Die Deutsche Journalisten-Union bei ver.di (DJU) kritisiert das geplante Leistungsschutzrecht. Allerdings nicht wegen drohender Kollateralschäden für eine digitale Öffentlichkeit und die Wikipedia, drohender Rechtsunsicherheit für Blogger und soziale Medien, sondern weil man mehr Geld vom Kuchen der Verleger abhaben möchte: Leistungsschutzrecht ohne bessere Berücksichtigung der Urheberinnen und Urheber nicht akzeptabel.
Auch wenn der Schutz journalistischer Inhalte im Netz und die Absicherung von Paid-Content-Modellen im Netz von ver.di unterstützt werde, sei der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht akzeptabel. „Die Interessen der eigentlichen Erbringer journalistischer Leistung, die Urheberinnen und Urheber, werden in dem Entwurf sträflich vernachlässigt“, betonte Werneke. Aus Sicht von ver.di ist es notwendig, dass ein unverzichtbarer – nur an eine Verwertungsgesellschaft abtretbarer – Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütungen für das Leistungsschutzrecht der Verlage im Gesetz festgeschrieben wird. Die Erlösbeteiligung für die Urheberinnen und Urheber sollte dabei aus Sicht von ver.di bei der Hälfte der erzielten Einnahmen liegen.
Mit anderen Worten: Wenn die von den Verlegern versprochenen 50% der zu verteilenden Einnahmen an UrheberTM verteilt werden, sind die Kollateralschäden alle in Ordnung. Schade, ver.di hat hier – mal wieder – die grandiose Chance verpasst, die Interessen der Gesellschaft und dem Großteil ihrer Mitglieder zu artikulieren.