Seit Anfang Dezember 2024 können Reparatur-Initiativen in gemeinnütziger Trägerschaft beim Umweltministerium bis zu 3.000 Euro Fördergeld beantragen. Dass diese Förderung leider oft „an der Praxis vorbei“ gehe, berichtete kürzlich der BR.
Quelle: Netzwerk Reparatur-Initiativen
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