Ein deutscher Kläger bringt die Zwangsabgabe von biometrischen Merkmalen vor das europäische Höchstgericht: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht grundsätzliche Rechtsprobleme, wenn für den Besitz eines Personalausweises die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend ist. In einem Beschluss (pdf) legt das Gericht diese Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
Die Verpflichtung für über dreihundert Millionen EU-Bürger, zwei Fingerabdrücke auf dem Ausweis in digitaler Form speichern zu lassen, geht auf die EU-Verordnung 2019/1175 zurück. Das Verwaltungsgericht begründet in seinem Beschluss seine Zweifel daran, dass die entsprechenden Vorschriften in dieser EU-Verordnung unionsrechtskonform sind. Zum einen bestünden rechtliche Zweifel schon durch das Zustandekommen der Verordnung außerhalb des eigentlich vorgeschriebenen ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, zum anderen sieht das Gericht die Europäische Grundrechtecharta verletzt. Das betrifft die Artikel 7 und 8 der Charta, die das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation sowie das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten festschreiben.
Außerdem legt das Gericht in seinem Beschluss dar, dass die Datenschutzgrundverordnung missachtet wurde. Es bezieht sich dabei auf Artikel 35 der DSGVO, in dem eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgeschrieben ist. Bevor eine Verarbeitung von sensiblen Daten wie Fingerabdrücken erfolgt, sollen dadurch vorab die Risiken analysiert werden. Eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung hat es aber nicht gegeben.
Der Kläger wird vom Verein digitalcourage unterstützt, der gegenüber netzpolitik.org erklärt, die Fingerabdruck-Speicherpflicht verletze „unsere Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz unserer personenbezogenen Daten“. Der Verein bezweifelt auch, dass die auf dem Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke zu der versprochenen verbesserten Fälschungssicherheit führen. Wie auch das Gericht in seinem Beschluss darlegt, wäre damit nicht einmal die Notwendigkeit des schwerwiegenden rechtlichen Eingriffs einer zwangsweisen Abgabe von persönlichen Biometriedaten gegeben. Die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Personalausweis sei „ein unverhältnismäßiger Eingriff“, so digitalcourage.
Die Mehrheit von CDU, CSU und SPD im Bundestag hatte auf Grundlage der Verordnung im Jahr 2020 die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken im deutschen Personalausweis beschlossen. In den dezentralen Melderegistern der Kommunen werden die biometrischen Daten zwar nicht gespeichert, aber auf einem Chip, der in der Plastikkarte des Ausweises eingelassen ist. In Deutschland werden – sofern das bei der beantragenden Person möglich ist – Abdrücke von beiden Zeigefingern genommen. Die EU-Verordnung sieht allerdings keine Festlegung auf einen bestimmten Finger vor.
Zuvor freiwillig, jetzt Pflicht: Fingerabdruck-Abgabe
Seit August 2021 müssen alle Menschen in Deutschland beim Beantragen eines Personalausweises zwei Fingerabdrücke hinterlassen. Das rief Kritiker auf den Plan: Bürgerrechtsorganisationen bewerteten diese Fingerabdruck-Pflicht als unvereinbar mit dem Grundgesetz. Schon im Prozess des Entstehens der Verordnung war auch der EU-Kommission bescheinigt worden, das Vorhaben sei ungerechtfertigt und nicht notwendig.
Doch was zuvor in Deutschland freiwillig war, wurde dennoch zur Pflicht. Das Fingerabdruck-Prozedere auf dem Amt kennen viele Menschen schon vom Reisepass, denn da besteht der Zwang schon einige Jahre länger. Die Verpflichtung zur Abgabe zweier Fingerabdrücke bei der Ausweisbeantragung ergibt sich konkret aus § 5 Abs. 9 des deutschen Personalausweisgesetzes, der wiederum auf der EU-Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und Aufenthaltsdokumente beruht.
Gegen die Fingerabdruckabnahme wehrte sich ein Bürger und verlangte auf dem Amt einen Ausweis ohne die biometrische Vermessung. Als ihm das verwehrt wurde, zog er vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat überaus schnell reagiert und mit seinem Beschluss nun den EuGH hinzugezogen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird das europäische Höchstgericht erneut über die zwangsweise Erfassung von Fingerabdrücken entscheiden. Die anlassunabhängige Vermessung der biometrischen Merkmale von Menschen für ihre Identifikationspapiere ist nicht das erste Mal ein Fall für den EuGH. Zuletzt war dazu vor acht Jahren ein Urteil (vom 17. Oktober 2013) ergangen. Der damalige deutsche Kläger, der einen Reisepass ohne Fingerabdrücke ausgestellt bekommen wollte und mit seinem Fall ebenfalls in Luxemburg landete, hatte allerdings keinen Erfolg.
Im Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts wird entsprechend betont und auch schlüssig begründet, dass die Funktion eines Ausweises nicht mit der eines Reisepasses vergleichbar sei. Die Chancen des Klägers dürften also hoch sein, dass der EuGH den Fall aufgreift.
Für den Fälschungsschutz ungeeignet
Dass diese obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken ein Eingriff in Grundrechte ist, steht außer Frage. Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta sind klar betroffen. Aber ist er auch ungerechtfertigt und unverhältnismäßig? Dazu gehört die Frage, ob nicht auch geringere Eingriffe ausgereicht hätten.
Die EU-Verordnung 2019/1157 soll dem Schutz vor Fälschungen dienen und eine verlässliche Verbindung zwischen dem Inhaber und seinem Ausweis herstellen, um einer betrügerischen Verwendung vorzubeugen. In Erwägungsgrund 18 heißt es:
Die Speicherung eines Gesichtsbilds und zweier Fingerabdrücke […] auf Personalausweisen und Aufenthaltskarten […] stellt eine geeignete Kombination einer zuverlässigen Identifizierung und Echtheitsprüfung im Hinblick auf eine Verringerung des Betrugsrisikos dar, um die Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltskarten zu verbessern.
Dass die Aufnahme von Fingerabdrücken für den Fälschungsschutz geeignet ist und damit Betrug und Identitätsdiebstahl verhindern kann, bezweifelt das VG Wiesbaden in seinem Beschluss ausdrücklich. Wenn schon das Gesicht einer Person zum Abgleich vorhanden ist, erschließt sich nicht, warum ein zweites Merkmal wie der Fingerabdruck erforderlich sein soll.
Im Erwägungsgrund 19 der Verordnung ist auch geregelt, dass die EU-Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Identität eines Ausweisinhabers vorrangig das Gesichtsbild prüfen. Die Fingerabdrücke sollen höchstens bestätigend überprüft werden.
Der Beschluss des Gerichts greift mehrfach die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur geplanten Einführung der Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen (pdf) aus dem Jahr 2018 auf, der weit vor dem Inkrafttreten schon kritisiert hatte, dass die Notwendigkeit des Fingerabdruckszwangs nicht begründet sei. Mit weniger eingriffsintensiven Maßnahmen könnte man das Ziel der Fälschungssicherheit auch erreichen, argumentierte er. Biometrische Daten seien nach EU-Recht besonders schützenswert, zumal wenn hier 370 Millionen Menschen betroffen sind.
Gefahr des Identitätsdiebstahls
Der Anwalt des Klägers, Wilhelm Achelpöhler, hatte die Klage erst Ende Dezember eingereicht. Der Beschluss des Gerichts erfolgte also sehr schnell, betont der Rechtsanwalt gegenüber netzpolitik.org. Wenn der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden an den EuGH übermittelt worden sei, könnten neben dem Kläger und der beklagten deutschen Stadt auch die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission binnen zwei Monaten Schriftsätze an den Gerichtshof senden.
Nach den schriftlichen Stellungnahmen erwartet Achelpöhler eine mündliche Verhandlung am Gerichtshof. Der Anwalt sieht gegenüber netzpolitik.org seine Argumentation durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts insgesamt bestätigt und wird auch beim EuGH den Mandanten vertreten.
Die Richter des Verwaltungsgerichts gehen über die Argumente in der Klage teilweise sogar hinaus und verweisen in ihrem Beschluss auch darauf, dass in den Ausweisen der gesamte Fingerabdruck gespeichert wird und nicht nur partielle Informationen. Dadurch erhöhe sich das Risiko eines Identitätsdiebstahls. Statt des gesamten Abdrucks hätten auch nur Teile der Minuzien auf den Fingerkuppen verwendet werden können, aus denen ein ganzer Fingerabdruck nicht mehr rekonstruierbar wäre. Darauf hatte bereits der Europäische Datenschutzbeauftragte hingewiesen.
Auch digitalcourage sieht eine Gefahr des Identitätsdiebstahls und eines „Datenlecks“, die unweigerlich bestünden. Konstantin Macher von Digitalcourage erklärte dazu in einer Pressemitteilung des Vereins vom 27. Januar: „Erfahrungsgemäß ist bei einem Datenleck die Frage nicht ob, sondern wann es passiert. Die Speicherung unserer kompletten Fingerabdrücke vergrößert die Gefahr eines Identitätsdiebstahls, sobald der RFID-Chip geknackt ist.“
Auf Nachfrage von netzpolitik.org, was mit dem „Knacken des RFID-Chips“ technisch gemeint sei, erklärt Macher, dass auch der Fall bedacht werden müsse, „wenn sich eines Tages die Verschlüsselung der Daten auf dem Personalausweis als nicht (mehr) sicher herausstellen sollte“. Denn auch eine starke Verschlüsselung könne keine absolute Sicherheit garantieren.
Vier Innenminister
Den Ausweis mit Chip gibt es seit mehr als elf Jahren, der Biometrie-Reisepass mit Chip wurde sogar schon einige Jahre zuvor eingeführt. Über 62 Millionen Deutsche besitzen mittlerweile ein Ausweis-Exemplar mit einem Funk-Chip (RFID).
Immerhin vier Innenminister haben ihren Anteil daran: Otto Schily (SPD) hatte nach dem elften September die Biometrie-Idee zunächst für den Reisepass stark protegiert, Wolfgang Schäuble (CDU) brachte sie durch das Bundeskabinett, Thomas de Maizière (CDU) durfte den Personalausweis mit biometrischen Daten und funkendem Chip präsentieren und Horst Seehofer (CSU) verpflichtete die Ausweisbesitzer zuletzt auch noch zur Fingerabdruckabgabe.
Die biometrischen Daten des Chips dürfen Polizeien, Zollverwaltung, Steuerfahndung und Meldebehörden auslesen, nicht aber private Akteure. Alle Personalausweise bleiben allerdings auch dann gültige Ausweisdokumente, wenn der Chip den Geist aufgibt und nicht mehr auslesbar ist. Die Fingerabdrücke sind dann verloren – anders als die Gesichtsbilder, die zwar dann auch nicht mehr digital ausgelesen werden können, aber wenigstens aufgedruckt sind und noch mit dem Gesicht des Inhabers verglichen werden können.
Viele glauben, dass es in Deutschland eine Personalausweispflicht gibt, aber das stimmt so nicht. Denn nach § 1 Abs. 2 Satz 3 des Personalausweisgesetzes besteht keine Pflicht zum Besitz eines Personalausweises. Wer etwa einen gültigen Reisepass hat, muss keinen Personalausweis besitzen. Eine „Ausweispflicht“ besteht also zwar, aber nicht im Wortsinn: Man muss sich mit einem hoheitlichen Dokument ausweisen können, nicht unbedingt aber mit einem Personalausweis. Dennoch zeigt schon die hohe Anzahl der Ausweise, die im Umlauf sind, dass die große Mehrheit der Deutschen einen Personalausweis hat.
Allein deswegen betrifft die EuGH-Vorlage des Verwaltungsgerichts Millionen Bürger und ihre persönlichen Biometriedaten. Sollte der EuGH im Sinne der Grundrechte entscheiden und die zwangsweise Erhebung der Fingerabdruckdaten für unverhältnismäßig befinden, dann wäre die Entscheidung nicht nur für den Kläger von Bedeutung, sondern verbindlich für alle EU-Staaten. Die verpflichtende biometrische Vermessung der Fingerkuppen könnte dann ein Ende finden.
„Dennoch zeigt schon die hohe Anzahl der Ausweise, die im Umlauf sind, dass die große Mehrheit der Deutschen einen Personalausweis hat.“
Und ich frage mich angesichts des Preises ehrlich gesagt warum. Wenn ich den nur wenige Euro mehr kostenden Pass daneben lege und die anzahl der Türen vergleiche die sich öffnen, ist der Ausweis schlicht ein wertfreies Nonsensdokument.
Ich vermute, der Grund ist eher die Wohnadresse auf dem Ausweis. Beim Pass braucht man zuweilen eine Meldebestätigung.
Und wie sieht es beim Reisepass aus?
Das wird beim EuGH nicht verhandelt, siehe das verlinkte Urteil des EuGH aus dem Jahr 2013.
Ich hoffe die nutzlose Fingerabdruckpflicht für Persos wird abgeschafft.
Jeder Depp kann sich für 150 EUR einen 3D-Drucker kaufen & YT-Videos gucken,
da kriegt man sicher schnell einen Finger hin.
Eindeutig zugewiesene Fingerabdrücke kann man verwenden,
um Beweise zu fälschen und unliebsame Kritiker ins Gefängnis zu stecken.
Dabei hinterlassen wir ÜBERALL unsere Fingerabdrücke.
Vergesst dabei einfach mal subtile Dinge wie Türklinken und Gläser und denkt an
Gegenstände die ihr nahezu den ganzen Tag verwendet z. B.
– Euer Smartphone
– Eure Maus
– Eure Tastatur (auf der Arbeit und Zuhause)
Ein bisschen OT:
Die meisten die hier bei Netzpolitik unterwegs sind, kennen den folgenden Satz bereits, aber er sollte immer wiederholt werden, damit es auch die nicht so IT-afinen
Bürger begreifen; Gilt übrigens für alle biometrischen Merkmale:
Wenn jemand dein Passwort stiehlt, kannst du es jederzeit ändern,
aber was machst du wenn jemand deinen Fingerabdruck hat?
Zum Beitragsschluss möchte ich noch auf eine Alternative hinweisen,
die sogar das Pass-Foto überflüssig macht:
Arm-Venen/Arm-Aterien-Scans.
So kann jeder identifiziert werden, ohne weitere Daten.
Solange nicht jeder Typ beim Vorbeigehen mal eben so deine Arm-Venen
scannen kann, sollte es zumindest für einige Zeit Datenschutzkonform sein.
Mit dem neuen Ausweis muss man auserdem sehr aufpassen, dass er nicht aus versehen auf einen eingeschalteten Induktionsherd fällt, dann wäre es möglich dass der Chip „deaktiviert“ und Daten nicht mehr auslesbar.
Aber den Ausweis kann man ja trotzdem weiterhin verwenden, wäre also nur halb so schlimm :)
Ich bitte für derlei Versehen auch auf die Artikelempfehlungen unten zu schauen. :}
;-)
Thanks a lot!
Hallo Netzpolitik.org,
Das Thema ist top-aktuell und ziemlich wichtig.
Wird der Artikel gepusht oder ein neuer Artikel veröffentlicht,
falls sich hier was neues in diesem Fall tun sollte?
Das wäre echt nice.
Danke für eure gute Arbeit und LG
Ja, das werden wir tun. Versprochen.
Ich hatte heute nach 10 Jahren auch mal wieder das „Vergnügen“, einen neuen Ausweis beantragen zu dürfen. Mitten in der Pandemie ist diese ganze Aktion mit den Fingerabdrücken doppelt abartig. Die Bearbeiterin unternahm Nichts, um den Scanner vor meinen Augen, zu desinfizieren. Wer weiss, wer Alles vor mir seine Hände darauf hatte. Aber die Körpergrösse wird einfach nur erfragt, nicht in der Behörde gemessen. Da sieht man mal, dass das Alles nur willkürliche Schikane ist. Die wahre Körpergrösse interessiert Niemanden, aber die Fingerabdrücke sind super wichtig. Nirgends wird es möglich sein, den Fingerabdruck überhaupt prüfen zu können.
Fi gerabdruck ist seit Jahren schon. Pflicht! Da ke für Eure Einträge. Lg
Tja, jetzt is 2022 schon wieder dem Ende zugeneigt, gabs Neuerungen bei dem Gerichtsurteil?
Wir haben August, und das ist nun keine Schnellgericht..
Ich brauche einen Perso, da ich sonst mein neues Auto wohl nicht bekomme
Schätze die warten bis möglichst viele einen neuen beantragen mussten
Bisher überbrücke ich mit vorläufigen, den man bei der Unterschrift noch akzeptierte, aber die Nummer passt nicht ins Formular und jetzt tut man als wäre ich dann nicht mehr legal existierend, da der Vorläufigen immer nur 3 Monate gültig ist
Das BMI antwortet bösartig, wenn ich frage, wer die Verantwortung übernimmt, sollte Missbrauch betrieben werden und wie sie gewährleisten dass die Daten nicht gespeichert werden
Der Hinweis auf die immer wieder kehrende Vorratsdatenspeicherung, fanden sie wohl nicht so lustig
Wann ein Urteil zu erwarten wäre, interessiert sie nicht, da sie es als völlig in Ordnung sehen, meine Abdrücke zu nehmen
Hallo,
sehr interessanter Artikel. Wie ist denn die momentane Lage? Ist man trotz des wohl noch ausstehenden Gerichtsurteils verpflichtet, seinen Fingerabdruck abzugeben?
Ja, beim Beantragen des Personalausweises müsse derzeit zwei Fingerabdrücke abgegeben werden. Ausnahmen sind beispielsweise fehlende oder verletzte Finger oder Hände.
Mein K2 musste mit 11 Jahren auch Fingerabdruckpflichtig werden. Mir hat dieses Prozedere ein Unsicherheitsgefühl beschert. Werden Kinder jetzt auch generalverdächtigt?
Nun, auf das Gerichtsurteil zu warten macht IMHO wenig Sinn.
Präferiert wird so denke ich eh der Reisepass, und da kommt man nicht drum herum Fingerabdrücke abzugeben (soweit meine Kenntnis).
Einmal abgegeben, sind diese dann eh in deren zentralen Infrastruktur national, aber auch übernational bei den EU Technokraten des WEFs gespeichert.
Das im übrigen auch bei jeglichen sog. „Smartphone“ oder Mobil Telefon Nutzer, aber denjenigen ist eh nicht mehr zu helfen die solche Wanzen nutzen.
Auch die Prozedur die Ausweisdokumente egal ob das Eine oder das Andere nach Zwangabgabe und abschließender Ausstellung in die Mikrowelle oder auf den Induktionsherd zu werfen um die embedded Schaltkreise mit den Meta- und Biometrischen Daten dysfuntional zu machen bringt nur oberflächlich etwas, denn bereits abgegebenen *Daten liegen weiterhin eindeutig der Person nachzuweisen national, aber auch übernational in deren Infrastruktur vor.
Die einzig für mich interessante Frage die ich mir aktuell stelle ist, wann der letzt beste Zeitpunkt ist, diese beiden Ausweisdokumente vorgezogen verlängern zu lassen, bevor die geplant forcierte EUID für _alle_ in Verbindung mit den Wanzen eingeführt werden möchte.
Bin schon gespannt wie diejenigen das mich Nachdruck bei den nicht so aufgeklärten, oder denjenigen die gar keins besitzen, bedienen können oder total verweigern unter Zwang praktizieren wollen.
Denn das was aktuell durch das WEF an verschiedensten Stellen seit geraumer Zeit in den Niederlanden (i.V.m. D66) abläuft ist, wie wir schon seit einigen Jahre in verschiedensten EU Ländern mit verschiedensten Thematiken ein Testballon für den Flächen rollout.
Das Selbe hinsichtlich der CBDCs weltweit, und sehr interessant seit einigen Monaten Nigeria mit dem Flop des eNaira und der aktuellen drastischen Bargeldeinschränkung um es mit Zwang durchzudrücken. Das ist aber ein anderes Thema.
Unterm Strich ist IMHO interssant den Schnittpunkt zu finden wann der letzt Beste Zeitpunkt ist, beide Ausweis Dokumente vorzeitig zu verlängern, um bei Verweigerung der EUID für jeden in Verbindung mit einer Wanze nicht komplett staatenlos dazustehen wenn dieser, sagen wir mal Staat dazu, sich entschließt keinerlei dieser Dokumente mehr auszustellen und nur noch auf die EUID setzt.
Denn ich bin fest davon überzeugt, dass die WEF devote EU Olligarchen Vereinigung in kontinental Europa, aber auch der EU Wirtschaftsraum in seiner jetzigen Simulation mit der seit dem 05.12 gewollt geplanten, und auch eintretenden Depression, 2030 nicht überleben wird.
Daher dient der angepeilte Schnittpunkt nur als Übergangslösung um nicht noch mehr kontinuierliche (permanent)Metadaten von sich über die EUID in Kombination der Wanze preisgeben zu müssen.
Die behaupten ja dass diese angeblich gelöscht werden, aber ich kann dies nicht glauben
Was passiert, falls ich mich weigere meine Fingerabdrücke – bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des EuGH – abzugeben? Werde ich mit Ordnungsmaßnahmen rechnen müssen und ggfls. mit welchen?
Ich hätte bisher von keinem Fall gehört, wo Ordnungsmaßnahmen verhängt worden wären. Es ist eher so: Wer einen Pass oder einen Ausweis beantragt, der braucht ihn in der Regel auch. Gibt man die Fingerabdrücke nicht ab, bekommt man das Dokument nicht. Also anders gesagt: Man möchte ja etwas bekommen, nämlich das Ausweisdokument, daran scheitert man einfach ohne die Abgabe der Fingerabdrücke.
Stimmt nicht wirklich.
Ich habe ein Schreiben bekommen was darauf hinweist das ich einen ungültiges Ausweisdokument habe und es die Ausweispflicht gibt. Der Wisch dient nur dazu um aus fahrlässigem Handeln Vorsatz zu machen.
Also auch wenn man keinen Ausweis braucht kommt man nicht drumrum.
Ich kenne diese Schreiben im (automatisierten) Wortlaut. Auch darin steht sehr deutlich, dass man ein Ausweisdokument, also einen Ausweis und/oder einen Pass, haben muss. Das Schreiben erhält man auch nur, wenn man einen abgelaufenen Ausweis oder keinen Ausweis sowie einen abgelaufenen Pass oder keinen Pass hat. Hat man eines von beidem, bekommt man es nicht (würde dem Wortlaut auch widersprechen).
Das Schreiben dient dazu, auf eine gesetzliche Pflicht hinzuweisen und eine Strafe abzuwenden und in einigen Bundesländern auch dazu, einen schnelleren Termin bekommen zu können.
Ich habe mich, seit dem Wissen, dass eine Entscheidung vor dem EU- Gerichtshof geben soll, mit einem vorläufigen BPA (10€)über Wasser gehalten. Dieser ist für 3 Monate gültig. Eine Abgabe der Fingerabdrücke ist dabei nicht erforderlich. Wer nur innerhalb der EU verreist, kann das so unproblematisch tun.
Ich auch
Aber wer längere Verträge unterschreibt, existiert wohl nur mit einem dauerhaften
Ich existiere zwar, kann Geburtsurkunde nachweisen, aber für vorläufige Pässe gibt es kein Feld, in welches man eintragen kann
Vielleicht hat jemand ein Vorschlag
Ein Bußgeldverfahren wegen Nichtbesitzes eines gültigen Ausweisdokumentes wäre ein relativ günstiger Weg, an ein Gerichtsverfahren zu kommen, in dem man die Grundrechtsverletzungen durch die Fingerabdruckpflicht thematisieren kann. Bei Bußgeldverfahren ist der Streitwert die Höhe des Bußgeldes, da fallen gewöhnlich nicht so hohe Gerichtskosten an und der Staat ist in der Beweispflicht, nicht der Betroffene.
Man kann erst einen „VORLÄUFIGEN“ Personalausweis beantragen u. erhalten, wenn d. Alte durch Ablaufzeit nicht mehr gültig ist.
Demnach, frühestens einen Tag nach der Ablaufzeit. Parallel dazu ist man verpflichtet einen neuen Personalausweis zu beantragen, sonst erhält man den „VORLÄUFIGEN“ nicht. Somit muß man 10,-€ sofort + 37,-€ für den Neuen bezahlen, verm. mit dem Tag der Antragstellung. Natürlich erhält man den Neuen nicht, wenn man keine Fingerabdrücke abgibt.
Also bleibt die Option, nach der dreimonatigen Ablauffrist, wieder einen nächsten „VORLÄUFIGEN“ neu zu beantragen.
„VORLÄUFIGE“ Personalausweise können auch in mehrfacher Folge ausgestellt werden. Eine Beschränkung der Anzahl aufeinanderfolgender „VORLÄUFIGER“ Personalausweise ist grundsätzlich nicht zulässig.
(Quelle : Personalausweisportal.de, herausgegeben von : Bundesministerium des Inneren und für Heimat, 2023)
Man bezahlt halt wieder 10,-€ für diesen zweiten „VORLÄUFIGEN“, usw. … man kauft sich sozusagen frei u. es wird demnach ein vierteljährlicher „Dauerauftrag“, jedoch im Modus ständiger Neubeantragungen.
Ich werde es probieren!
Ansonsten teile ich als alternativen Weg die Meinung von „HENNING“ !
Im Besitz eines gültigen Dokuments zu sein, ist/wär schon ganz okay, weil man es bestimmt einmal braucht, aber nicht auf Kosten d. Entwürdigung, seiner Identität für immer beraubt zu werden! Hat man einmal seine Fingerabdrücke abgegeben, ist augenblicklich das Kind in den Brunnen gefallen. Das sollte sich eigentlich jeder gründlich überlegen!
Es bleibt jedoch abschließend d. wichtige Frage :
Wie geht es weiter, sollte der EuGH
die Klage des Wiesbadener VG nicht zur Anhörung aufnehmen oder nach Bearbeitung d. Klage abweisen?
Es stimmt, man kann tatsächlich die Fingerabdruckpflicht umgehen. Mein alter Personalausweis ist im September 2021 abgelaufen kurz nachdem die neue Regelung kam. Leider ist diese Erneuerung völlig an mir vorbei gegangen. Ich habe dann einfach viele Monate ohne gültigen Ausweis verbracht ging auch da ich ihn so gut wie nie brauchte und wenn achtete wohl keiner aufs Ablaufdatum. Ich dachte ich sitze die Sache aus. Bekam auch keinen Brief von der Gemeinde. Nachdem ich dann im Frühjahr 2022 eine neue Stelle antreten musste mit gewissen Sicherheitsmaßnahmen brauchte ich dringend einen gültigen Ausweis den ich ja nicht hatte. Auf der Gemeinde beantragte ich einen neuen Ausweis und weigerte mich am Ende die Fingerabdrücke abzugeben. Dadurch schlug die Beantragung fehl und ich hoffte mit dem Brief den ich dann bekam Wiederspruch einlegen zu können um so eine Klage zu starten. Nebenbei habe ich dann viel zum recherchieren angefangen Personalausweisgesetzt usw. Auch die Digitialcourage hatte ich gefragt was ich tun kann. Bekam aber nur die Antwort das ich nicht drum rum komme sie abzugeben. Nach einigen Monaten Recherche bin ich auf einen Absatz zum Personalausweisgesetzt gestoßen über den „vorläufigen“ das klang doch alles ganz gut und es gab keine Limitierung. Also Termin bei der Gemeinde gemacht und online sogar direkt diesen Grund auswählen können. Im Mai 2022 hatte ich dann das erste mal für 10€ einen 3 Monate gültigen vorläufigen Perso ohne Fingerabdrücke. Die Mitarbeiterin auf dem Amt fragt noch sauer und verwundert wie ich das herausgefunden hatte. Nun ist das schon fast 1 Jahr her und ich habe den vorläufigen schon einige male ohne Probleme wieder neu erstellen lassen. Es ist schon etwas nervig alle 3 Monate aufs Rathaus zu rennen und 10€ auszugeben aber im Verhältnis zu den Fingerabdrücken ist mir das alle mal Wert und wenn es schon ein Schlupfloch gibt ;)
Es freut mich sehr, dass das bei Markus so gut geklappt hat!
Meine diesbezüglich geschilderte theoretische Hoffnung, einen solchen „FREIKAUF“ der Abgabepflicht von Fingerabdrücken mit einer solchen kontinuierlichen Beantragung von „VORLÄUFIGEN“ auf unbestimmte Zeit zu erwirken, wurde jedoch von der Verwaltungs-Gemeinachaft-Sachbearbeiterin meiner Heimatstadt, mit folgender Praxis vereitelt :
Einen „VORLÄUFIGEN“ Personalausweis dürfe ich nur beantragen, wenn ich gleichzeitig den regulären Personalausweis MIT beantragen würde. Und die Fingerabdruck-Abgabe wäre da inklusiv die Voraussetzung der Beantragung von beiden.
Somit lebe ich jetzt seit Anfang März ohne eines gültigen „Identitäts-Nachweises“ und/aber werde weiterhin abwarten.
Der Sachbearbeiterin schilderte ich, dass es einige durchaus schwerwiegende Gegenstandpunkte, ein gut begründetes Widerspruchsverfahren eines Klägers aus Wiesbaden und ein zur Bearbeitung dazugehöriges und anstehendes Aktenzeichen beim EuGH gibt.
Sie erwiderte mir, dass sie von diesen Tatsachen nichts gewusst hätte, mein Problem erfasst habe, mir aber konkret nicht weiterhelfen könne.
Meinen Hinweis, als bekannter Bürger, nun nicht der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ausgesetzt zu sein, hatte sie in durchaus „zustimmender“
Kenntnisnahme soweit angenommen.
Sollte es dennoch in repressiver
Handhabe anders kommen, werde ich den Rechtsanwalt konsultieren.
Vielleicht zieht ja doch noch, nach dem kürzlich veräußerten Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg, noch das ein oder andere Gericht eines anderen Bundeslandes nach !
Weiterhin viel Glück und individuellen Erfolg für alle Mitstreiter !!
Ich bedanke mich recht herzlich für das Veröffentlichen !
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrtes
Administratoren-Team,
falls sich etwas Relevantes tut,
werde ich wieder eine Ergänzung senden.
DANKE für die rasche Reaktion !
M.f.G :-)
Hallo,
ich war heute wieder auf der Gemeinde (Bayern)/ Verwaltungsgemeinschaft und wurde von der Sacharbeiterin gleich mit einer Neuigkeit begrüßt. Nämlich, dass das Verwaltungsgericht Hamburg scheinbar mit seiner Beschwerde gegen den Kläger, welcher gegen die Fingerabdruckpflicht geklagt und in erster Instanz Recht bekommen hatte, diese erst einmal für alle HH-Bürger, die unwillig sind, bis auf weiteres auf Eis zu legen, Erfolg hatte!?
Weiß‘ hier jemand etwas Näheres, denn im Netz hatte ich bisher dazu noch nichts gefunden?
Ansonsten werde ich nun in den nächsten Tagen meinen ersten VORLÄUFIGEN Personalausweis beantragen dürfen, weil ich einen wichtigen Grund eines Gerichtstermins vorweisen kann, was ich selbstverständlich dokumentarisch beweisen muss.
Das Kämpfen geht weiter !
(Müssten eigentlich doch auch noch neue Mitstreiter dazu kommen !)
L.G.
Ein Urteil/Opinion scheint für den 29.06.23 vorgesehen zu sein:
https://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf?id=C%3B61%3B22%3BRP%3B1%3BP%3B1%3BC2022%2F0061%2FP&nat=or&mat=or&pcs=Oor&jur=C%2CT%2CF&for=&jge=&dates=&language=en&pro=&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&oqp=&td=%3BALL&avg=&lgrec=en&parties=wiesbaden&lg=&cid=1420186#
und hat es was ergeben? Hab im Netz keinen neueren Infos gefunden.
Der 29.6.23 ist erst nächste Woche.
Die Schlussanträge der Generalanwältin „Medina“ kann man einer Pressemitteilung Nr.112/23 vom 29.06.2023 auf der „Curia-Seite“ des GERICHTSHOFES DER EUROPÄISCHEN UNION nachlesen.
Diese Anträge sind einem Hinweis folgend, nicht bindend, da das Urteil zur Streitsache erst zu einem späteren, noch ungewissen Zeitpunkt verkündet werden soll.
Ein sinngemäßer Verweis eines „Hoheitsrechts“ der Länder innerhalb der Union, sich nicht in ihrem nationalen Rechtstreit durch den EuGH einmischend zu wähnen, jedoch mit der Weisung jenes, durch mögliche Einzelklagen treffen zu müssenden Entscheidungen, diese dann im EINKLANG mit der nun veröffentlichten Vorabentscheidung, spätestens nach dem Urteil konfrontiert und sich einem sehr engen Handlungsspielraum ausgesetzt sieht, zeigt, wie schwierig es werden wird, zum Recht zu gelangen !
M.E. ist es dennoch möglich !
Nämlich mit jeweiligen NEUEN Klagen, die ab sofort jeder Bundesbürger wieder beim zuständige Verwaltungsgericht einreichen kann. Denn der Verweis, dass zur strittigen Sache ausschließlich EU-Recht gilt und den Beschlüssen des EuGH Folge zu leisten ist und somit einzig die Handlungs-Kompetenz zusteht, gilt nun mit den HINWEISEN der verkündeten Schlussanträge sozusagen NICHT mehr.
Es werden bestimmt Anwälte mit regem Interesse zu finden sein, welche nach juristischen und nicht schwer zu findenden Möglichkeiten suchen, die mit den Artikeln des Grundgesetzes, jeden einzelnen Fall, argumentativ zum Erfolg führen können, diesen unwürdigen Fingerabdruckzwang für ihre Mandanten zu widerstehen.
WILLE, MUT &
EIN LANGER ATEM sind es wert, eingesetzt zu werden, gegen jeglich staatliche, sowie außerstaatliche Willkür !
Es steht viel auf dem Spiel und es ist Ernst !
Nachdem mir vor zwei Tagen ein erneuter „Vorläufiger“ Personalausweis mit der lapidaren Begründung, dass/weil dies eben gesetzliche Vorschrift sei, von meiner Sachbearbeiterin NICHT ausgestellt wurde ….. ich darauf hin jedoch antwortete,
dass ich andere Informationen diesbezüglich kenne, was sie jedoch erst einmal ignorierte und mich im Gegenzug desweiteren aufzuklären versuchte, dass ich mich gesetzeswidrig verhalten würde, wenn ich keinen gültigen Personalausweis besäße, kam ich nicht umhin, ihr mit der erstmalig emotionalen Antwort zu erwidern, dass ich es als Grundgesetz-Missbrauch und Verletzung meiner Würde erachte,
gezwungen zu werden, Fingerabdrücke abgeben zu müssen, wie man dies üblicherweise nur mit einem Verbrecher handhabt.
„Ich empfinde es als eine Verletzung der Menschenwürde, wenn man nur mit der Abgabe der Fingerabdrücke einen Personalausweis ausgestellt bekommt“.
Ich möchte demnach nicht gesetzeswidrig der Verletzung von Menschenwürde Vorschub leisten. Sobald ich das ohne Gegenwehr und Widerstand hinnähme, würde ich das Gesetz nicht ernst nehmen.
So in etwa gab ich der Sachbearbeiterin Antwort.
Anmerkung
Der Charakter des Zwanges, der sich scheinbar immer häufiger und vehementer, seitens der Behörden gegenüber der Bevölkerung in einer zunehmender Geschwindigkeit breit macht, sollte die Menschen aufmerksam und wach machen.
Jedenfalls versuchte ich die Sachbearbeiterin auf den aktuellen Stand zu bringen ….
……… jedenfalls informierte ich die Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft meines bayerischen Heimatortes, nach einem zweiten Besuch nach der Mittagspause, wie der aktuelle Stand des Verfahrens beim EUGH sei, nämlich mit einem rechtskräftigen Urteilsspruch noch NICHT abgeschlossen und hauptsächlich nochmals, wie der genaue Wortlaut der Gesetzgebung der BRD zum Thema vorläufige Personalausweise ist.
Zitat aus dem Gesetzestext des BUNDESMINISTERIUMS DES INNEREN UND FÜR HEIMAT :
„Vorläufige Personalausweise können auch in mehrfacher Folge
ausgestellt werden. Eine Beschränkung der Anzahl aufeinanderfolgender, vorläufiger Personalausweise ist grundsätzlich nicht zulässig.“
Nachdem die Sachbearbeiterin, dies jedoch nicht zum Anlass nahm, mit diesem Wissen, mir auch in meinem Sinn weiterzuhelfen, dessen Möglichkeit sie hatte, verblieb sie mit dem Hinweis für mich, bis Freitag mir Auskunft geben zu können, wie sich den die VG dazu real positionieren werde.
Beschwerde könne ich bei ihrem Vorgesetzten dem BM der Stadt einlegen.
Da das Gespräch förmlich korrekt und bis auf die sachlichen Inhalte
korrekt gewesen ist, werde ich den Freitag abwarten, bis ich dann ein Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt führen werde.
………..
……. ich habe meine Arbeit erst
einmal erledigt. Auf die Begründung, warum die VG mir keinen weiteren
Personalausweis mehr ausstellen möchte warte ich gespannt.
Danach werde ich den Rechtsanwalt konsultieren und es versuchen über dem Klageweg zu erreichen, damit das Recht und Gesetz und gerade das Grundgesetz eingehalten wird.
Ohne diesen gesetzlich vorgeschriebenen Ausweis habe ich ja viele Nachteile, was Sie sich ja sicher vorstellen können.
Mit freundlichen Grüßen an
Sie alle !! Swen
Info :
Mein Besuch auf der VG meines Heimatortes, war heute weder positiv, noch negativ. Ein „PATT“.
Scheinbar war/bin ich etwas besser vorbereitet gewesen, als die Sachbearbeiterin, die mir jedoch keinen weiteren VORLÄUFIGEN
Personalausweis ausstellen wollte, und erst einmal nur darauf verwies, dass ich ihr keinen Grund der Dringlichkeit nennen konnte.
Ich meinte Ihr sagen zu dürfen, dass es ausschließlich in ihren Kompetenzbereich fällt, welche Entscheidung sie treffen wird.
( Ich hatte mich mit dem großen Schriftstück und den ausführlichen
Begründungen der Generalanwältin Medina des EuGH befasst, was bis dato ja nur eine Empfehlung für einer Urteilsverkündung sei )
Sie traf nun mit mir die Vereinbarung,
am Freitag, zum nächsten Termin, mir eventuell die Begründungen für die Gesetzlichkeit ihre Seite, die m.E. weniger wiegt, als das Grundgesetz und die Charta für Menschenrechte mitzuteilen.
Wenn es gewünscht wird, nenne ich die Ziffern, zur leichteren Auffindbarkkeit der Begründungen des Papier, was meines Erachtens zu juristischen anderen Erwägbarkeiten, als jene der genannten Generalanwältin führt.
Mit Grüßen an die Gemeinschaft,
Swen
Die Sachbearbeiterin der VG meines Heimatortes hat mir heute mitgeteilt, dass ich einen weiteren neuen „VORLÄUFIGEN
PERONALAUSWEIS“ erhalte.
Ein schönes Wochenende wünschend, verbleibe ich bis auf
Weiteres, Swen