Krise der MeinungsfreiheitDie Beleidigten

Schon wieder geht die Polizei auf einer Demonstration wegen einer angeblichen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen einen jungen Menschen vor. Solche Maßnahmen beschränken die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Eine Analyse.

  • Markus Reuter
Schild mit der Aufschrift "Merz an die Front"
Schilder wie dieses gab es auf mehreren Demonstrationen gegen die Wehrpflicht. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Stefan Trappe

8. Mai 2026, in München demonstrieren junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trägt ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“. Unter Einsatz von Gewalt und sogar Schlagstöcken bahnen sich Polizist:innen einen Weg zu der Schülerin, um ihre Personalien aufzunehmen. Das Plakat stellt angeblich eine Beleidigung des Bundeskanzlers dar, die Polizei verkündet später, ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin einzuleiten.

Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass es sich hier wohl kaum um eine Straftat handelt. Es ist weder eine Beleidigung noch eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung noch eine Bedrohung des Kanzlers. Es ist der patzige Spruch: „Geh doch selber an die Front“ – um die Konsequenz ergänzt, was Wehrpflicht und Militärdienst nämlich ultimativ bedeuten können: im Krieg zu sterben.

Wir sehen hier eine zugespitzte, klare und harte Kritik daran, dass die Regierung über das Leben, Schicksal und im Zweifelsfall den Tod von jungen Menschen entscheidet. Es ist eben nicht der mächtigste Mann des Landes, der bei einem Militäreinsatz sterben wird, sondern es sind die jungen Menschen, die er dorthin schickt.

Keine Straftat

Ronen Steinke hat in der Süddeutschen Zeitung (€) den Fall eingehend analysiert. Er schreibt:

Der Kontext ist wichtig. Wie immer bei Äußerungen. Und eine Debatte, die von Krieg und Frieden handelt, also letztlich von Leben und Tod, wird unweigerlich immer einen anderen sprachlichen Klang haben als eine Debatte, die von Kultur- oder Steuerpolitik handelt. Das darf sich – darauf weist das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen immer wieder hin – natürlich nicht nur in der Sprache der Regierenden spiegeln, die etwa von „Kriegstüchtigkeit“ sprechen. Sondern auch in der Sprache der Kritiker dieser Regierung. Auch sie müssen nicht zartere Worte wählen. Man darf die Dinge, die einen umtreiben und besorgt stimmen, schon beim Namen nennen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen Wehrpflicht-Proteste mit Härte vorgeht. Die Berliner Polizei hat im März bei einer Schüler-Demo bei einem 18-jährigen das Plakat „Merz leck Eier“ konfisziert, die Personalien des Jungen aufgenommen und Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „Gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ eingeleitet.

Chilling Effect

Auch wenn die repressive Aktion nach hinten losging und zahlreiche Memes, Wiederholungen, Remixe und Songs auslöste, die millionenfach verbreitet wurden, ist die Message an Protestierende klar: Wir prüfen jedes eurer Plakate und gehen gegen euch öffentlichkeitswirksam und notfalls auch mit Gewalt vor. Passt auf, was ihr tut.

Aus Perspektive von Meinungs- und Versammlungsfreiheit passiert dabei das, was man im englischen „Chilling Effect“ nennt. Solche repressiven Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass Menschen davor scheuen, zu sagen, was sie sagen wollen, weil sie Konsequenzen fürchten. Die Maßnahmen haben also beschränkende Auswirkungen auf die Freiheit aller. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von Abschreckungseffekten und Einschüchterung.

Moderne Majestätsbeleidigung

Die Fälle der Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Demonstrationen reihen sich eine in eine generelle Tendenz zur Verschärfung im Umgang mit Meinungsäußerungen. Sie geschehen vor dem Hintergrund einer Verschlechterung des Debattenklimas und einer Zunahme von  Hass, Hetze und Desinformation, die mit dem Erstarken der rechtsradikalen AfD zusammenhängt.

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So wurde der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches im Zuge dieser Entwicklung und unter dem Eindruck der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen AfD-Anhänger im Jahr 2020 verschärft und um den Straftatbestand der Beleidigung erweitert. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die sich gegen Personen des politischen Lebens richtet kann damit härter bestraft werden als die Beleidigung oder Verleumdung normaler Bürger:innen.

Gesetze, die bestimmte Personengruppen höherstellen als andere, gibt es auch im Zusammenhang mit tätlichen Angriffen auf Vertreter:innen der Polizei und neuerdings auch von Rettungsdiensten. Derartige Regelungen stehen im Konflikt mit der Idee eines Rechtsstaates, der die Gleichbehandlung aller Menschen ja als einen elementaren Grundsatz hat.

Zurück zu den Beleidigungen: So richtig und wichtig die Absicht gewesen sein mag, beispielsweise Kommunalpolitiker:innen vor den zunehmenden rechtsradikalen Angriffen in Schutz zu nehmen, so falsch hat sich die Sache in der Realität entwickelt. Das Gesetz wird seit der Einführung rege genutzt. Schon im Jahr 2021 waren es 748 Fälle, im Jahr 2023 dann schon 2.598  und im letzten Jahr 4.792 Ermittlungsverfahren.

Das liegt laut Ronen Steinke auch daran, dass die Schwelle, was als Beleidigung gilt, bei den Betroffenen, aber auch Polizei und Justiz in den letzten Jahren offenbar deutlich niedriger geworden ist. Die Fälle harmloser Plakate auf den Demonstrationen, aber ebenso die Verfolgung von „Beleidigungen“ wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“ zeigen diese Tendenz. Die Sensibilität ist nicht nur auf Friedrich Merz beschränkt: Der Grünen-Politiker Robert Habeck ließ die Bezeichnungen „Vollpfosten“ und „Schwachkopf“ verfolgen, auf „Du bist so 1 Pimmel“ gegen den Hamburger SPD-Innensenator Andy Grote löste eine Hausdurchsuchung aus und auch die rechtsradikale Alice Weidel nutzt den Paragrafen munter.

Merz widerspricht Ermittlungen nicht

Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit geschehen nicht nur auf Demonstrationen, sondern, wie Ronen Steinke in seinem Buch und einem Gastartikel bei netzpolitik.org beschrieben hat, auch im Internet. Generell scheint es mittlerweile ein Schieflage zu geben, welche die Meinungsfreiheit über das Mittel der Beleidigung und hier speziell den §188 einschränkt und einschüchernde Effekte hat.

Durch Recherchen verschiedener Medien kam schon im vergangenen Jahr heraus, dass Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut der Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat.

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Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, untermauert diese Schätzungen mit fortlaufenden Fallnummern. Zwischen Mai und Dezember des Jahres 2025 sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gestellt worden.

Machtgefälle ignoriert

Hier läuft ein Instrument, das Politiker:innen vor Hass und Hetze schützen soll, mittlerweile vollkommen aus dem Ruder. Natürlich müssen sich auch Politiker:innen nicht alles gefallen lassen und bei Bedrohungen hört jeder Spaß auf. Dennoch sollte man bei Beleidigungen auch das Machtgefälle, die Privilegien und die Reichweite der Beteiligten berücksichtigen.

Was sind ein einsamer pensionierter Wüterich im stillen Kämmerlein oder ein 18-jähriger Schüler im Vergleich zum Bundeskanzler? Wer hat hier welche Handlungsoptionen? Und kann es nicht sein, dass viele der heutigen Nutzer:innen gar nicht mehr den Unterschied zwischen dem privaten Raum, der Kneipe, dem Gespräch mit Kollegen – und dem Post auf Bluesky oder Facebook an 128 Follower:innen sehen? Ist diese Öffentlichkeit wirklich gleichwertig, mit der, die ein Spitzenpolitiker herstellen kann?

Das alles sind Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die strafrechtlich gegen Beleidigungen vorgehen.

Der Eifer, den Merz bei der Verfolgung von Beleidigungen zeigt, passt jedenfalls gut in eine Zeit der autoritären Verschiebung, in der sich die Bundesregierung von Rechtsradikalen vor sich hertreiben lässt und selbst die Axt an der demokratischen Zivilgesellschaft ansetzt.

Die verlogenen Freunde der Meinungsfreiheit

Ausgerechnet die rechtsradikale AfD versucht sich nun auf das Thema draufzusetzen und sich als Kämpferin für die Meinungsfreiheit zu inszenieren. Sie fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB. Dabei ist klar, dass die Partei selbst immer wieder gegen die Meinungs- und Pressefreiheit vorgeht, indem sie beispielsweise mit Hass und Häme gegen Journalist:innen agiert.

Kritische Berichterstattung zur AfD führt bei verschiedenen Medien regelmäßig dazu, auch in E‑Mails und Leserkommentaren hier bei netzpolitik.org, dass Autor:innen beleidigt, eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht werden. Ein Eintreten für die Meinungsfreiheit sieht anders aus und wer rechtsradikale Regierungen im Amt sieht, ob nun in den USA, Polen oder Ungarn, der weiß, dass die Meinungs- und Pressefreiheit von diesen als Erstes attackiert wird.

Die AfD-Position ist dabei heuchlerisch. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat selbst hunderte Anzeigen nach dem Paragrafen 188 gestellt, den sie jetzt wieder abschaffen will. Und auch der AfD-Mann Stephan Brandner, der in der gestrigen Bundestagssitzung den Paragrafen heftig kritisierte, ließ mit eben jenem zuletzt einen Rentner verfolgen, der ihn „Schrumpfpimmel“ genannt hatte.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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24 Kommentare zu „Die Beleidigten“


  1. Bob Härber

    ,

    Wow, es wird vielleicht langsam doch Zeit, den Parteien der Mitte zu (ver)danken, jeden Wert demokratischer Freiheiten mit der Abrissbirne zertümmert zu haben.
    Die Massnahmen gegen Kritiker, Kriegsgegner, Oppossitionelle oder jene, welche von dem Parlament ggf. in einen Bewaffneten Kampf beordert werden könnten, nehmen Ausmaße an, wo es tatsächlich nicht mehr wirkt, in einer Demokratischen Bundesrepublik Deutschland zu leben.
    Wirkt eher wie Autokratische Republik Absurdistan, selbst jeder ehemalige Stasi MA und Inoffizielle MA’s verstehen die Welt nicht mehr und Ihre damaligen Vorgesetzten hätten davon wohl nur geträumt, was zur Zeit in Deutschland geschieht.


    1. Arno Nym

      ,

      So so, die BRD ist also schlimmer als die ehemalige DDR, die Menschen an der Grenze abknallte, Andersdenkende in Gefängnissen folterte, ihnen den beruflichen Werdegang vorschrieb oder verbot und ihnen die Kinder im Rahmen von Zwangsadoptionen wegnahm, damit die bei den neuen „Familien“ auf Staatslinie gebracht werden. Aber sonst geht es Ihnen gut, oder?


      1. Thorsten Gorch

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        Nein, Endstadium DDR ist absolut nicht vergleichbar, aber die Ansätze in der ideologischen Behandlung bei politischen Dissens sind die Gleichen. Als gelernter DDRler sehe ich da durchaus Parallelen, zwar bei weitem nicht in der Quantität oder Qualität, aber die dahinter stehende Denke unserer Regierigen / politischen Kaste erzeugt einen sehr ähnlichen Effekt: Mucke auf und stell Dich gegen das offizielle Narrativ und Du wirst „Spezialbehandelt“. zwar noch auf extrem niedrigen Level, aber so was entwickelt sich wenn da nicht sofort maximal entschieden interveniert wird.

        Zurück zum Thema: Nicht fürs Vaterland im Schützengraben verrecken zu wollen Ist scheinbar nicht kompatibel mit den Träumen der aktuellen blackrott Regierung.

        Wenn Polizei und Justiz (StA ist halt politische abhängig) das als verwerfliche Majestätsbeleidigung unseres Gottkanzlers und seiner Regierung sehen sind sie auf der Seite der Gegner welche die Jugend tot im Schützengraben sehen wollen in finaler Konsequenz.

        Das verachte ich zutiefst, solche Leute sind nicht mehr meine Mitbürger.


        1. Anonym

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          So ein Geschwurbel schaltet die Redation als Ergaenzung frei?


  2. Nicht ganz up to date: sowohl in Ungarn als auch in Polen (seit 2024!) ist es mit den rechten als Regierung vorbei ✌🏻


    1. Markus Reuter

      ,

      Das ändert ja nichts daran, dass man sieht, was diese Regierungen getan haben als sie an der Macht waren.


  3. Anonym

    ,

    Der Bundeskanzler schickt niemanden in den Krieg, die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Und da gehen im Ernstfall dann auch nicht nur die jungen Menschen hin.

    Aber Haltung ist wohl wichtiger als Kenntnis der Materie.


    1. Thorsten Gorch

      ,

      Nicht ganz korrekt, was für Aufgaben hat unser Lieblingskanzler im Verteidigungsfall?

      „…Die Exekutive wird insgesamt gestärkt (Artikel 115f und i). Besonders der Bundeskanzler bekommt mehr Macht, indem die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte mit Verkündung des Verteidigungsfalls automatisch auf ihn übergeht (Art. 115b). … “

      https://www.bundestag.de/parlament/grundgesetz/gg-serie-14-verteidigungsfall-634560


      1. Anonym

        ,

        Eben: die Feststellung des Verteidigungsfalls erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Verteidigungsfall heisst, der Krieg ist hier, und die Bundeswehr hat den Auftrag, ihn zu fuehren.


      2. Anonym

        ,

        Wie immer hilft der Blick ins Gesetz: Das gilt im Verteidungsfall, den mit Zweidrittelmehrheit das Parlament, zur Not der Gemeinsame Ausschuss, und im absoluten Notfall die Realitaet der Kampfhandlungen auf deutschem Boden feststellt. Danach braucht der Bundeskanzler niemanden in den Krieg senden, der Krieg ist dann hier.

        GG Artikel 115a

        (1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

        (2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlußfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.

        (4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.


  4. Anonym

    ,

    Dieses Vorgehen radikalisiert Menschen erst recht und genau deswegen gehört § 188 StGB endlich abeschafft. Es wird zunehmend auch von Rechten instrumentalisiert. Wenn es den Paragraphen nicht mehr gibt, dann nimmt man solchen Mächten auch den Nährboden.

    Man stelle sich auch mal vor was ein Donald Trump mit § 188 so alles gemacht hätte. Die USA kann froh sein.


  5. Anonym

    ,

    Ausgerechnet Merz, der mit populistischen Sprüchen diskriminiert, aber sofort Anwälte losschickt. Schönes Beispiel, wie abgehoben manch Politiker mittlerweile agiert.

    Wird als der Kanzler in Erinnerung bleiben, der der AFD im Bund zur Mehrheit verhalf, ganz ohne die Brandmauer anzutasten. Die CDU wurde sozusagen ausgemerzt.

    Wehrpflicht macht natürlich Sinn. Wo soll das Kanonenfutter für kriegsgeile Despoten, wie Putins Nordkoreaner in der Ukraine, sonst herkommen.


    1. Anonym

      ,

      Frage Dich nicht, was Du für Dein Land tun kannst. Frage Dich, was Dein Land für Dich tun soll.

      Schließlich schuldet der Staat jedem Freiheit, Sicherheit und ein menschenwürdiges Leben, und zwar bedingungslos.


  6. Rapheth

    ,

    Volksverhetzung

    Der Begriff Hassrede lässt sich schwer definieren, im englischen Sprachraum steht er in etwa für Aufwieglung oder Volksverhetzung und wird z.B. nicht für Kontroverse Positionen zum Thema Migration benutzt. Indem man in Demokratien politische Debatten durch Kampfbegriffe wie „Hass und Hetze“ von vorne herein einzuschränken versucht, erzieht man Wutbürger, die ihrerseits keine Argumente zählen lassen.


    1. Anonym

      ,

      Diese Kampfbegriffe sind wichtig, denn damit kann man den Bogen zur „digitalen Gewalt“ schlagen, auf die man dann staatliche Repression durch Strafverfolgung ansetzt.

      Meinungsfreiheit ist die Freiheit, eine Meinung zu haben, von äußern ist nicht die Rede 8)


  7. Michael Schöfer

    ,

    Der Charme aus der Sticht der Polizei und Staatsanwaltschaft ist ja, dass die moderne Majestätsbeleidigung (§ 188 StGB) keinen Strafantrag des vermeintlich Beleidigten mehr benötigt, die Beamten können vielmehr bei besonderem öffentlichem Interesse, das von ihnen natürlich selbst festgestellt wird, von sich aus mit der Strafverfolgung beginnen. Der vermeintlich Beleidigte braucht bloß nicht zu widersprechen. Was das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit sagt, ist dann zunächst irrelevant, dessen bisherige Rechtsprechung wird beharrlich ignoriert.

    Ich bin kein Jurist, aber im § 188 StGB gibt es einen Passus, der m.E. oft übersehen wird: „…und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren…“ Laut Gesetzestext müssen für die Strafbarkeit drei Bedingungen erfüllt sein: erstens die Beleidigung, zweitens die öffentliche Verbreitung und drittens das erhebliche Erschweren des öffentlichen Wirkens. Aber wie kann ein Facebook-Kommentar wie „Lügenfritz“ oder das Plakat „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“ das politische Wirken des Bundeskanzlers ERHEBLICH ERSCHWEREN? Das ist doch vollkommen absurd.


    1. Anonym

      ,

      Die Frage ist ja auch, ob das vor Gericht standhält. Aber da ist die Einschüchterung ja schon passiert.


  8. Anonym

    ,

    „Kein Bundeskanzler vor mir hat so etwas ertragen müssen“ – ja aber dann soll er es doch bitte jetzt endlich auch ertragen. Dabei die Klappe zu halten ist optional, aber dennoch gewünscht.


  9. Joachim

    ,

    Auf ein Plakat einer Schülerin „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“ mit Gewalt oder sogar Schlagstöcken zu reagieren, ist vollkommen daneben. What’s wrong with you?

    „Friedrich“ ist ein Symbol für die Regierung und auch für die EU. „Ostfront“ nimmt Bezug auf den frei drehenden Putin und dem mörderischen Krieg in der Ukraine als reale Gefahr für ganz Europa. Die Aufforderung „stirb doch selber“ mahnt unsere Mitverantwortung für diese Situation an. In der Tat kann man die Frage stellen, welche Verantwortung Europa und der Westen hier tragen. Wie kam es dazu, dass wir nun massiv aufrüsten müssen? Welche Alternativen gibt es?

    Sieben Worte spannen das und noch viel mehr auf. Und der Staat reagiert mit alle seiner Macht und ist beleidigt. Mit dieser Reaktion beleidigt der Staat sich selbst und Demokratie gleich mit. Das ist peinlich. Merz sollte als Bundeskanzler die Größe haben, das zu unterbinden. Die hat er offenbar bisher nicht gezeigt.

    Wäre ich Satiriker, so würde ich nun fragen, was das Gegenteil eines großen Manns ist? Ein kleiner W…? Doch ist das noch Satire oder eine Beleidigung? Ich glaube, ich lass das besser. Selbstzensur.

    Moment, es klingelt gerade…


    1. Anonym

      ,

      „Welche Alternativen gibt es?“

      Das ist eigentlich einfach zu beantworten. Aufrüsten. Eigenständig ohne Notwendigkeit irgendeiner Intervention der USA abschrecken zu können. Die Ukraine eigentständig unterstützen zu können. Unabhängigkeit weitestegehend jeglicher fossiler Brennstoffe erreichen.

      Ab da können wir über unsere Rolle im Dann sprechen. Ich würde noch unterscheiden, welche Rolle „der Westen“ (mit oder ohne USA?) bei der Invasion Russlands in der Ukraine spielt. Die USA sind Schutzmacht gewesen, und sind zwar zögerlich, aber immerhin maßvoll, ihrer Verantwortung nachgekommen. Haben die USA irgendwas provoziert? Vielleicht. Inzwischen Wurst, kann man nichts mehr dran machen. Können wir Russland machen lassen? Klares Nein.

      Wo gibt es jetzt Spielraum? Wo sind Russlands Angebote oder Russlands Akzeptanz für irgendwas mit Sinn? Kaum existent. Russland spielt „Trumpfkarten“. Sagt das Konzept „Regime Security War“ noch irgendwem was? Man vergleiche mal mit Iran. Männer starten Sachen, Effekte sind z.T. Eigentständig, wobei die USA etwas dran drehen könnten (abhauen z.B.).


  10. Thorsten Gorch

    ,

    Schlagstock und Justiz ist das häufigste was eingesetzt wird wenn die Jugend ™ nicht so spurt wie die Politik will. Da gibt es eine lange Tradition von den Schwabinger Krawallen, über 68 oder in den 80iger und später dann z.B. im Mappus-Stuttgart usw. usf.

    Wenn es aber ums sterben fürs Vaterland wieder geht und (leider nur teile) der Jugend aufmuckt weil sie die Diskrepanz der wohlfeilen Sonntagsreden und die brutale Realität sehen gibt es halt Repression von Exekutive und Justiz (und leider z.T. Lehrerschaft) und ihnen wird abgesprochen sich auch explizit äußern zu dürfen bzw. nur so dass es nicht stört / nicht sichtbar ist.

    Wobei die aktuelle Jugend ja relativ gut davon unterrichtet wie das sterben an der Front aussieht. Die wissen auch sehr genau das sicherlich nicht die Kinder der Politiker, Rüstungsmanager, Richter und sonstiger selbsternannter Eliten sich an der Front opfern dürfen lassen sollen.


    1. Anonym

      ,

      „Mappus-Stuttgart“ im Rahmen der S21-Poteste war alles andere als eine Jungendbewegung, und der schwarze Donnerstag betraf die ganze Breite der Protestierenden. Deswegen hat Mappus die Landtagswahl dann auch verloren. BTDT.

      Ansonsten haben gerade die konservativen Eliten eine Tradition der Landesverteidigung. Klar gibt es auch da Drueckeberger, sind aber nicht die Masse. Uebrigens haben auch konservative Linke ein solche Tradition, sogar ausserhalb ihres Landes.

      Ganz abgesehen davon ist die Argumentation ohnehin sinnlos: im Verteidigungsfall treten alle Soldaten und wehrpflichtigen Maenner an, nicht nur die Jugend. Die Wehrpflicht dient lediglich der Ausbildung.

      Aber zZt ist der zumindest nach aussen tonangebende Teil der „linken“ direkt aus Life of Brian: „was hat Rom jemals fuer uns getan“. Damit ist kein Staat zu machen, und das ist den Buergern ausweislich der Wahlergebnisse auch klar.


  11. Existenzquantorenargumente

    ,

    Beleidigung ist absolut bescheuert. Wenn „geh’ doch selbst an die Front“ als Beleidigung gilt, könnten wir eigentlich schon fast den Rechtsstaat ad acta legen.

    Das muss natürlich eine andere Kategorie sein. Wiederkäuen von Propaganda, Kampagnen, oder was nicht sonst. Denn es wird ja an anderer Stelle „Antikriegspropaganda“ vom Dümmsten verbreitet, was nicht aber der Plakathalterin vorwerfe. Denn die Tatsache des Krieges in der Ukraine zu verleugnen, um zu fordern, wir sollen alle Involvierung in Europa einstellen, ist nichts anderes als äußerst naiv, bzw. russische Propaganda, und wessen sonst nicht auch noch.

    Selbstverständlich können sie fordern, sich prinzipiell nicht militärisch zu engagieren, prinzipal pazifistisch vorzugehen. Das Problem ist hier aber leider die Geschichte. Wir werfen Millionen von Menschen, potentiell auch im Baltikum ins Feuer, nachdem wir sie in die EU und in die NATO aufgenommen haben, wenn wir den Dingen einfach ihren Lauf lassen. Hinzu kommt, die vertragliche Schutzrolle der USA und eigentlich auch Russlands, die als Gegengewicht zur Aufgabe der Nuklearwaffen durch die Ukraine stand. Es kommen weitere prinzipielle Argumente dazu, die auch äußerst schwerwiegend sind, ich aber mal außen vor lasse. D.h. wer von Kriegstreibern im Westen spricht, kann recht haben, was „gewisse strategisch orientierte Kreise“ betrifft, wird aber nicht recht haben, was „gewisse andere strategisch orientierte Kreise“ betrifft.

    Eigentlich ist das Post hier Whataboutism, da es um die Frage der Wehrpflicht ging. Die Frage ist, ob es zu einer technischen Diskussion kommt, oder wir den Kern einfach naiv aussparen…


    1. Anonym

      ,

      Tja , man vergleiche mal die Empfindlichkeit bei „Mikroagressionen“, „sexualisierter verbaler Gewalt“, N/M/Z/anderes‑N/usw Wort, und was sonst nicht alles Rassismus, Faschismus und andere Vorwürfe mit der Forderung zumindest der gesellschaftlichen Ächtung, aber gern auch Strafverfolgung, auslöst…

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