Liebe Leser*innen,

im Bundesinnenministerium muss der Wunsch nach einer Fotofahndung im Internet wirklich stark gewesen sein. So stark, dass er sogar über mehrere Legislaturperioden und Parteizugehörigkeiten hinweg reichte. Jetzt ist es nicht mehr die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die den Entwurf für eine solche Erlaubnis vorlegt, sondern ihr Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU), gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Es ist damit schon der zweite Anlauf einer Bundesregierung, diese Fahndungsmöglichkeit einzuführen, und es sieht so aus, als würde das Haus von Dobrindt diesmal bekommen, was es sich wünscht: Polizeibehörden, auf Landes- wie Bundesebene, sollen mit Fahndungsfotos nach Verdächtigen im Internet suchen und dafür alle im Internet verfügbaren Bilder biometrisch abgleichen dürfen.

Was das für Grundrechte bedeuten würde, darüber hatten wir schon an anderer Stelle geschrieben. Es geht um eine Neujustierung des Verhältnisses von Staat und Bürger*innen – zu Ungunsten der Letzteren.

Warum es in der EU rechtlich eigentlich nicht erlaubt ist, darüber hatten wir auch schon berichtet. Im Bundesjusitzministerium ist man jedoch anderer Auffassung. Mein Kollege Daniel Leisegang und ich haben uns angeschaut, was die neuen Pläne vorsehen und durch welche Löcher die Bundesregierung dabei zu schlüpfen plant.

Viele Grüße

Chris

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