring to these arguments.

    BMW e.g. says, such systems are constructed entirely independent from the internet.

    Let’s wait and see. At the moment we are evaluating, which specialized services require a guarantee of quality and speed. We are evaluating three specific possibilities: Emergency call systems, health services and traffic services. But I did not make a decision yet. I want to hold a debate if neutrality exceptions in the interest of everyone are necessary. The burden of proof is with those who want to offer the services.

    What do you reply to the counterarguments?

    I don’t have to defend what is not needed. I am a normal citizen myself and I also want the utmost neutrality. This topic is to be debated as part of the Trialogue of the Council regarding the Telecoms Single Market directive.

    How do you want to detect which data packets belong to the exceptions. With Deep Packet inspection?

    We have regulators in Germany and Austria that are able to do this. For a perfect net neutrality without exceptions there also have to be controls.

    To do this you wouldn’t have to look into the packets.

    Right, but the corresponding service providers already have certain duties of confidentiality they comply with. The member states could control compliance with the European directive on a random sampling basis. Apart from that we would wait for complaints to intervene and examine. For that we would have access to data otherwise anonymous and confidential.

    How do you assess the new proposal for data retention in Germany, especially in light of the European Court of Justice’s ruling against data retention?

    The ruling of the European Court of Justice was very comprehensive and surprising. Therefore we asked our experts to take their time evaluating the ruling in order to develop a new proposal. Our time plan hints at the second half of 2016. German government sees the topic as urgent and decided to make a new proposal with ten weeks storage period for Germany.

    Do you think the proposal is reasonable?

    I don’t know the text yet. But I will talk about it with the [German] minister of Justice Maas. In the question if it should be ten weeks or six I will follow the advice of experts knowledgeable in the area of law enforcement.

    The fight against terrorism is often used as an argument for data retention. But according to research data retention is not particularly helpful in this matter.

    When it comes to case numbers, you might be correct. But our experts from the police say that crime detection became more efficient. The union representatives of police officers want these tools. They do not earn more money. There are no incentive payments. They also can’t hang the data to their walls at home.

    Data retention is only talked about when it comes to criminal offenses but detection rates don’t justify that. Aren’t these arguments pure populism?

    Maybe detection rates would have been lower without these possibilities. Aside from that, it’s not only about investigating crimes which have already been committed but also about preventing criminal offenses in a planning stage. If an expert on internal security demands this tool I want to make it available to him. You can still retract the tool afterwards.

    But if authorities are in doubt about a case they have different means at hands anyways. You can’t really rationalize the fact that data preservation would equal generalized suspicion.

    That’s true. If you’re monitoring someone with CCTV in Vienna’s first district that’s also a generalized suspicion that everyone wandering the streets during night-time might be a shoplifter. It’s always about consideration. Being a citizen, I say: I think the invasion of my privacy is justifiable.

    What do you think about the tougher approach of your colleague Vestager when facing Google in terms of competition procedures?

    The commission has the obligation to check if the market participants follow our rules. If they don’t, we act on complaints. Our preliminary finding is, that the way Google does business, it breaks important rules of the European single market. We think of Google as qualified. It is a service provider that we need. But this service provider needs to maintain neutrality and objectivity and has to work without discrimination. Seeing Google as having 80 to 90 percent market share it is our duty to be very sensible about that. Google has ten weeks to bring forth counter arguments. After that, we will return a verdict.

    If Google splits its business model, your demand for neutrality would still not be fulfilled. Do you promote special regulations?

    If our provisional market evaluation turns out to be final, Google would need to receive a written warning with the possibility of also receiving a fine. We expect, that businesses act within our rules if they want to participate in our market. Else, there could be another procedure. Worst case, a market participant will be excluded from the single market.

    But are your demands for net neutrality also applicable for search results?

    Certainly, it is not possible to create a completely neutral expectancy. Our goal is to prevent deception and manipulation of the user, which he might not even be aware of.

    Despite your failed attempts in Germany and Spain regarding a European ancillary copyright, do you still promote that idea?

    Practice has proven that the German ancillary copyright is not effective. While working on reforming the copyright laws, we will evaluate if we are able to build an equally working set of rules within Europe.

    In Spain, Google decided to rather end their news search instead of paying to be able to do it. Do you think that you can force conditions on Google?

    For that I don’t have a final answer. But Google has an interest in being able to to business within the European market. The company will think really hard about the decision, whether or not they want to start a fight with us.

    In Principle, do you think its okay that publishing companies want to have money from Google, even though they would also profit from the offerings?

    I would like to give the content providers, in this case the publishers, the ability to decide on their own, if they want to share permit the sharing of their content.

    They can already do that.

    Legally speaking yes, but in fact they can’t. I would like to enable them legally and factually to decide freely, whether they want to trade a product in exchange for money, or if they, for marketing reasons enable a third party to share the content without being paid.

    What brings us back to the topic, which rules should be applicable for search engines? It seems that in this regard you also have higher demands for Google. Does a public assignment for search engines exist?

    In my opinion, Google’s market position is so dominant that it’s not only about private services. Such a position comes with special obligations.

    How is the data protection reform coming along?

    Almost for one and a half year now, there has been stagnation in the EU Council. Now the member states are working very constructively and go along fine by moving from section to section. I predict that the new data protection regulation will come into effect before this year ends.

    You say, in interest of a solution for the whole European Union, Germany needs to cut down its data protection laws. Wouldn’t this compromise lead to a diluted solution for the EU?

    As we speak, the big online service providers move to Ireland and only follow their data protection laws. I would rather have a ruling for the EU, even if that means that the level of data protection will sometimes be lower than the level of data protection in Germany. Then we could send warning letters and penalize throughout Europe.

    Having citizens in mind, shouldn’t the highest standard be the goal?

    „Highest standard“ would mean data protection without limitations. If you go that far, your data wouldn’t be usable anymore. That’s why a balance is needed. The best data protection is for naught if the citizen stands in the Telekom store, buys an iPhone from Apple, and doesn’t read the general terms and conditions.

    When you first started in your new position, the media accused you of not having enough viable experience in the digital world. Since then, how has your digital daily life changed?

    My predecessor was ten years older. How do people get the idea to accuse me of being too old? I once was energy commissioner, where people made the exact same accusations. I do have a great staff filled with experts and I’m still able to learn. You don’t need to be able to be a software-engineer to formulate regulations for the digital sector.

    Didn’t your daily digital life change?

    No. My usage of smartphone, e‑mails and sms has remained the same. But I did learn many new words. Each sector has its own special expressions. That is the most normal thing in he world.

    28. April 2015 1
  • : Will Oettinger sich selbst dekonstruieren? Wir helfen ihm dabei.
    Wenn ein facepalm nicht reicht. Oder zwei, oder drei...
    Will Oettinger sich selbst dekonstruieren? Wir helfen ihm dabei.

    Unser EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, Günther Oettinger, hat futurezone.at ein Interview gegeben über einen bunten Blumenstrauß von Netzpolitik-Themen. Und einem Inhalt, der uns das Lachen im Halse steckenbleiben ließ. Wir haben versucht, sachlich zu bleiben. Das ist uns nicht immer gelungen, es folgt dennoch: Die Dekonstruktion eines Interviews, das wir lieber am 1. April gelesen hätten.

    Her mit der Vorratsdatenspeicherung!

    Unter anderem spricht Oettinger über seine Pläne zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Dabei behauptet er, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Vorratsdatenspeicherung sei überraschend gewesen. Ah ja, vor allem nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2010, das die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig erklärte, konnte niemand damit rechnen, dass das Urteil für die europäische Grundlage ähnlich aussehen würde. Nein? Doch!

    Nun habe man sich aber in der Kommission Zeit zur Prüfung gelassen und wolle Ende 2016 einen neuen Vorschlag vorlegen. Interessant – noch im März hieß es, man plane „derzeit“ keinen neuen Anlauf. Schon da waren wir misstrauisch. Anfang April sogar noch mehr, als von einer baldigen Konsultation die Rede war.

    Apropos: Was war eigentlich im Oktober 2014, als Oettinger noch vollmundig verkündete, Mitgliedsstaaten verklagen zu wollen, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen – also auch, wenn sie eine grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung aufrechterhalten? Oettinger scheint kein Gedächtnis zu haben. Aber wir haben eines und helfen ihm gerne, sich an seine früheren Aussagen zu erinnern.

    Ein Grundrechtsproblem mit der Vorratsdatenspeicherung scheint Oettinger nicht zu sehen, auch wenn sie nicht viel zur Terrorismusbekämpfung beiträgt. Denn:

    Die Gewerkschaftsvertreter der Polizeibeamten wollen diese Instrumente. Die verdienen deswegen nicht mehr. Da gibt es keine Erfolgsprämien. Die können die Daten auch nicht daheim an die Wand hängen.

    Genau. Davor hatten wir Angst! Es ist wirklich die zentrale Argumentation gegen die Vorratsdatenspeicherung, dass sich fiese Polizeigewerkschafter ihre Wände damit tapezieren. Und dass BKA-Präsident Holger Münch nach Feierabend in einem Zimmer sitzt, das an den Film „A Beautiful Mind“ erinnert, und beim Erkennen von terroristischen Verbindungen den Verstand verliert.

    Und wer wollte da nicht sofort einsehen, dass die Vorratsdatenspeicherung schlicht alternativlos sind, wenn doch die Polizeigewerkschafter das ganz doll wollen, sogar ohne einen monetären Anreiz dafür zu haben! Und generell: Mehr Vertrauen zur Polizei!

    Wer nach mehr als zehn Jahren Diskussion um das anlasslose Speichern unserer digitalen Kommunikations- und Transaktionsmetadaten derart lächerliche „Argumente“ vorbringt, kann nicht im Ernst annehmen, dass er als Politiker noch ernstgenommen wird.

    Und dann erfahren wir, warum Oettinger so redet, wie er redet:

    Wenn ein Fachmann für innere Sicherheit das Instrument verlangt, dann will ich es auch zur Verfügung stellen. Zurückziehen kann man das Werkzeug immer noch.

    Klartext: Ein Mensch mit dem Label Sicherheitsexperte sagt, er will VDS, dann kann Oettinger nicht umhin, das umzusetzen. Und ist ja alles kein Problem, denn wir wissen ja, wie oft Ermittlungsinstrumente wieder zurückgenommen werden, weil sie zu viele Grundrechtseingriffe ermöglichen. Genau – in der Regel gar nicht. In der Regel werden sie nurmehr ausgeweitet. Abgesehen vom Einsatz von Ermittlungsinstrumenten, die gleich an jeglicher Rechtmäßigkeit vorbei operieren.

    Und wer hört eigentlich auf uns Internet-Experten? Denn dass wir Internet-Experten sind, kann man in diesem Internet nachlesen.

    Aber bei aller Grundrechtsverletzung, Oettinger geht mit vorbildlicher Haltung voran:

    Ich sage als Bürger: Ich finde den Eingriff in meine Privatsphäre vertretbar.

    Ja, warum stellen wir uns eigentlich so an? Es geht doch nur um Grundrechte.

    Datenschutzgrundverordnung – überall abmahnen und abstrafen

    Apropos Grundrechte. Es steht auch die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung zur Debatte, die derzeit im Rat verhandelt und verwässert wird. Oettinger ist optimistisch, dass sie vor Jahresende in Kraft treten können wird. Und wenn das Datenschutzniveau dann nicht ganz so hoch ist, wäre das gar nicht so schlimm, denn bei „höchstmöglichem“ Datenschutz sind die Daten „nicht mehr nutzbar“. Und außerdem:

    Mir ist eine wirksame europäische Regelung lieber, auch wenn sie in einigen Artikeln unterhalb des deutschen Datenschutzniveaus liegt. Dann können wir in ganz Europa abmahnen und abstrafen.

    Während sich eine ganze Reihe von Juristen, Aktivisten, Ökonomen und Politiker seit vielen Jahren Gedanken machen, wie eine neue Gestaltung auf europäischer Ebene aussehen kann und eine nie dagewesene Lobby-Schlacht um jeden Halbsatz in der Verordnung läuft, entblödet sich Oettinger nicht, als Ziel ernsthaft zu formulieren, dass Abmahnen und Abstrafen dann überall in Europa ginge. Da wird sich die Abmahnindustrie wirklich freuen, dass ihr einträgliches Geschäftsmodell auf Datenschutzverstöße übertragen nach Europa exportiert werden soll. Vielleicht meint er ja auch den durchaus unterstützenswerten Ansatz, Datenschutzbehörden und Verbraucherorganisationen die Rechte zu gewähren, abmahnen und klagen zu können. Man weiß es nicht, wer mit „wir“ gemeint ist.

    Die weitreichenden Probleme einer sinnvollen Balance zwischen schwierigen Fragen der Ökonomisierung aller Lebensaspekte durch die Digitalisierung und den Interessen der Digitalwirtschaft bringt Oettinger insgesamt auf ein argumentatives Niveau runter, das kaum mehr zu unterbieten ist.

    Urheber mit Geoblocking schützen…

    In Sachen Urheberrecht scheint Oettinger noch nicht verstanden zu haben, dass digitale Daten durch Teilen nicht weniger werden. Er will ein „Sachrecht für digitale Güter,“ denn – so sagt er: „Udo Jürgens war geistiger Handwerker.“ Und dann brauchen wir auch Geoblocking, denn sonst würde, folgt man der Argumentation Oettingers, Udo Jürgens untergehen und wir müssten nur noch US-Charts hören (einem subjektiven Urteil enthalte ich mich).

    Udo Jürgens übrigens tat sich schon 2007 als Freund der Musikindustrie hervor und forderte eine Ausdehnung der Urheber-Schutzfristen auf 95 Jahre.

    Und um die Sache noch absurder zu machen, vergleicht Oettinger im nächsten Absatz Geoblocking mit Fußball und schreckt nicht davor zurück, österreichische Fußballvereine zu beleidigen. Denn würde es nur noch eine Liga geben…

    […] wäre das Spiel Salzburg gegen Austria Wien nur noch sekundär. Dann gäbe es nur noch Real gegen Barca.

    Und auch in Punkto Geoblocking ist sich Oettinger nicht zu schade, die Taliban-Keule auszupacken. Denn nicht nur Verfechter der Netzneutralität gehören seiner Meinung nach dieser Bewegung an, sondern auch diejenigen, die mit VPN-Zugängen Geoblocking umgehen. Er erklärt, alle, die sich für Verbraucherrechte einsetzen, wären Taliban und erklärt Lobbyisten mit Partikularinteressen – hier Filmemacher – für neutral. (Und könnte bei der Gelegenheit mal jemand Oettinger erklären, dass es im Singular „Talib“ heißt?)

    Was kann Oettinger eigentlich nicht mit Taliban, Autos, Fußball oder Telemedizin erklären, fragen wir uns da? Und sind gespannt. Aber apropos Autos, auf zum nächsten Thema:

    Netzneutralität kann tödlich sein.

    Oettingers Argumentation, mit echter Netzneutralität würden die geliebten selbstfahrenden Autos am laufenden Band crashen, kennen wir zu Genüge. Sie wird durch häufiges Wiederholen nicht sinnvoller. Mittlerweile gibt es aber zumindest die Aussage von BMW, dass für so ein Zukunftsauto nicht einmal Internet benötigt wird. Darauf angesprochen wiegelt Oettinger ab:

    Warten wir ab. Wir prüfen gerade, welche Spezialdienste eine Garantie für Qualität und Transportgeschwindigkeit brauchen […] Ich muss nicht verteidigen, was nicht benötigt wird. Ich bin selber ein normaler Bürger und will auch für mich möglichst viel Neutralität.

    Klarer kann er kaum zugeben, dass sich seine „Argumentation“ auf keinerlei Fakten stützt und den Namen Argumentation nicht verdient hat. Abwarten sollte er vielleicht eher, bevor er sich mit seinen Äußerungen aus dem Fenster lehnt. Und – um in der Auto-Rhetorik zu bleiben – mal sprachlich auf die Bremse treten. Das funktioniert nämlich auch ganz ohne Internet.

    Und wie schafft man möglichst viel Netzneutralität? Indem man sie kontrolliert. Und wie kontrolliert man die Datenpakete? Richtig, mit Deep Packet Inspection. Wer da ein Datenschutzproblem wittert, soll sich mal nicht so anstellen, denn „entsprechende Dienstleister haben auch jetzt schon gewisse Verschwiegenheitspflichten, die sie auch einhalten“.

    Und wer sind eigentlich diese Anbieter, die da in die Pakete gucken? Und die „Regulatoren in Deutschland oder in Österreich“? Will Oettinger wirklich, dass in Deutschland die Bundesnetzagentur in Datenpakete schaut, um festzustellen, dass VoIP-Pakete genauso schnell über die Leitung laufen wie Videostreams? Das fänden wir begrüßenswert. Oder machen das vielmehr die nicht näher bezeichneten Dienstleister und kontrolliert dann die Telekom ihre eigene Neutralität?

    Leistungsschutzrecht

    Einen neuen Höhepunkt des kraus formulierten Widersinns erreicht Oettinger beim Leistungsschutzgeld für Presseverlage. Auf die Frage, ob er trotz des Scheiterns der gesetzgeberischen Versuche in Deutschland und Spanien daran festhalten wolle, kommt die Oettingersche Logik voll zum Tragen:

    Das deutsche Leistungsschutzgesetz hat sich in der Praxis nicht als wirkungsvoll erwiesen. Wir prüfen im Zuge der Urheberrechtsreform, ob und wie wir eine vergleichbare Regelung europäisch aufbauen könnten.

    Natürlich! War ein Reinfall, prüfen wir jetzt doch gleich mal, ob wir das in ganz Europa einführen wollen.

    Neuland

    Was hat Oettinger eigentlich bisher während seiner Amtszeit getan? Das, was er von sich gibt, wird immer absurder und gerade im Hinblick darauf, dass viele zu Beginn seine Kompetenz angezweifelt haben, will man sich fragen, hat er eigentlich gar nichts mitbekommen? Die Antwort darauf gibt er dankenderweise selbst:

    Ich habe aber viele neue Wörter gelernt.

    Na dann. Schade, dass der Inhalt nicht gleich miterklärt wurde.

    28. April 2015 43
  • : EU-Parlament entwickelt Paket für „PGP-artige“ Software und verweist in der Zwischenzeit auf Office, 7zip und PDF
    Europaparlamentsgebäude in Straßburg - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Parlament#/media/File:Europaeisches_parlament_strassburg_mit_flaggen.jpg">King</a>
    EU-Parlament entwickelt Paket für „PGP-artige“ Software und verweist in der Zwischenzeit auf Office, 7zip und PDF

    Letzte Woche habe wir darüber berichtet, dass im Europaparlament seit Beginn der NSA-Affäre wenig in Hinsicht IT-Sicherheit passiert ist. Wir veröffentlichen nun das ganze Schreiben der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (DG ITEC), das zeigt, wie versucht wird, statt PGP auf die „internen Verschlüsselungsmethoden von Office, 7zip und PDF“ zu verweisen. Grundlage des Schreibens ist eine Anfrage, GPG4Win auf einem Rechner innerhalb des EU-Parlamentes zu installieren.

    In dem Zwischenbericht hatte DG ITEC noch darauf verwiesen, man könne das Ausrollen von PGP- und SMIME-basierter Verschlüsselung und Signierung starten, sobald „Bedarf da ist und Lizenzen vorliegen.“ In der uns vorliegenden Antwort – die deutlich nach der Erstellung des Zwischenberichts entstand – klingt das anders:

    Aktuell gibt es keine passende „Out-of-the-Box“-Lösung für Ihre Anfrage. Ein Paket für PGP-artige Software ist gerade in Entwicklung, um die Integration in die Standardkonfiguration zu ermöglichen. Aber wir waren noch auf Informationen von den Diensten, die in die technischen Fragestellungen involviert sind.

    Abgesehen von der Frage, was „PGP-artige Software“ sein soll, ist auch zweifelhaft, wie das mit dem früheren Zwischenbericht zusammenpasst. Der suggerierte zumindest einen etwas fortgeschritteneren Arbeitsstand.

    DG ITEC rät, sich mit der „internen Verschlüsselung“ von Office, 7zip und PDF in der Zwischenzeit Abhilfe zu verschaffen. Dafür müsse man jedoch ein Passwort austauschen – mündlich. Wir können uns leider bereits vorstellen, wie das über ungesicherte Telefonleitungen passiert.

    Doch DG ITEC schlägt, neben der Verwendung von Office, 7zip und PDF, noch ein anderes Workaround vor:

    […], z. B. die Installation der Software auf der zweiten Partition des Laptops, da diese Aktion keine Administratorrechte benötigt. In der Praxis gibt es hier jedoch einige Beschränkungen, die diesen Vorschlag inkompatibel mit ihrer Arbeit im Büro machen.

    Das Betriebssystem auf der zweiten Partition darf sich nicht mit dem internen Netzwerk des Parlaments verbinden. Beide Methoden hätten ihre Stärken und Schwächen und „ihre Zuverlässigkeit hängt auch von gesundem Menschenverstand und gutem Verhalten ab.“

    Englischer Volltext

    For the time being there is no suitable and standard „out-of-the-box“ solution for your request. A package for a PGP-like software is currently in development in order to make possible its integration into the standard configuration but we are still awaiting informations from the services involved in this technical issue.

    Nowadays, we can only propose workarounds – i.e installation of the software on the second partition of the laptops because this action doesn’t require administrator privileges but it has in practice some constraints making this proposal incompatible with your work at the office because the operating system on the second partition is not allowed to connect on the internal network of the EP, but it may fit your need for encryption if this need is not systematic.

    There are some alternatives, some are available on our systems although they do not follow PGP’s principle of asymmetric cryptography. I can mention the built-in encryption methods in Office, 7zip and PDF. In the case of built-in encryption (and this is true for asymmetric encryption), the transmission of a „key“ will be necessary – it can be a password (provided verbally), or certificates (electronic files, usually sent by email of mobile storage devices like USB keys), the password can be transmitted verbally while the certificates (or encryption keys) cannot because they are too complex.

    Both have their strenghts and weaknesses and their reliability also depend on common sense and good practices.

    27. April 2015 16
  • : IFG-Ablehnung des Tages: Bekanntwerden der Dateistruktur von „Sportgewalt Berlin“ kann innere Sicherheit gefährden
    Fußballfans (Symbolbild) <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nericblein/2372852188">nericblein</a>
    IFG-Ablehnung des Tages: Bekanntwerden der Dateistruktur von „Sportgewalt Berlin“ kann innere Sicherheit gefährden

    Die heutige IFG-Ablehnung des Tages ging nicht an uns, sondern an einen Leser. Da sie sich durch besondere Dreistigkeit auszeichnet, wollen wir sie hier veröffentlichen. Gefragt wurde nach der „Errichtungsanordnung der Datei ‚Sportgewalt Berlin’ inkl. Beschreibung der darin vorhandenen Datenkategorien und Datenmodelle.“

    Eine Errichtungsanordnung ist für die Einrichtung neuer Dateien mit personenbezogenen Daten erforderlich. Sie enthält Vorschriften „aus denen jeder Anwender entnehmen kann, wie mit der Datei, den Daten umzugehen ist.“

    In der Berliner Sportgewalt-Datei waren im Februar 2015 laut einer Anfrage der Piraten die Daten von 1612 als „gewaltbereit“ oder „gewaltsuchend“ eingestuften Fußballfans gespeichert.

    In der Ablehnung der Anfrage durch den Polizeipräsidenten Berlin wird unter anderem auf § 19 a Abs. 1 Satz 7 des Berliner Datenschutzgesetzes verwiesen.

    Die Errichtungsanordnung für die Datei „Sportgewalt“ ist gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 7 BlnDSG von einer Einsichtnahme ausgeschlossen […] Die aus der Errichtungsanordnung der Datei „Sportgewalt“ ersichtliche Datenstruktur der Datei enthält neben allgemeingültigen Datenfeldern auch Felder, deren Inhalte wichtige Grundlage für gefahrenabwehrrechtliches Handeln in diesem Phänomenbereich darstellen. Das Bekanntwerden der besonderen Datenfelder könnte zu einer Anpassung und weiteren Abschottung der Hooliganszene führen, was zu einer nicht unerheblichen Erschwerung der Arbeit der szenekundigen Beamten durch Informationsverluste und Wegfall wichtiger Ermittlungsanhalte führen könnte.

    In diesem Fall besteht die Gefahr, dass die gesetzlich übertragene Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Strafverfolgung nicht mehr erfüllt werden kann. Wenn in Gefährdungslagen die Polizei eines Landes auf Grund von Störmaßnahmen diesen nicht mehr oder nur teilweise begegnen könnte, ist auch eine Gefährdung der inneren Sicherheit zu erwarten.

    Liest man sich den korrespondierenden Satz im Gesetz durch heißt es, Beschreibungen könnten unentgeltlich eingesehen werden, das gilt nicht jedoch…

    […] für Beschreibungen für Aufgaben des Verfassungsschutzes, der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Steuerverwaltung, soweit die Daten verarbeitende Stelle eine Einsichtnahme im Einzelfall mit der Erfüllung ihrer Aufgaben für unvereinbar erklärt, sowie für öffentliche Stellen, die am Wettbewerb teilnehmen.

    Dieser Paragraph findet Anwendung, wenn auf dem Deckblatt der Anordnung vermerkt ist, dass diese nicht zur Einsicht bestimmt sei.

    Uns fehlt die Phantasie, uns vorzustellen, wie die Struktur der Datei die innere Sicherheit gefährden könnte und wie die bloße Existenz von Datenfeldern Hooligans zu anderem Verhalten bewegen könnte. In einer früheren Anfrage der Piraten nach den in der Datei erfassten Daten antwortete man zwar, aber allgemeiner wäre es kaum möglich gewesen:

    In der Datei werden personenbezogene sowie vorgangsbezogene Daten erfasst.

    Wir sind optimistisch, dass der Rechtfertigungsversuch im aktuellen Fall einem Widerspruch kaum standhalten können wird und sind gespannt, wie es weitergeht. Denn andere Errichtungsanordnungen, wie etwa für die „Stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ wurden bereits veröffentlicht. Und wenn man sich die 15 Seiten Stichpunkte zu erfassten Merkmalen in der Datei „Politisch motivierte Kriminalität links“ des BKA mit über 20 Freitextfeldern ansieht, kann man sich kaum eine Sammlung noch kritischerer Informationen vorstellen.

    27. April 2015 4
  • : Prantl zu BND-Affäre: „BND hat sich zum Deppen der Amerikaner gemacht“
    Prantl zu BND-Affäre: „BND hat sich zum Deppen der Amerikaner gemacht“

    Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung (Achtung, Paywall) die akutellen Erkenntnisse über BND, NSA und Kanzleramt kommentiert. Er versucht zu beschreiben, was wohl passiert wäre, wenn nicht die BND der Spion im eigenen Land wäre, sondern jemand anderes:

    Hätten sich Journalisten beim Rüstungskonzern EADS, der Hubschrauberfabrik Eurocopter oder bei Sicherheitspolitikern in die Leitungen gehackt, um dann über geheime Rüstungsprojekte zu schreiben – es ginge ihnen schlecht. Der Generalbundesanwalt wäre sofort zur Stelle und brächte die Batterien des Strafrechts in Stellung: Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit, Auskundschaften und Offenbaren von Staatsgeheimnissen.

    Nun ist es aber kein geringerer als der eigene Nachrichtendienst, der den amerikanischen Freunden beim Ausspähen des Landes half, das er eigentlich zu schützen bestimmt ist. Prantl findet deutliche Worte:

    Der BND hat sich, um es drastisch zu sagen, zum Deppen der Amerikaner gemacht.

    Er vergleicht den BND mit dem Fischer in Goethes Ballade Der Fischer – „Halb zog sie ihn, halb sank er hin“ – und unterstellt ihm nicht, komplett böswillig, sondern vielmehr „blauäugig oder schlampig“ gehandelt zu haben. Und so prangert er auch die Dreistigkeit der NSA an:

    Es ist Missbrauch von Vertrauen, eine Art von Betrug; und der BND hat sich missbrauchen und betrügen lassen. Das ist Dummheit – aber nicht strafbar.

    27. April 2015 13
  • : Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren
    Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>.
    Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren

    Der Spiegel berichtet heute morgen von Forderungen der SPD und den Grünen im Zuge der Vermutungen, dass das Bundeskanzleramt schon seit 2008 vor der NSA-Spionage gewarnt worden sei und damit versagt hat, einzugreifen.

    Von „kläglichem Versagen“ ist sogar die Rede. Yasimi Fahimi, Generalsekretärin der Sozialdemokraten:

    Die aktuellen Vorwürfe sind gravierend. Sie müssen gründlich und umfassend aufgeklärt werden. Allmählich erreicht der Skandal eine ganz neue Dimension.

    Fahimi stellte auch eine Ausdehnung des NSA-Untersuchungsausschusses zur Debatte, dessen Sitzung am letzten Donnerstag aufgrund neuer Nachrichten über das Ausmaß der Kollaboration des BND mit der NSA abgebrochen wurde. Der Spiegel hatte veröffentlicht, dass unter den Selektoren, die der BND von der NSA zur Filterung des Datenverkehrs bekommt, auch solche seien, die nicht nur auf Terrorismusbekämpfung abzielten, sondern der Wirtschaftsspionage und der Ausforschung von Politikern dienten.

    Laut Fahimi sollen also nicht nur die Tätigkeiten des BND untersucht werden, sondern auch des Kanzleramtes. Es passe nicht zusammen, „sich einerseits seitens des Kanzleramts bitterlich darüber zu beschweren, dass die NSA deutsche Politiker abhört und ausforscht. Und andererseits im Auftrag der NSA europäische Top-Manager, EU-Politiker und Journalisten auszuspähen.“

    Eigentlich aber passt es doch sehr wohl zusammen, nämlich wenn man betrachtet, wie die „Beschwerden“ des Kanzleramtes bezüglich der NSA jeweils abliefen. Denn schon zu Beginn der Affäre stellten wir fest, dass die Empörungen im Laufe der einzelnen Enthüllungen doch recht kurz ausfiel und man schnell wieder in den Wir-sind-doch-Freunde-Habitus zurückkehrte. Und so ergibt es auch plötzlich Sinn, dass Kanzleramtschef Pofalla die gesamte NSA-Affäre schon nach kurzer Zeit für beendet erklären wollte.

    Unpassend erscheint daher, dass nun die Regierung versucht, den Schwarzen Peter wieder zum BND zu schieben. Letzten Donnerstag verkündete Steffen Seibert, seines Zeichens Regierungssprecher, dass das Bundeskanzleramt „im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert“ habe. Das lenkt aber auch nicht davon ab, dass das Kanzleramt eingeweiht war. Sowohl in der aktuellen Besetzung als auch unter de Maizière, der 2008 als Vorgänger von Pofalla im Amt war. Und heute Innenminister ist. Im April 2014 bezeichnete er die Überwachungstätigkeiten der NSA in einem Interview als maßlos. Kein Wunder, denn wahrscheinlich hat er besser als viele andere gewusst, was vor sich geht.

    Kein Wunder, dass Deutschland so nicht von den USA Ernst genommen wurde und wird. Man muss unter diesen Umständen beinahe davon ausgehen, dass all die Empörung inszeniert war und das Kanzleramt noch viel mehr wusste (und immer noch weiß) und daher keine ernsten Konsequenzen ziehen konnte und wollte. Denn die eigenen Leichen im Keller machen erpressbar und bilden einen selbsterhaltenden Maulkorb.

    Dass aus der BND-Affäre eine „Affäre um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung“ werden könnte, attestiert Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Und auch hier kann man nur halb recht geben. Denn die gesamte NSA-Affäre erschüttert schon seit langem deren Integrität. Angefangen bei halbherzigen Fragen an die US-Regierung, die niemals beantwortet und weiterverfolgt wurden bis zur Blockierung des NSA-Ausschusses durch das Zurückhalten von Informationen. Wir veröffentlichten schon im letzten Oktober ein internes BND-Protokoll, in dem Kanzleramtschef Pofalla und BND-Präsident Schindler ihre „große Sorge“ betonen, dass ein Untersuchungsausschuss die Tätigkeit der Abteilung Technische Aufklärung des BND untersucht.

    Und noch ein anderer stimmt in die aktuelle Empörungswelle über Kanzleramt und BND mit ein: Unser Vizekanzler Sigmar Gabriel. Der forderte gestern im „Bericht aus Berlin“ der ARD eine Ende des „Eigenlebens“ des BND. Dass Gabriel das zum Überdenken seiner eigenen Überwachungsauffassungen bringen wird – diese Hoffnung haben wir nicht mehr. Denn vor Kurzem hat der empörte Vizekanzler noch die Notwendigkeit zur Wiedereinführung einer deutschen Vorratsdatenspeicherung mit vermeintlichen Ermittlungserfolgen aufgrund – illegal durch Zusammenarbeit mit Geheimdiensten erlangten - Kommunikationsdaten in Norwegen zu rechtfertigen versucht.

    Die aktuellen Ereignissen bestätigen doch letztlich nur das, was lange zu ahnen war: Das devote Katzbuckeln der deutschen Regierung vor den Freunden auf der anderen Seite des Atlantik. Und sie werfen die Frage auf, ob im weiteren Verlauf der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss noch jemand übrig sein wird, der nicht durch sein aktives Tun oder auch sein Schweigen und Wegschauen das Ausmaß der aktuellen Überwachungsmaschinerie ermöglicht hat.

    27. April 2015 14
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen
    Dr. Peter Bartodziej, ehem. Referatsleiter 611 im Bundeskanzleramt, Zeichnung: <a href="http://veith-yaeger.de/">Stella Schiffczyk</a>
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Zeugen diesmal sind Peter Bartodziej, ehemaliger Referatsleiter in der für die Geheimdienstkoordination zuständigen Abteilung des Kanzleramts, – Ernst Uhrlau, 2005 bis 2011 Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), wurde entgegen erster Ankündigungen heute nicht geladen. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Zusammenfassung

    Peter Bartodziej, Bundeskanzleramt

    Viel gab es nicht, denn schon nach etwas mehr als einer halben Stunde wurde die Zeugenbefragung abgebrochen. Auch die Vernehmung Uhrlaus wurde abgesagt. Bartodziejs Aussage belief sich primär auf Organisatorisches. Er schilderte seinen Werdegang. Im Bundeskanzleramt wechselte er seine Zuständigkeiten. Vom Referat 604 zu 611 bis zur Gruppenleitung von Abteilung 61. Während seiner Tätigkeit in 604 und 61 war der Jurist Bartodziej auch mit G‑10-Fragen beschäftigt.

    Er berichtete, dass es eine Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt und BND gab, wenn es um G‑10-Fragen ging. Die Vertreter beider Stellen haben sich ab und an getroffen und sich während der Sitzungen der G‑10-Kommission gesehen. Das ist interessant, denn bisher war nicht bekannt, dass derart viele Personen bei den Sitzungen der G‑10-Kommission dabeiwaren, die nicht selbst zur Kommission gehören. Laut Aussage seien es seit 2002/2003 immer mehr geworden.

    Bei G‑10-Anträgen zur Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen habe man zusammengearbeitet und an Anträgen „gefeilt.“ Klar wird, dass der G‑10-Bereich rechtlich schwieriges Gebiet ist und eine eindeutige Auslegung nicht existiert. Das hat den Verantwortlichen einiges an Handlungsspielraum geboten.

    Bartodziej behauptet, während seiner Zeit in Abteilung 6 nie von Eikonal und Glo… gehört zu haben, wohl aber von einem mysteriösen dritten Begriff, der auch in vorigen Sitzungen zur Sprache kam. Eine Verbindung zu den ersten beiden zog er seiner Aussage nach nicht.

    Datenaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten habe es auf Basis des BND- und des G‑10-Gesetzes gegeben. Laut Bartodziej gab es „eine Fülle von Möglichkeiten“, Daten weiterzugeben. Es gab auch pauschale Genehmigungen und keine automatischen Berichtspflichten. Die Kommunikationswege zwischen Bundeskanzleramt und BND sind unklar.

    Kurz nach dieser Stelle sieht man die hinteren Reihen nacheinander ihre Smartphones zücken. Wenige Minuten später wird die Sitzung zunächst unter- und dann abgebrochen. Nachträglich stellt sich heraus: Grund für die Unruhe war der Bericht des Spiegels, nach dem der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner globalen Überwachungsmaßnahmen Selektoren von der NSA bekam, nach denen er Informationen filterte. Die Zahl der Selektoren ist enorm. Laut dem Bericht richteten sich dabei bis zu 40.000 gegen deutsche und westeuropäische Interessen.

    Pressestatements

    Die Pressestatements bezogen sich nicht mehr auf die Vernehmung des Zeugen Bartodziej, sondern auf die Medienberichterstattung bezüglich der Selektoren. Quintessenz war, dass man mit der Bundesregierung gemeinsam daran arbeiten müsse, den Sachverhalt aufzuklären, neue Unterlagen zu sichten und geeignete Zeugen zu benennen. Es ist zu erwägen, Zeugen vorzuziehen.

    Der Skandal der Enthüllung ist, dass der BND auf Anweisung der NSA Selektoren zur Filterung der Kommunikationsverkehre eingesetzt hat, die zum Teil gegen deutsche und europäische Interessen gerichtet waren. Dabei spielt auch Wirtschaftsspionage eine Rolle, die Linke sprach sogar von möglichem Landesverrat. Der BND steht im Verdacht, durch sein Wegschauen die NSA bei der Spionage gegen das eigene Land unterstützt zu haben.

    Wie viele Selektoren genau genutzt wurden, konnten die Abgeordneten nicht sicher benennen, da auch sie noch am Beginn der Erkenntnisgewinnung stehen. Vermutlich richteten die Selektoren sich sowohl gegen die Wirtschaft als auch gegen Politiker. Flisek bezeichnete daher die Beteuerungen der USA, es gebe keine Wirtschaftsspionage, im Licht der heutigen Erkenntnisse als „starken Tobak.“

    Die Enthüllungen zeigen auch, dass die Aufsicht durch das Bundeskanzleramt und die Organisation innerhalb des BND gescheitert sind. Lediglich Nina Warken von der Union beteuerte ihren Glauben daran, dass Schindler, Altmaier und Fritsche den BND im Griff hätten. Die Reaktion im Raum sprach jedoch deutlich davon, dass sie mit dieser Auffassung recht allein steht.

    Fazit: Der Ausschuss wurde höchstwahrscheinlich belogen, Selektoren zur Spionage gegen Wirtschaft und eventuell sogar Politiker eingesetzt. Nun muss festgestellt werden, wer wie viel wusste und an welchen Stellen strategisch geschwiegen und gelogen wurde. Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung dem Ausschuss dabei keine Steine in den Weg legt oder gar Informationen verschwinden. Bisher verhielt sie sich nämlich leider wenig aufklärungsinteressiert.

    Die Linken forderten, dass der Generalbundesanwalt nun endlich echte Ermittlungen aufnimmt, einen Anfangsverdacht der Spionage weiter nicht sehen zu wollen, dürfte zumindest schwierig werden.

    Wie es weitergeht werden wir vermutlich bald erfahren, denn alle Abgeordneten kündigten an, den Themenkomplex zeitnah behandeln zu wollen.

    Währenddessen macht sich die Bundesregierung in ihrer Presseerklärung lächerlich:

    Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    Einleitung: Vorsitzender (12:03)

    $Begrüßung

    $Formalitäten

    Zeuge 1: Peter Bartodziej, Bundeskanzleramt

    [Zeuge hat keinen Rechtsbeistand dabei.]

    Personalien: $Name, Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt (Bundeskanzleramt), wohnhaft in Potsdam, geboren am 20.03.1963.

    Will kein inhaltliches Eingangsstatement geben, sondern schildern, welche Zuständigkeiten er im Bundeskanzleramt etc hatte, diese haben gewechselt.

    Seit Montag, 3. Juni 2002 in Bundeskanzleramt, Leiter Referat 604, dort zuständig für Information, Organisierte Kriminalität & G‑10-Angelegenheiten. Abteilungsleiter war Ernst Uhrlau.

    Vorgänger war ausgeschieden, B. hat 13 Monate das Referat geleitet. Dann wurde die Abteilung umstrukturiert.

    Seit der Referatsleiter von Referat 601 ausgeschieden ist, hat er dieses Referat geleitet – Referat 611. Das war nicht zuständig für G‑10, die Zuständigkeiten blieben in 612, das aus 603 und 604 zusammengeführt wurde.

    In Referat 611 war er zuständig für Personal & Organisation, nicht aber fürs „operative G‑10-Geschäft.“

    Hatte diese Funktion bis 2007, danach wurde er Wenkelbach-Nachfolger und demnach Gruppenleiter für Referat 61.

    Abteilung 61 war zuständig für die alten Referate 611 und 612, bis Wechsel in Gruppe 13, 2011.

    AL 6 war Klaus-Dieter Fritsche, bis Wechsel 2009, danach Günter Heiß.

    B. ist bis heute Gruppenleiter 13.

    Frage 1: Vorsitzender

    Sensburg: Ausbildung?

    Bartodziej: Volljurist, Assistent in Tübingen, dann Justizministerium (BMJ) ab 1993, dann 9 Jahr im BMJ, von da aus ins Bundeskanzleramt. Kein technischer Hintergrund.

    Sensburg: Bundeswehr?

    Bartodziej: 15 Monate, ab 1982.

    Sensburg: Bis 2002 im BMJ, welche Fragen dort bearbeitet?

    Bartodziej: Wirtschaftsabteilung, hatte mehrere Verwendungen. Zwischendurch in Brüssel als Attaché. Drei Referenten in Wirtschaftsabt. Ab 1999 ?

    Sensburg: War zuerst Leiter Referat 604, dann gab es eine Umstrukturierung. Proliferation, Informationsverwertung, G‑10 – was war Schwerpunkt?

    Bartodziej: Proliferation und G‑10. Jeden Monat gab es eine Sitzung der G‑10-Kommission. Proliferation deshalb, weil Zeit kurz vor Irakkrieg. Sehr viele Sitzungen im Auswärtigen Amt. Organisierte Kriminalität war weniger stark vertreten.

    Sensburg: Nach der Umstrukturierung von Referat 211/212 zu Referat 611 – war G‑10 da noch Thema?

    Bartodziej: Nein, aber Gesetzgebung, die sich auf G‑10 bezogen hat. Das „operative Geschäft“ lag bei Referat 612, genau wie die Betreuung der Kommission und Tagesgeschäft.

    Sensburg: Später hatte er auch wieder Verantwortung für G‑10?

    Bartodziej: Ja. 2007 wurden die Zuständigkeiten nochmal neu geordnet, dann G‑10 wieder in Referat 611. Umzug hatte mit neuem Referatsleiter zu tun, der die entsprechenden Kompetenzen mitgebracht hat.

    Sensburg: Wenn beide Referate im Blick, war er dann wieder G‑10 zuständig?

    Bartodziej: Ja. Wer war wann in G‑10-Kommission? Die ersten 13 Monate, dann 4 Jahre nicht, dann wieder regelmäßig.

    Sensburg: Wie stark ist die Kommunikation von Bundeskanzleramt mit G‑10-Juristen des BND? Bildet man ein Team?

    Bartodziej: Gibt Kontakte, aber keine tägliche Zusammenarbeit. Abgegrenzte Aufgaben. Gibt großen Kreis, in dem auch Vertreter des Innenministeriums sind. Leute kamen nach Berlin oder fuhren nach Pullach.

    Sensburg: G‑10 ist ein sehr enger Bereich der Rechtswelt, eine Nische. Austausch scheint sinnvoll. Hat man sich einmal in großer Runde pro Jahr getroffen?

    Bartodziej: Ja, ungefähr. War nicht für Anträge des Bundesamts für Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienst zuständig, nur für BND. Man hat sich in den Kommissionssitzungen gesehen.

    Sensburg: G‑10-Juristen der Dienste waren in Kommissionssitzungen dabei?

    Bartodziej: Geheimhaltung. Aber Anzahl der Leute in der Sitzung, die nicht zur Kommission gehören ist eher gewachsen (seit 2002/2003) (!)

    Sensburg: Sind Leute in Kommission Einzelkämpfer oder haben sich regelmäßig zusammengesetzt? Haben G‑10-Juristen über Probleme und Bedenken geredet?

    Bartodziej: Ja, vor allem wenn ein Eilantrag kam, hat es telefonischen Kontakt gegeben. Oft tritt bei jedem Antrag ein neues Problem auf, dann gibt es Beratung. Vor Weiterleitung ins Innenministerium auch oft wieder zurückgekommen.

    Sensburg: Kam das vor, dass Anträge zurückgewiesen werden?

    Bartodziej: Kam vor.

    Sensburg: Wie oft?

    Bartodziej: Nicht im Kopf, man hat aber in diversen Fällen zusammen an Anträgen gefeilt.

    Sensburg: Gibt es interne Handreichungen, Ausarbeitungen, Kommentierungen?

    Bartodziej: Kommentar- und Literatursituation zu G‑10 ist dünn. Gab einen alten Kommentar aus 90ern, aber Gesetz sieht mittlerweile deutlich anders aus. Was es gab war innerhalb des Dienstes eine G‑10-Anweisung und G‑10-Arbeitshilfe [erinnert sich nicht genau]. Wurde auch Bundeskanzleramt vorgelegt zur Stellungnahme. Ist sogar einmal nach Pullach gefahren, um Probleme zu diskutieren.

    Sensburg: Wie ist die Kommentierungslage jetzt?

    Bartodziej: Ist nicht mehr so in der Thematik. Arbeite selbst an Kommentierung eines verwandten Gesetzes.

    Sensburg: Wie war es auf der Praktikerseite?

    Bartodziej: G‑10 war Rechtsbereich, wo man „noch Praxis prägen“ konnte.

    Sensburg: Bereich Operationen? Eikonal und Glo… bekannt?

    Bartodziej: Von beiden Namen erst nach Ausscheiden aus Abteilung 6 erfahren.

    Sensburg: Eikonal und Glo… nie auf Tisch gehabt?

    Bartodziej: Gibt einen dritten Begriff, den er gehört hat.

    Sensburg: War der dritte Begriff ein Synonym für die beiden anderen?

    Bartodziej: Schlussfolgert aus nachträglichem Wissen: Von drittem Begriff nur durch ein einziges Schriftstück erfahren und keine Verbindung zu den anderen Begriffen gezogen. Danach aufgrund der Arbeit des Ausschusses verfolgt.

    Sensburg: Nicht zu dem Schluss gekommen, dass es nur ein anderer Name für diese Operationen war?

    Bartodziej: Nein.

    Sensburg: Ist bekannt, dass Daten vom BND an Ausländische Nachrichtendienste (AND) übermittelt worden sind?

    Bartodziej: Gibt zwei Möglichkeiten, einmal durch BND-Gesetz und ab 2009 §7a G‑10-Gesetz.

    Sensburg: Ist bekannt, dass auch Daten an AND geflossen sind? Auf Grundlage der Gesetze oder sogar an Grundlage vorbei?

    Bartodziej: BND-Gesetz-Bereich: Gibt eine Fülle von Möglichkeiten, Daten zu übermitteln. Für bestimmte Arten von Übermittlung gab es pauschale Genehmigung. Keine automatischen Berichtspflichen (!) – hat also nicht von allem Kenntnis erhalten.

    Sensburg: Wie ist Informations- und Meldefluss aus Blickwinkel des Bundeskanzleramt. In BND passiert das auf Sachgebietsebene. Wird das gemeldet, dem Bundeskanzleramt mitgeteilt, gibt es eine Rechtsprüfung?

    Bartodziej: In der Regel bei §7a Vorbehalt und Zustimmung des Bundeskanzleramt vorgesehen. Hat aber bis 2011 sowas nicht gesehen. Ab 2007 wäre das bei Referatsleiter aufgeschlagen, nach 2007 bei 612.

    Sensburg: Sie sind also zeitlich drumherum gegangen?

    Bartodziej: Phänomenbereich in Abteilung 6 teilweise auch Kollegen in Gruppe 62 zuständig.

    Sensburg: Wie ist der Kommunikationsfluss? Im Sinne, dass der Berücksichtigung von G‑10 möglichst Rechnung getragen wird? Findet ausreichende Zusammenarbeit für G‑10 statt bei komplexeren Fällen? Läuft das so?

    Bartodziej: Keine Anwendungsfälle bei §7a. Oft nimmt man Splitter aus G‑10-Material, baut den ins Lagebild ein, tauscht dann personenbezogen Informationen aus. Das wäre Sache für Gruppe 62. Betrifft durchweg Übermittlungen im Einzelfall und nicht Rohdaten.

    [Sitzungsunterbrechung (12:44), weil neue Erkenntnisse durch Spiegel-Bericht.]

    [Zeugenbefragung für heute abgebrochen. Ab 16:00 Pressestatements der Abgeordneten angekündigt.]

    [Noch was am Rande: Der BND hat für die heutige Sitzung die angeforderten Unterlagen nicht dem Ausschuss gegeben. Auf gruen-digital.de dazu:

    Auch ist die Frage von großem Interesse, welche Operationen der NSA quasi als Kompensation für den abgebrochenen gemeinsamen Abgriff am Internetknotenpunkt in Frankfurt angeboten und was bis Ende 2011 konkret umgesetzt wurde. Weiter wollen wir den Spionageversuch der NSA mit Erfassungskriterien wie EADS, Eurocopter und französischen Behörden weiter aufklären. Zu diesem Komplex hat das Bundeskanzleramt, gerade noch fristgerecht, einige wenige Unterlagen geliefert. Der BND hat hierzu keine Akten geliefert, trotz Fristablaufs am 15. April.]

    Pressestatements

    Wir warten (16:22 Uhr).

    Abgeordnete kommen raus (16:33).

    Wir haben die Statements mitgeschnitten, MP3s je Abschnitt.

    Pressestatement: Vorsitzender (MP3)

    Sensburg: Man hat beschlossen, den Sachverhalt mit der Bundesregierung zu besprechen. Das Thema ist ernst zu nehmen, da es viele Fragen beinhaltet. Zusammenarbeit mit ANDs. Zur Aufklärung enger Kontakt mit Bundesregierung.

    Es geht um das Bereitstellen von Selektoren. AND stellt deutschem Dienst Selektoren zur Verfügung. Es sind Selektoren eingestellt worden, die nicht übergeben werden hätten sollen. Details und Umfang müssen aufgeklärt werden.

    Sachverhalt ist im Februar aufgekommen, in nächster Zeit wird man dem Aufmerksamkeit widmen.

    Frage: Gibt Vorwurf, die Information sei nicht weitergeleitet worden. Kommentar dazu?

    Sensburg: Kann so nicht bestätigen. Werden schauen, wie die Kommunikation in BND und Bundeskanzleramt gelaufen ist. Grundsachverhalt gestern bekannt gegeben worden. Heute weitere Details

    Frage: Müssen nicht die Zeugen Steinmeier oder Fritsche vorgezogen werden?

    Sensburg: Erstmal in die Akten gucken. Sicher auch Zeugen vernehmen, die damit beschäftigt waren. Manchmal wichtiger als Zeugen in der oberen Verantwortung.

    Frage: Gibt es Zahlen [bzgl. Selektoren]?

    Sensburg: Heute nicht, kennen noch nicht alle. Zahlen heute noch nicht bewertbar.

    Frage: Wie kommt man zu dem Fazit, dass deutsche Interessen nicht betroffen seien?

    Sensburg: Nicht gesagt – es gab nur kein bewusstes (!) Zusammenwirken der Nachrichtendienste gegen deutsche Interessen. Wollen wissen: Sind deutsche Firmen und Bürger betroffen?

    Pressestatement: Grüne (MP3)

    Notz: Verdacht bestätigt und konkretisiert sich. Anknüpfend an 2005, dass Daten über EADS, Eurocopter und Co. ausgeleitet worden sind ist eine neue Erkenntnislage entstanden. Skandal dabei ist: Nach 2005 waren Probleme dem Bundeskanzleramt in Hinblick auf Wahrung deutscher und europäischer Interessen bekannt. Muss man spätestens nach Snowden gewusst haben. Erstaunlich, dass das niemand gewusst haben will. Nach Snowden hat man Tausende Selektoren gefunden, die gegen Memorandum of Understanding verstoßen. Klares Problem bei Fachaufsicht des BND.

    Arbeiten der Geheimdienste im Graubereich manifestiert sich hier. Wünschen uns zwei Dinge: Bundeskanzlerin muss sich erklären, auch zur zukünftigen Zusammenarbeit. Und Ausschuss muss Unterlagen bekommen. Mit Schlagworten, die gegen deutsche und EU-Interessen verstoßen, um den Datenabfluss zu verstehen.

    Frage: Kommentar zur Forderung nach personellen Konsequenzen?

    Notz: Das lenkt ab, man muss eigentlich verstehen, wer Verantwortung trägt. Schneller Rücktritt wird Verantwortlichkeiten nicht im Nebel auflösen.

    Frage: Waren Selektoren wirklich im Einsatz?

    Notz: Ja, zumindest bei den 2000 Selektoren.

    Frage: Hat BND bei Industriespionage durch Wegschauen unterstützt?

    Notz: Verdacht steht im Raum, obwohl man wusste, dass es ein Problem mit Interessen gibt. Ist ein erheblicher Vorgang. Was in Deutschland passiert, ist nur ein Punkt. Passiert auch außerhalb von Deutschland, da werden Interessen ausländischer Grundrechtsträger nicht ganz so genau genommen. Im internationalen Zusammenwirken werden deutsche Interessen strukturell verletzt.

    Frage: Haben ANDs Verhältnis zu BND benutzt, damit der gegen eigenes Land späht?

    Notz: Man hat Zugänge genutzt, wo man woanders nur schlecht abgreifen kann. Das hat sich NSA zu Nutze gemacht und Selektoren untergeschoben. Verdacht, dass Projekte wie ein trojanisches Pferd gewirkt haben und hochproblematische Informationen ausgeleitet haben.

    Pressestatement: SPD (MP3)

    Flisek: Was im Spiegel-Bericht steht ist ein gravierender Vorgang. Es sind Suchbegriffe verwendet worden, die nicht hätten verwendet werden dürfen, die gegen deutsche und EU-Interessen verstoßen. Man ist zusammen mit Bundesregierung in Sachverhaltsermittlung. Zu früh für einzelne Details.

    Untersuchungsausschuss war Anlass für diese Aufklärung. Man steht am Anfang, will zeitnah Licht ins Dunkel bringen.

    Es gibt zwei Komplexe: Wenn das wahr ist, gibt es ein Organisationsverschulden im BND. Die Frage: Wie effizient ist die Dienst‑, Fach- und Rechtsaufsicht im Bundeskanzleramt?

    Im Zeitablauf gab es erhebliche Zäsuren seit Snowden-Enthüllungen. Mitarbeiter des BND hätten wissen müssen, dass diese Themen sensibel sind.

    Zweitens: Was haben wir davon zu halten, dass die USA beteuern, dass keine Wirtschaftsspionage passiert? Das muss in neuem Licht bewertet werden. Hatten schon öfters Vermutungen. Aber wenn wir jetzt Selektoren sehen, die genau der Zusage widersprechen, ist das ziemlich starker Tobak. Braucht politische Erörterung auf höchster Ebene. Konkretisiert sich erst, wenn Aufklärungsarbeit gemacht ist. Geht davon aus, dass in nächster Sitzungswoche Mitarbeiter genannt werden, die Zeugen sein sollen. Noch vor Sommerpause Ergebnisse erwartet.

    Frage: Umfang der Spionage?

    Flisek: Kann noch nichts Seriöses sagen. Aber gibt starke Indizien, dass wirklich Wirtschaftsspionage. Muss man am Ende bewerten und differenzierte Sicht entwickeln.

    Frage: Welche Erkenntnisse gibt es, wer hat was gewusst und wieso hat das so lange gedauert?

    Flisek: Wurden gestern informiert, heute nochmal Gespräch mit Fritsche. Eindruck: Intensive Ermittlungen bei Bundesregierung. Kann das nachvollziehen, weil es um komplexe Sachverhalte geht. Wenn Regierung ein Konsultationsverfahren einleitet, ist auch die US-Seite zu befragen. Das ändert nichts daran, dass Bundesregierung eigene Entscheidung treffen muss, welche Unterlagen dem Ausschuss vorgelegt werden.

    Frage: Ist es das Versagen der Bundesregierung, dass nicht proaktiv aufgeklärt wird?

    Flisek: Ausschuss ist immer wieder für Überraschungen gut. Punkt ist: Ist offensichtlich bei BND so gewesen, dass Themenkomplex auf unterer Ebene abgeschirmt wurde. Welche Ebenen sind informiert worden, wie viel? Organisationsverschulden ja oder nein? Gibt auch Aufklärungsinteresse bei der Bundesregierung. Prozess wird sehr zügig ablaufen.

    Pressestatement: Linke (MP3)

    Renner: Linke sieht den Vorgang als Spionageskandal, der seinesgleichen sucht. Fordern vier Konsequenzen:

    1. BND-Präsident Schindler soll zurücktreten. Möglicherweise wurde das Parlament unrichtig informiert. Zeugen haben evtl. nicht immer Wahrheit bzw. Alles gesagt.
    2. Bundeskanzleramt ist Recht- und Fachaufsicht. Man muss Organisationsversagen feststellen. Muss sämtliche Beweise sichern, auch für Generalbundesanwalt. Beweise dürfen nicht vernichtet werden
    3. Generalbundesanwalt-Prüfverfahren. Erwarten, dass Generalbundesanwalt das Prüfverfahren sofort in ein Ermittlungsverfahren umwandelt. Geht um den Bereich Spionage und Landesverrat.
    4. Der Untersuchungsausschuss ist gefordert. Muss in einer der nächsten Sitzungen den Vorgang parlamentarischer Aufklärung anfangen. Will Zeugenliste und Selektorenliste.

    Zusammenfassung: Es ist klar geworden, dass es ein Problem mit Nachrichtendiensten im Land gibt. Die führen ein Eigenleben, entziehen sich der Kontrolle, laufen parlamentarischer Untersuchung zuwider.

    Wenn man Gesetze anpasst, geht es nicht um Kosmetik oder darum, Auslandsüberwachung zu legalisieren. Es muss darum gehen, die Dienste zu begrenzen und zu kontrollieren.

    Frage: Wurden die Selektoren alle eingesetzt?

    Renner: Zumindest ein Teil sicher eingesetzt.

    Frage: Warum geht es um Landesverrat und Spionage?

    Renner: Es können auch deutsche Interessen vertreten sein. Zum Beispiel bei Rüstungs- und Militärindustrie.

    Frage: Was macht plausibel, dass Bundesregierung nichts gewusst hat?

    Renner: Die Frage, wer was wusste, ist genau das Thema, dass man bald aufklären muss. Haben jetzt eine Erzählung gehört. Müssen Vorgänge klären, durch Zeugeneinvernahme. Selbstrevision in BND wird nicht funktionieren.

    Ströbele: [geht außer der Reihe zum Mikro (MP3)] Nicht nur die Glaubwürdigkeit von BND und Bundeskanzleramt ist in Frage gestellt. BND hat Parlament belogen. BND hat Spionage mitgemacht und nach außen erklärt, NSA hält sich an deutsche Gesetze. Kann niemandem mehr glauben. Hätte das so nicht für möglich gehalten. Dieses Verhalten ist „vor allem auch so dumm, weil es rauskommen kann.“

    Immer wieder gesagt: Keine Wirtschaftsspionage, sondern Terrorismusbekämpfung ist Überwachungsgrund. Offenbar ist das alles so nicht wahr. Hoffe, dass Kanzleramt und BND-Spitze nun beim Sortieren der Informationen hilft.

    Pressestatement: Union (MP3)

    Nina Warken: Wir nehmen das sehr ernst, wollen Vorwürfe untersuchen. Vor allem, ob tatsächlich Schaden eingetreten ist. Man wird Plan der nächsten Wochen umwerfen und erforderliche Zeugen einladen. Zusage von Bundesregierung, dass Ausschuss zeitnah in Aufklärung eingebunden wird.

    Frage: Glauben Sie, dass Schindler, Fritsche und Altmaier den BND im Griff haben?

    Nina Warken: Den Eindruck habe ich gewonnen.

    [Ende (17:01)]

    [Wir fahren jetzt ins Büro. Zusammenfassen und Typos fixen.]

    [Erstmal fertig für heute (21:10)]

    Die Aquarelle der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, stimmt das bitte mit Stella direkt ab.

    23. April 2015 18
  • : Betreiber des Internetknoten DE-CIX will gegen den BND klagen
    Switch
    Switch im Internet-Knoten DE-CIX.
    Betreiber des Internetknoten DE-CIX will gegen den BND klagen

    Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichten, dass der Betreiber des Internetknoten DE-CIX, der sich in Frankfurt befindet, vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst klagen wird. DE-CIX ist der, dem Datendurchsatz nach, größte Internet-Knoten der Welt.

    Der DE-CIX-Betreiber hält die Massenüberwachung für unzulässig und will sich dagegen wehren. DE-CIX zweifelt außerdem an, dass Ausländer ohne Vorbehalte abgehört werden können, nur weil sie nicht unter das G‑10-Gesetz fallen.

    Klaus Landefeld, Aufsichtsrat von DE-CIX, sagt:

    Wir haben uns seit Jahren dagegen gewehrt und sind der Meinung, dass Überwachung in dieser Form unzulässig ist.

    Landefeld war zuvor bereits Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss, wo er berichtet hat, wie der BND seit 2008 versuchte, Generalzugriff auf den DE-CIX zu bekommen und wie die Bedenken der Betreiber ignoriert wurden.

    22. April 2015 9