Die Debatte über den Verordnungsvorschlag der EU Kommission zum Digitalen Binnenmarkt ist heiß entbrannt. Die ursprüngliche Strategie von Kommissarin Neelie Kroes mit ihrem Gesetzeswerk solange zu warten bis die Debatte im Schatten der kommenden EU Wahl im Mai untergeht ist nicht geglückt. Seit unserem Vortrag auf dem 30c3 und der Kampagne SaveTheInternet.eu wird endlich über diesen Angriff auf die Netzneutralität gesprochen, doch das gefällt der Kommission gar nicht.
In einer Stellungnahme hat die Österreichische Vertretung der EU-Kommission auf einen kritischen Zeitungsartikel reagiert. Darin heißt es:
„Entgegen einer Meldung in einer Tageszeitung sieht der angesprochene Entwurf der Kommission keine Möglichkeit zum Blockieren, Verlangsamen und Diskriminierung von Inhalten vor.“
Vergleichen wir diese Aussage mal im Detail mit der Verordnung:
Artikel 23 (5): Innerhalb vertraglich vereinbarter Datenvolumina oder -geschwindigkeiten für Internetzugangsdienste dürfen Anbieter von Internetzugangsdiensten die in Absatz 1 genannten Freiheiten nicht durch Blockierung, Verlangsamung, Verschlechterung oder Diskriminierung gegenüber bestimmten Inhalten, Anwendungen oder Diensten oder bestimmten Klassen davon beschränken, außer in den Fällen, in denen angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen erforderlich sind. Angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen müssen transparent, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und erforderlich sein,
a) um einer Rechtsvorschrift oder einem Gerichtsbeschluss nachzukommen oder um schwere Verbrechen abzuwehren oder zu verhindern;
Dieser Absatz bedeutet, dass Blockieren, Verlangsamen und Diskriminieren zwar nicht beliebig möglichst ist, aber um „schwere Verbrechen“ präventiv abzuwehren kann der ISP dies durchaus machen, auch ohne Richter oder rechtliche Grundlage im Einzelfall. Das Erinnert sehr stark an die „Zensursula“-Debatte, denn es geht auch hier um die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung im Internet und die Errichtung einer Zensurinfrastruktur außerhalb jeder rechtsstaatlichen Kontrolle. Eine konkrete Definition von „schwerem Verbrechen“ sucht man übrigens vergeblich in der Verordnung, wodurch Missbrauch und Begehrlichkeiten Tür und Tor geöffnet wird. In der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde dieser Begriff schon verwendet um die Zugriffshürde auf Vorratsdaten zu definieren. Konkret bedeutet das dann am Beispiel von Österreich das auch bei Zigarettenschmuggel, Diebstahl und Stalking auf Vorratsdaten zugegriffen werden kann.
Wichtig ist auch noch der erste Satz „Innerhalb vertraglich vereinbarter Datenvolumina oder -geschwindigkeiten für Internetzugangsdienste“. Mit diesem Satz wird der ganze Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt auf das monatliche Datenvolumen und die Vertragsbedingungen. Sprich Netzneutralität gibt es nur am Monatsanfang, denn bei gedrosselten Internetanschlüssen, die über ihr Datenvolumen gekommen sind, kann der ISP wieder einzelne Dienste bevorzugen. T-Entertain und Drosselkom lässt grüßen!
Eindringen in die Privatsphäre
In der Stellungnahme der Kommission heißt es weiter:
„Es ist kein 2-Geschwindigkeiten Internet vorgesehen und auch kein Eindringen in die Privatsphäre. Einzig die Möglichkeit eine schnellere Verbindung zu erwerben soll ermöglicht werden und natürlich das Recht den Anbieter zu wechseln, wenn dieser die versprochene Leistung nicht erbringt.“
Konzentrieren wir uns einmal auf das „Eindringen in die Privatsphäre“. Der scheidende EU Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx erneuerte letzte Woche in Bonn seine umfassende Kritik über die Datenschutzprobleme in der Netzneutralitätsverordnung. Obwohl er sich über den gesamten Entstehungsprozess der Verordnung in den letzten vier Jahren mit seinen Bedenken eingebracht hat, sieht er eklatante Mängel beim Datenschutz an der vorliegenden Verordnung. Ein Kernkritikpunkt ist, dass DPI in der Verordnung nicht verboten ist. Inhaltskontrollen von Paketen sind legitim, sofern sie zur Verbrechensbekämpfung oder zur Unterscheidung von genutzten Internetdiensten notwendig sind. Das Problem ist aber auch, dass auch ohne DPI aus der Frequenz und Größe von Internet-Paketen schon vielfältige Rückschlüsse über das Kommunikationsverhalten eines Nutzers getroffen werden können. Der Grundsatz ist dass jede Abkehr vom Best Effort Prinzip neue Rechtfertigungen für Traffic-Analyse und Eingriffe in die Privatsphäre bietet und der Verordnungsentwurf diesen Problemen überhaupt nicht gerecht wird. Es ist schwer den Beschwichtigungsversuchen der Kommission angesichts der eindringlichen Warnungen des scheidenden europäischen Datenschutzbeauftragten noch glauben zu schenken:
„Insgesamt besteht nach meiner Ansicht bei Umsetzung der Kommissionsvorschläge die Gefahr erheblicher Einschränkungen von wichtigen Grundrechten der Kommunikationsnutzer.“ (Hervorhebungen im Original)
Zwei-Klassen-Internet
Zurück zum „2-Geschwindigkeiten Internet“, dass laut Kommission nicht in ihrem Verordnungsvorschlag enthalten ist. Dieser Vorwurf kam auch auf Twitter von Ryan Heath, dem Sprecher von Neelie Kroes, an unsere Kampagne:
@Kirst3nF the false claim that you could be charged extra to use YouTube. The false claim that you could be put in a net slow lane by EU
— Ryan Heath (@RyanHeathEU) January 17, 2014
In der Verordnung steht:
„Artikel 23 (2): Endnutzern steht es ferner frei, mit Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikation oder mit Anbietern von Inhalten, Anwendungen und Diensten die Erbringung von Spezialdiensten mit einer höheren Dienstqualität zu vereinbaren.“
Hiermit wird dem Nutzer also die „Freiheit“ gegeben diskriminierende Angebote von ISPs zu kaufen. Gemeinsam mit der viel zu breiten Definition von Specialised Services, welche auch BEREC schon kritisierte, wird es ISPs ermöglicht einzelne Dienste bevorzugt zu behandeln und von der Netzneutralität auszunehmen. Konkret bedeutet dies, dass einzelne Dienste wie Facebook Zero entweder komplett getrennt vom Internetzugang angeboten werden können (Wertkartentarife mit gratis Facebook) oder nach einem verbrauchten Datenvolumen noch einzelne Dienste nur noch gegen extra Entgelt freigeschlagen werden (Spotify-Deals). Damit erklärt sich auch unsere Grafik auf SaveTheInternet.eu:
Das Zwei-Klassen-Internet findet sich aber noch an einer anderen Stelle in der EU Verordnung. In Artikel 19 wird unter dem Begriff „Assured Service Quality“ (ASQ) das Zwei-Klassen-Internet auf Anbieterseite zur Pflicht. ISPs müssen demnach inter-carrier Peerings mit Quality of Service anbieten, ob Sie wollen oder nicht. Damit wird nicht nur auf Endkunden Seite, sondern auch im Backbone des Netzes eine Zwischendecke eingezogen und der Weg für ein zwei Klassen Netz bereitet. Solche Verträge sind zwar heute auch schon mit Service-Level-Agreements machbar, aber durch die Verpflichtung für ISPs werden solche Lobbyvorschläge wie Sending-Party-Network-Pays in ganz Europa auf einmal Realität.
Das kann doch nicht ihr ernst sein?!?
Unsere Bilanz über den Verordnungsentwurf von Neelie Kroes bleibt desaströs, auch wen die Kommission diese Kritik scheinbar unterdrücken will. Der Verweis man solle doch Verbesserungsvorschläge im parlamentarischen Prozess einbringen ist angesichts des extrem knappen Zeitplans vor der EU Wahl und der fehlenden Konsultation über dieses Gesetz fast lächerlich. Die Kommission hat sich für diesen Vorschlag vier Jahre Zeit gelassen, diese spiegeln sich leider nicht in der Qualität ihres Entwurfs.
Trotzdem hat das EU-Parlament die Verordnung immer noch auf der Tagesordnung und will darüber in den verbleibenden drei Monaten vor der Wahl entscheiden. Am 21. und 23. Jänner sind die nächsten Abstimmungen in Ausschüssen und am 27. Februar die entscheidende Abstimmung im federführenden ITRE-Ausschuss. EU-Verordnungen stehen auch über nationalem Recht, die Debatte um Netzneutralität in Deutschland wäre damit also beendet. Uns bleibt also nicht mehr viel Zeit.
SaveTheInternet.eu ist der europaweiter Schulterschluss für eine echte gesetzliche Garantie von Netzneutralität in Europa. Dort findet ihr alle Informationen über das Dossier, unsere Forderungen und eure Möglichkeiten aktiv zu werden. Ruft eure Abgeordneten an! Schreibt E-Mails, Briefe, sendet Faxe und redet darüber!
Wie du richtig erkannt hast: Es geht um Kohle, um die GANZ dicke Kohle. Millionen von Facebook, Google, Wikipedia, Spoitfy, Watchever, etc. Nutzer sollen EXTRA zahlen.
Nun, solange es um Kohle geht können wir mir gegen meckern nix erreichen. Wir brauchen einen Gegenvorschlag wie sich Netzneutralität erreichen lässt aber trotzdem Kohle verdient werden kann. Zwar nicht so viel wie oben, aber dies macht doch einen Kompromiss aus.
Kommt ihr Netzpolitiker: Eigener Entwurf, mit der Möglichkeit Kohle zu verdienen. Z.B. könnten die Anbieter bezahlen, nicht die Nutzer.
Greetz,
GHad
Ich zahl für meinen Internet Anschluss nicht unerheblich.
und jeder meiner server hat einen anteil des Uplinks in den monatlichen Preisen inkludiert.
Das ist nur der Versuch im Internet ein Vertriebsmodell wie Kabel-TV zu installieren.
Kauf ich mir einen Fernseher, kann ich mir Kabelinternet Abos zukaufen.
Kauf ich mir Internet kann ich mir online-Kabelanbieter kaufen.
Damit soll der Wettbewerb so verzerrt werden das ich mir im internet online-Kabelangebote kaufen soll. UND auch noch ein extrapaket bei meinem ISP mitbuchen soll.
Oder gleich noch besser nicht die Alternative im Netz, sondern das inkludierte Kabelangebot meines ISP dazubuchen soll.
AonTV/A1TV over aDSL ist ja eigentlich schon die Ausgeburt dieses Blödsinns in .at
fairer Wettbewerb Ade.
Es gibt doch schon längst Vorbilder für Gesetze zum adäquaten Schutz der Netzneutralität.
In Europa gibt es schon zwei Länder, die zweigen wie es geht. Siehe unsere Synopse.
Ein globaler Überblick über alle Gesetzte findet sich hier und ein Beispielgesetz der Netzneutralitäts-Koalition gibt es auch schon.
Alles keine Hexerei, gäbe es politischen Willen! :)
Mit der Förderung des Breitbandaufbaus auf dem Land sehen sich viele Kommunen in der Position, den Netzaufbau und -betrieb auszuschreiben.
Gibt es irgendwo eine Vorlage, die die Kommunen in die Ausschreibung einfügen können um die an der Ausschreibung teilnehmenden Anbieter zur Netzneutralität zu zwingen?
Schick mir mal eine mail an Vorname (ät) Nachname .org und ich bring dich in Kontakt mit jemanden der sich genau mit solchen Gemeindeprojekten für FTH/FTTC schon seit Jahren beschäftigt.
das wird in dieser Form nicht kommen, da 23/5 auch c) enthält:
c) um die Übertragung unerbetener Mitteilunge
n an Endnutzer zu unterbinden, welche ihre
vorherige Zustimmung zu solchen beschr
änkenden Maßnahmen gegeben haben;
und es damit (endlich) möglich wäre Netzanschlüsse zu bekommen, die den öffentlich rechtlichen Rundfunk aussperren und damit vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Oder Internet ohne Werbung.
nein. unerbetene Kommunikation meint in dem Zusammenhang eher SPAM und DDos.
Ich glaub wir sollten den Zensurartikel in der Schweizer Bundesverfassung exschplizit aufs Internet ausweiten, sodass niemand, weder der Staat noch juristische oder natürliche Personen den Datenfluss einschränken oder verhindern darf.
Aber lieber gegen die Kioskartikel in der Post agitieren, gell SVP.