Liebe Leser:innen,
manchmal fragt man sich bei Gesetzesvorschlägen der Bundesregierung: Dürfen die das? So ging es uns auch beim Maßnahmenpaket nach dem Messerangriff in Solingen zum Thema biometrische Gesichtersuche im Netz. Meine Kollegin Chris hat nachgeforscht und festgestellt: Ne, die KI-Verordnung der EU hat da wohl auch noch ein Wort mitzureden und es erscheint ziemlich unwahrscheinlich, dass die bisher bekanntgemachten Pläne damit zusammenpassen.
Klar, das heißt nicht, dass die Gesetzgeber:innen es nicht trotzdem erstmal versuchen. Aber zumindest wissen wir, dass es Fachmenschen gibt, die das auf dem Schirm haben. Da könnte noch viel Arbeit auf die Zivilgesellschaft zukommen.
Liebe Grüße
anna
