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Klage vor VerwaltungsgerichtPolizei fotografierte anlasslos Demonstrierende mit Transparent

Wer ein Transparent auf eine Demo mitnimmt, muss damit rechnen, in den Fokus der Polizei zu geraten. Das darf nicht sein, findet die Gesellschaft für Freiheitsrechte, denn Schilder und Plakate sind ein wichtiger Teil der Versammlungsfreiheit. Sie klagt nun gegen die Berliner Polizei.

  • Markus Reuter
Eine Jeansjacke mit der Aufschrift "Weg mit §218"
Eine Person fordert auf der Demo am 20.9.2025 die Legalisierung von Abtreibungen. Die Berliner Polizei fotografierte solche Transparente, Plakate und Meinungsäußerungen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / snapshot

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht. Es geht um die Frage, ob die Polizei anlasslos und systematisch Transparente und dahinterstehende Demo-Teilnehmende fotografieren darf.

Klägerin ist eine Demonstrantin, die am 20. September 2025 bei einem Protest ein Transparent mit der Aufschrift „Abtreibung legalisieren“ getragen hatte – und von der Polizei gezielt fotografiert wurde. Laut der GFF stellte sich auf Nachfrage bei einem Polizisten heraus, dass die Polizeibeamt:innen intern angewiesen worden waren, alle Plakate und Transparente mit politischen Botschaften zu fotografieren. Die Anweisung unterscheide laut der GFF nicht danach, ob der Verdacht einer Straftat bestehe oder nicht.

Mit der Klage soll nun festgestellt werden, dass die Polizei solche Fotos nicht ohne einen Anlass machen darf, etwa einen Straftatverdacht oder eine konkrete Gefahr. So sollen Menschen ihre Versammlungsfreiheit ausüben können – ohne befürchten zu müssen, in polizeilichen Datenbanken aufgenommen zu werden.

Einschüchterung und Grundrechtseinschränkung

Laut der GFF schränkt das Vorgehen der Polizei die Versammlungsfreiheit ein. Es könne Demoteilnehmer:innen einschüchtern und davon abhalten, in Zukunft an Protesten teilzunehmen oder Plakate und Transparente zu diesen mitzubringen – der sogenannte Chilling Effect. Für diesen massiven Grundrechtseingriff fehle der Polizei eine Rechtsgrundlage, so die Grundrechtsorganisation. Der Fall müsse auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Polizei Versammlungen zunehmend repressiv begleite.

„Protest und das Zeigen von Transparenten ist eine zulässige Ausübung von Versammlungsfreiheit – und ein wesentlicher Baustein unserer Demokratie. Wo keine Gefahr und kein Strafverdacht besteht, sollte auch niemand von der Polizei fotografiert und damit eingeschüchtert werden“, so Luise Bublitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.

Die Beleidigten

Repression wegen Plakaten

In letzter Zeit kam es in Deutschland immer wieder dazu, dass Menschen mit Transparenten in den Fokus der Polizei gerieten. So demonstrierten beispielsweise im Mai in München junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trug ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“.

Unter Einsatz von Gewalt und mit Schlagstöcken bahnten sich Polizist:innen einen Weg zu der Schülerin, um ihre Personalien aufzunehmen. Das Plakat stellte angeblich eine Beleidigung des Bundeskanzlers dar, die Polizei verkündete später, ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin einzuleiten.

Schon im März dieses Jahres war die Berliner Polizei gegen ein an sich harmloses Plakat vorgegangen, als sie bei einem 18-Jährigen das Plakat „Merz leck Eier“ konfisziert hatte.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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