Lidl darf seine Plus-App als kostenlos bewerben, auch wenn man für die Nutzung mit persönlichen Daten zahlt. Das hat das OLG Stuttgart entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt hatte.
Quelle: Golem.de
Lidl darf seine Plus-App als kostenlos bewerben, auch wenn man für die Nutzung mit persönlichen Daten zahlt. Das hat das OLG Stuttgart entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt hatte.
Quelle: Golem.de
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