PilotprojektSchwangerschaftsabbruch per Mausklick

Wer in Deutschland abtreiben möchte, muss sich teils auf eine prekäre Versorgungslage einstellen. Ein Pilotprojekt in Berlin schafft nun ein sicheres Angebot, das den Abbruch zu Hause mit medizinischer Begleitung ermöglicht. Über einen bislang einmaligen Versuch.

Eine Hand reicht zwei Tabletten aus einem Laptop heraus.
Ärzt:innen begleiten den häuslichen Schwangerschaftsabbruch per Videogespräch. (Symbolbild) CC-BY-NC-SA 4.0 Rahel Lang

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland immer noch gesetzlich verboten und stigmatisiert. Das erschwert Menschen, die ungewollt schwanger sind, den Zugang zu einer schnellen und sicheren Abtreibung. Die Corona-Pandemie hat die Situation zusätzlich belastet – insbesondere in Regionen, in denen Schwangerschaftsabbrüche stark kriminalisiert sind. Ungewollt schwangere Personen konnten wegen Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln schwerer eine Schwangerschaft in einer Klinik oder Praxis beenden lassen.

Doch seit Anfang dieses Jahres macht ein Pilotprojekt Schwangerschaftsabbrüche zugänglicher. Das Familienplanungszentrum BALANCE in Berlin bietet gemeinsam mit dem Verein Doctors for Choice Germany häusliche Schwangerschaftsabbrüche an – und das deutschlandweit. Betroffene werden dabei von Ärzt:innen „telemedizinisch“ betreut, also per Telefon- oder Videogespräch. Die Abtreibungspillen erhalten die Patient:innen per Post. „Die Videobetreuung hat das Potenzial, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen“, sagt die Ärztin Alicia Baier von Doctors for Choice.  

Die Wegbereiter 

Dass Organisationen Abtreibungspillen verschicken, ist kein neues Phänomen, doch hat die Methode durch die Corona-Pandemie erneut Aufmerksamkeit bekommen. Die Pandemiebedingungen hatten vielen Patient:innen den Zugang zu einem kostengünstigen, nahen, schnellen und sicheren Schwangerschaftsabbruch erschwert. Ärzt:innen und Fachleute sahen so ein globales, aber eben auch deutschlandweites Versorgungsproblem von ungewollt Schwangeren.

Die Organisationen Pro Familia, Pro Choice Deutschland, Doctors for Choice und der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft haben bereits im März 2020 gemeinsam in einem offenen Brief darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Versorgungslage durch die häusliche Abtreibungsmethode, der sogenannte „Homeuse“, verbessern könne. Dafür sollen die notwendige Beratung und Betreuung online stattfinden und Patient:innen sollen bei Bedarf online eine Kostenübernahme beantragen können.

Das Bündnis bezieht sich dabei auf Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese empfiehlt, dass Personen im ersten Schwangerschaftsdrittel die Medikamente ohne direkte ärztliche Aufsicht selbst einnehmen können. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) schrieb schon 2015 in einer Stellungnahme, dass die Homeuse-Variante bis zum 63. Tag der Schwangerschaft eine sichere Methode darstelle.  

Nachdem England und Frankreich schon im April 2020 ein solches Angebot genehmigt hatten, schlägt das Konzept nun in Deutschland Wellen: Das Familienplanungszentrum BALANCE hat die britische Regierungsentscheidung zum Anlass genommen, um zu prüfen, ob so ein telemedizinischer Abbruch auch in Deutschland unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften möglich ist.

Neu, aber nicht illegal 

Ihre Prüfung zeigt, dass der häusliche Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtlich erlaubt ist. Bei dieser Methode ist zwar neu, dass die Medikamente per Post gesendet werden und die erste Tablette während eines Videogesprächs eingenommen wird, beides ist in Deutschland aber nicht illegal. Seit 2018 ist in Deutschland generell die telemedizinische Behandlung möglich. Auch der Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF), Christian Albring, bestätigt gegenüber dem Tagesspiegel, das geplante Angebot erfülle „alle in Deutschland geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.“ 

Auf Anfrage von netzpolitik.org, wieso es nicht schon ähnliche Angebote in Deutschland gebe, antwortet das Zentrum: „Es gab kein vergleichbares Modell, weil sich bisher keiner getraut hat“.

Alles kann online stattfinden

Gemeinsam mit der Organisation Doctors for Choice hat BALANCE nun ein Angebot geschaffen, dass den Betroffenen ermöglicht von zu Hause aus einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Sie können dazu alle nötigen Beratungsgespräche online oder telefonisch führen und auch andere Formalien online regeln. Das Pilotprojekt aus Berlin orientiert sich dabei an den internationalen Empfehlungen der WHO und schafft so den Rahmen für einen sicheren und verhältnismäßig billigen Schwangerschaftsabbruch. Die behandelnden Ärzt:innen von Doctors for Choice informieren auf ihrer Webseite über den genauen Ablauf des Abbruchs.

Möchten schwangere Personen die Dienstleistung in Anspruch nehmen, kontaktieren sie zunächst telefonisch das Zentrum BALANCE. Dann erfolgt ein Videotermin, um abzuklären, ob diese Art der Behandlung möglich ist und Fragen über den Ablauf zu beantworten. Bevor weitere Schritte getätigt werden, müssen die Patient:innen vorweisen, dass sie sich bei einer offiziellen Beratungsstelle, etwa Pro Familia, beraten haben lassen. Ein solches Beratungsgespräch mit anschließender dreitägigen „Bedenkzeit“ ist in Deutschland verpflichtend und kann auch online geführt werden. Anschließend laden sie die Beratungsbescheinigung hoch, gemeinsam mit der Überweisung der Frauenärztin, einem Ultraschallbild und einem formellen Fragebogen. So werden die benötigten Daten elektronisch an das Zentrum übermittelt. 

Sobald die Dokumente vollständig sind, erhalten die Patient:innen die beiden Tabletten per Post. In einem zweiten Videogespräch können sie weitere Fragen an das begleitende Fachpersonal stellen und nehmen unter ärztlicher Aufsicht die erste Tablette ein. Nach zwei Tagen Wartezeit nehmen die Patient:innen die zweite Tablette ein. Hierfür findet kein Videogespräch statt, allerdings muss eine andere Person anwesend sein, da das Risiko besteht, dass es zu starken Blutungen kommt. Nach ungefähr zehn Tagen findet eine letzte Nachbesprechung mit der betreuenden Ärztin statt. Während der kompletten Behandlung stehen den Patientinnen ein telefonischer Bereitschaftsdienst zur Verfügung.

Die Versorgungsnot 

Das Homeuse-Angebot für ungewollt schwangere Personen vermindert zum einen das Corona-Infektionsrisiko, zum anderen sind sie nicht mehr von der regionalen Versorgungslage abhängig. Schließlich bieten immer weniger Ärzt:innen diese Dienstleistung an und so kommt es in mehreren Gebieten zu einer Unterversorgung an Stellen, die eine Abtreibung anbieten – etwa in Bremerhaven und Baden-Württemberg. Patient:innen müssen teilweise hundert Kilometer fahren.

Alicia Baier von Doctors for Choice sagt, dass sich die Zahl der Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, seit 2003 fast halbiert habe. Dieser Mangel zeigt sich auch in dem Erfolg des Pilotprojekts. Eine Sprecherin von BALANCE sagt, dass drei bis vier Schwangere pro Woche anrufen, da sie wohnortnah keine Möglichkeit für einen Abbruch fänden.

Das ist besonders problematisch, wenn die Wahl auf eine medikamentöse Abtreibung fällt. Für diese Behandlung sind im Durchschnitt vier Arztbesuche nötig, so die Techniker Kran­ken­kas­se. Das neue Angebot aus Berlin macht die medikamentöse Option zugänglicher.  

Stigma Schwangerschaftsabbruch

Gründe für diesen Mangel an Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind vielfältig. Eine mögliche Ursache ist, dass Abtreibungen in Deutschland seit 150 Jahren nach Paragraf 218 illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei sind. Außerdem gilt ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Diese Gesetzeslage erschwert die medizinische Aufklärung und damit die Arbeit der Ärzt:innen. Dazu kommt, dass Abtreibungen noch immer gesellschaftlich stigmatisiert sind, was sich daran zeigt, dass immer wieder Abtreibungsgegner:innen Organisationen und Kliniken belästigen und belagern, die Schwangerschaftsabbrüche unterstützen oder vornehmen.

Die alte Bundesregierung hat kürzlich auf eine Kleine Anfrage der FDP geantwortet, dass es nicht auszuschließen sei, dass Stigmatisierungen von Schwangerschaftsabbrüchen, Diffamierungen oder Strafanzeigen zu einer Verunsicherung der Ärzteschaft beitragen würden. 

Allerdings betonte die Bundesregierung, dass nicht der Bund, sondern die jeweiligen Länder in der Pflicht stehen, ein ausreichendes Angebot für Abtreibungen zu gewährleisten. Dazu fehlen den Bundesländern jedoch Daten zu den entsprechenden Meldestellen, also Praxen und Kliniken, die den Eingriff durchführen, wie eine Umfrage von Deutschlandfunk zeigt. 

„Sicher und effektiv“

Die medikamentöse Abtreibung ist in Deutschland seit 1999 zugelassen und bis zur neunten Schwangerschaftswoche gesetzlich möglich. Dazu nimmt die Patient:in zunächst die sogenannte Abtreibungspille ein, die das Hormon Mifepriston enthält. Das Hormon hemmt das Gelbkörperhormon Progesteron, das für eine Schwangerschaft besonders wichtig ist. So löst sich das Embryo von der Plazenta, was die Schwangerschaft beendet. Die zweite Tablette löst Wehen und Blutungen aus und führt so den Fruchtsack aus dem Körper. Die Chance, dass diese Methode zu einem erfolgreichen Schwangerschaftsabbruch führt, liegt zwischen 95 und 98 Prozent

Das Angebot einer häuslichen und telemedizinischen Abtreibung sei nach Angaben von Doctors for Choice „genauso sicher und effektiv wie in der Arztpraxis“. Das würden ersten Daten aus England zeigen. Auch das Familienplanungszentrum BALANCE gibt an, dass der Großteil der behandelten Personen mit dem Angebot sehr zufrieden sei und sich gut betreut fühle. Eine Herausforderung sieht BALANCE darin, dass einige Schwangere schon vor der Behandlung durch falsche Aussagen ihrer Gynäkologen:innen verunsichert seien. 

Was sich ändern muss

Die Corona-Pandemie brachte einige gute Argumente hervor, warum ein häuslicher Schwangerschaftsabbruch sinnvoll ist. Allerdings zeigen Zahlen aus Frankreich, dass sich ungewollt schwangere Personen aus vielerlei Gründen für diese Option entscheiden – und Corona-Restriktionen spielen dabei eine untergeordnete Rolle. 

The Conversation berichtet über eine Studie, die zeigt, dass französische Patient:innen sich vor allem aus Gründen der Sicherheit, der Privatsphäre und des Komforts für eine telemedizinische Abtreibung entschieden hätten. Nur rund ein Drittel der Befragten gab die Corona-Pandemie als Hauptgrund an. 

Das Studienergebnis macht deutlich, dass sich Betroffene nicht immer sicher fühlen, was unter anderem daran liegt, dass Abtreibungen in vielen Regionen der Welt kulturell stigmatisiert werden – auch in Deutschland. Das telemedizinische Angebot bietet zwar eine bequemere Alternative für ungewollt Schwangere, packt das Problem aber nicht an der Wurzel. Klar ist, wären Abtreibungen weder kriminalisiert noch kulturell stigmatisiert, würden sich die Patient:innen wohl sicherer fühlen und vermutlich gäbe es eine bessere Versorgungslage.  

Doctors for Choice fordern darum eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, eine moderne gesetzliche Regelung, die den Zugang in allen Regionen Deutschlands sicherstellt, und die Integration des Schwangerschaftsabbruchs in Medizinstudium und gynäkologische Weiterbildungen. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, dass die Krankenkasse die Kosten von Verhütung und Schwangerschaftsabbrüchen übernimmt. 

Abtreibungspillen nach Polen und Texas

Neben dem neuen Pilotprojekt gibt es noch eine weitere Initiative in Berlin, die schon seit mehreren Jahren Abtreibungspillen verschickt. Sie heißt „Ciocia Basia“, auf Deutsch „Tante Barbara“, und unterstützt Patient:innen aus Polen bei ihrem Wunsch abzutreiben. Während das Familienplanungszentrum BALANCE offen über seine Arbeit berichten kann, muss sich das Untergrund-Projekt „Ciocia Basia“ im Netz verdeckter halten. Auf Facebook betonen die Aktiven, dass sie „alle unterstützen, die eine Abtreibung benötigen – einschließlich Trans-, non-binäre und queere Personen“. Anfang des Jahres verschärfte Polen das ohnehin schon schärfste europäische Abtreibungsgesetz. Das löste in Polen und in ganz Europa eine Welle an Protesten und Empörung aus. 

In einem Interview mit dem Onlinemagazin Jetzt äußert sich die polnische Aktivistin Justyna Wydrzyńska zu der politischen Situation. Sie unterstützt unter anderem die Gruppe „Abortion Dream Team“ und kämpft für sichere Abtreibungsrechte in Polen. Sie meint: „Es geht um viel mehr als das Recht auf Abtreibung. Dieser Protest richtet sich allgemein gegen den Konservatismus.“

Auch in Texas hat sich die Gesetzeslage verschärft. Seit dem ersten September gilt in dem US-Bundesstaat ein sogenanntes „Heartbeat-Gesetz“, das Schwangerschaftsabbrüche stark einschränkt und Unterstützung kriminalisiert. Aktivist:innen und gemeinnützige Organisationen stehen dennoch Menschen zur Seite, die ungewollt schwanger sind. So vermittelt etwa die Organisation Aid Access Abtreibungspillen online. Die Nachfrage hatte einen neuen Höhepunkt erreicht, nachdem das neue Gesetz in Texas verabschiedet wurde. 

Gerade in Regionen, in denen Schwangerschaftsabbrüche besonders stark kriminalisiert sind, ist der häusliche Abbruch mit Abtreibungspillen oft die letzte Hoffnung auf eine medizinisch sichere Abtreibung. Während die Patient:innen in Polen, Texas und vielen weiteren Gebieten die Abtreibungspillen heimlich bestellen müssen, können deutsche Patient:innen das Pilotprojekt offen in Anspruch nehmen. 

Laut eigenen Angaben erhält das Familienplanungszentrum mehr Anfragen, als es stemmen kann. Im November bietet BALANCE einen Online-Workshop für interessierte Ärzt:innen an und hofft so sein praktisches Wissen weiterzuvermitteln. In Zukunft könnte es also mehr von diesen Angeboten geben. 

4 Ergänzungen

  1. Die Frage ist etwas offtopic, aber – gibt es ähnliche telemedizinische Angebote im Bereich Transgender-Healthcare? Die im Artikel genannten Probleme beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sind ja bei Transgender-Healthcare durchaus vergleichbar (Versorgungsengpässe, Corona-Pandemie, Sicherheit / Menschenfeindlichkeit).

  2. Liebe netzpolitik.org,

    die Formulierung des ersten Satzes erzeugt den Eindruck, dass Schwangerschaftsabbruch generell verboten ist und unterstützt diesen durch den Link auf § 218 StGB.
    Personen, die nicht mit dem deutschen Gesetz vertraut sind, können das missverstehen und diesen Paragraphen für absolut halten, wobei der nächste Paragraph §218a StGB bereits Einschränkungen des §218 StGB definiert.

    Das ist nicht der ausgewogene Stil, den ich sonst von netzpolitik.org gewohnt bin.

    Es ist für mich klar, dass das Thema wichtig ist und ein ständiger gesellschaftlicher Diskurs geführt werden muss um die Gesetze auch dem aktuellen zeitgeistigen Konsens anzupassen, aber dieser Diskurs kann doch sachlich erfolgen und auf missleitende Formulierungen verzichten.

    Vielen Dank.

  3. Einige Fakten:
    1. Die Frauen in Polen müssen nichts heimlich in Internet bestellen, da sich die abtreibende Person selbst nicht strafbar macht. In Deutschland schon.
    2. Polen hat nicht die schärfste Gesetzte in Europa. In Malta, Vatikan und Andorra ist die Abtreibung ohne Ausnahmen strafbar für alle Beteiligte. In Liechtenstein ist das Gesetz wie in Polen, aber auch die Abtreibende werden kriminalisiert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.