Anna hatte ausführlich über die Anhörung von Günther Oettinger im Europaparlament berichtet. Ein weiteres Detail ist uns jetzt aber im Video-Mitschnitt aufgefallen, bei 01:25:03 gibt es folgende Frage und Antwort:
Jan Philipp Albrecht: Werden sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen solche Mitgliedsstaaten prüfen, die entgegen Artikel 15 Absatz 3 der E‑Privacy-Richtlinie, für die sie zuständig sind, nach dem Urteil aus dem April zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin Telekommunikationsbetreiber zur Speicherung von Telekommunikationsdaten verpflichten?
Günther Oettinger: E‑Privacy-Recht gehört in mein Dossier, deswegen ist von mir hier in absehbarer Zeit eine Novelle beabsichtigt. Und eins ist völlig klar: Die Mitgliedsstaaten müssen bei entsprechenden europäischen Gesetzen die Umsetzung leisten. Das ist eine europäische vertragliche Pflicht. Deswegen hat die Kommission hier auch keinen Handlungsspielraum. Das war im Energiebereich so, das ist in anderen Bereichen so. Wir leiten Verfahren ein, zum Teil nach nochmaliger Ermahnung, oder meinetwegen ein einmaliges Gespräch im Rat. Aber wir werden, egal ob groß oder klein, dort wo die Verträge nicht eingehalten werden, wo Gesetze nicht umgesetzt werden, ein mit Verletzungsverfahren vor Gericht gehen, um die Umsetzung eins zu eins zu erwirken.
Falls er die Frage also richtig verstanden hat, zieht Oettinger damit im Gegensatz zu seinem designierten Kommissions-Kollegen Avramopoulos das richtige Fazit: Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig und existierende Gesetze müssen aufgehoben werden.
Das sieht auch Jan Philipp Albrecht so, gegenüber netzpolitik.org kommentiert der grüne Europaabgeordnete:
Die Ankündigung Oettingers, auf die Einhaltung des EU-Rechts auch im Falle der derzeit gesetzlich untersagten Vorratsdatenspeicherung zu bestehen ist genauso richtig wie deutlich. Die Mitgliedstaaten müssen nach dem Urteil des EuGH nun aufgefordert werden, die noch vorhandenen Gesetze zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten abzuschaffen und notfalls per Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission gezwungen werden. Die Grundrechte der gut 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU werden derzeit täglich durch diese Gesetze verletzt, es darf hier daher keinen Aufschub geben.
