Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherung mitgeteilt, wer als Sachverständige zur mündlichen Verhandlung am 15.12. eingeladen ist.
Merkwürdig daran: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband Musikindustrie sind eingeladen, obwohl sie zu einer schriftlichen Stellungnahme nicht aufgefordert worden waren. Was das wohl soll? Wollen die Richter sie darauf festnageln, ob die gespeicherten Daten auch für Marginalien wie unerlaubtes Filesharing benutzt werden (sollen)? Oder sollen die wenigstens einmal eine Chance haben, in Karlsruhe reden zu können, nach dem die Richter dort eine Beschwerde der Musikindustrie gegen die Legalität der Privatkopie gerade abgeschmettert haben?
Alle Dokumente zum Verfahren gibt es wie immer beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Dort wird auch bereits geplant, was an dem Tag noch so alles stattfinden soll (anmelden dort geht nach Anlegen eines Accounts).
Laut PDF-Version des Schreiben ist allerdings der Börschenverein (!) geladen, nicht die von dir genannte Organisation …
Fehlt im ersten Satz nicht ein Verb?
nur ein leerzeichen
@Ralf: Digitalisierte Bücher, Tagesszeitungen und Magazine sind an schlecht beleumundeten Serverecken durchaus beliebt und ergänzen das „Angebot“.
Vom Volumen vermutlich weit entfernt von mp3s, dürften von Standardtitel gleichwohl deutlich mehr Kopien illegal heruntergeladen, als eBooks regulär verkauft werden.
Keine Ahnung, ob der Börsenverein das Thema auf dem Schirm hat, die sind wohl eher aus Gewohnheit dabei.
Schön, dass Andreas Pfitzmann (u.a. der Begründer von JAP) auch eingeladen ist. Gleichzeitig eine Ohrfeige für’s BMI. Die hatten ihn nämlich 2005 von einer Diskussion über Biometrie und Vorratsdatenspeicherung (10.-12.05.05) kurzerhand wieder ausgeladen (siehe z.B. http://www.christianroepke.de/news/pfitzmann.html). Sein geplanter Vortrag (http://dud.inf.tu-dresden.de/literatur/Pfit05_BSI012.pdf) kam denen wohl seinerzeit hinsichtlich der Einführung der neuen Reisepässe im November 2005 gar nicht recht …
Bei dem PDF frage ich mich: Was steht auf den Seiten 1-5?
Ist doch garkeine Frage warum die Jungs nach Karlsruhe dürfen…
Das BVerG will die Angelegenheit in einem Aufwasch erledigen.
Die Interessengruppen werden angehört, damit auch auf Ihr Anliegen im Urteil Stellung genommen werden kann.
Schon schlimm wenn dieses eine Gericht die einzige Institution ist der gegenüber man noch so etwas wie Vertrauen und Hoffnung aufbringen kann.
Mein Tip ist, dass die einen auf Chuck Norris machen und mit dem Roundhouse-Kick gleich noch die Problematik mit aus der EU heruntergereichten Gesetzen streifen werden.
Vielleicht haben der Buchhandel und die Musik- sowie Filmindustrie bei Speicherung der Daten bis zur Rechnungslegung Probleme die IP’s ermitteln zu lassen für die Abmahnungen?!?
Insofern ist wohl ein Interesse dieser Gruppen nicht strittig. Wenn der eine oder andere Flop ins Netz gestellt wird muss man doch genug Zeit haben um genug IP’s zu ermitteln damit man mit Abmahnungen den Verlust in Gewinn wandelt. Oder?
Ich hoffe ich irre mich.
Gruß
Lukas