Verfassungsschutzbericht: Der Geheimdienst und die sozialen Netzwerke

Der deutsche Inlandsgeheimdienst beschäftigt sich intensiv mit sozialen Medien, das merkt man auch am aktuellen Verfassungsschutzbericht. Er beobachtet seine Ziele schon jetzt im Internet, doch das reicht dem Geheimdienst und Innenminister Horst Seehofer noch nicht.

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Der Verfassungsschutz schaut auf verschiedenen sozialen Netzwerken, was wir so treiben. CC-BY-SA 2.0 Tanja Cappell

Es gibt immer mehr Nazis und Reichsbürger: Das ist wohl das, was von dem aktuellen Verfassungsschutzbericht im Gedächtnis hängenbleibt. Doch egal, um welches Phänomen es geht, sei es Rechtsextremismus, Islamismus oder Spionage durch ausländische Geheimdienste: Immer häufiger erwähnt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seinen Berichten soziale Netzwerke oder andere digitale Kommunikationsplattformen als wichtige Drehscheiben der beobachteten Gruppen.

Der Verfassungsschutzbericht schildert mehrere Ziele, für die beobachtete Gruppierungen soziale Netzwerke und Kommunikationsmedien nutzen.

Radikalisierung und Mobilisierung

Mobilisierung über soziale Medien ist für die meisten Gruppen und Bündnisse wichtig, egal ob verfassungsfeindlich oder nicht: für Aufmärsche gewaltbereiter Neonazis genau wie für bunte Aktionen im Hambacher Forst, an denen viele zivilgesellschaftliche Gruppen teilnahmen. Bei den „rechtsextremistisch beeinflussten Kundgebungen“ sei die Zahl der Kundgebungen fast gleich geblieben, so der Geheimdienst. Die Gesamtteilnehmerzahl sei jedoch innerhalb eines Jahres sprunghaft von 16.400 auf fast 58.000 gestiegen.

Am Beispiel der Ausschreitungen in Chemnitz erkennt das Bundesamt für Verfassungsschutz BfV) eine besonders virale Verbreitung von Demonstrationsaufrufen wie dem einer rechten Hooligan-Vereinigung. Innerhalb eines Tages hätten Aufrufe nicht nur einzelne Spektren, sondern die gesamte Szene erreicht.

Über Demonstrationen hinaus gehen andere Aktivitäten: Neonazis posten auf sozialen Netzwerken Beiträge mit Aufforderungen zu „Gegenwehr“, das könne „bis zur Bildung terroristischer Gruppierungen“ führen. Als Beispiel nennt das BfV die Gruppe „Revolution Chemnitz“, die sich im September 2018 in der sächsischen Stadt formiert hat und mutmaßlich tödliche Anschläge begehen wollte. Mittlerweile läuft eine Klage des Generalbundesanwalts gegen die Mitglieder.

Auch in anderen Szenen werde das Internet dazu genutzt, neue Anhänger zu finden. So nennt der Bericht explizit die in Deutschland verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK. Sie mobilisiere vorrangig in sozialen Netzwerken zu Demonstrationen und Protesten, nutze sie aber auch, um neue Kämpfer für den Einsatz in kurdischen Gebieten zu gewinnen. Diese könnten sich dann durch das Internet über eigenständige Ausreisen informieren und austauschen.

Hetze und Propaganda

Bei rassistischen Inhalten sieht der Verfassungsschutz einen Anstieg und eine Verschärfung der hetzerischen Inhalte. Die Verbreitung dieser Inhalte ist jedoch nicht auf Facebook-Posts oder Tweets begrenzt. Die Inlandsgeheimdienstler erwähnen zudem Videobotschaften, die „auch Rechtsextremisten als geeignetes Mittel“ für sich entdeckt hätten. In den Videos könnten Botschaften verbreitet werden, ohne dass Widerspruch oder Nachfragen möglich seien. „Hinzu kommen die begünstigenden Algorithmen derartiger Plattformen, die deren Nutzer auf thematisch ähnliche Inhalte verweisen“, schreibt das BfV.

Diese Kanäle hätten häufig eine viel größere Reichweite als etwa die von parteinahen Organisationen. So habe „Der Volkslehrer“ mehr als 60.000 Abonnenten auf YouTube (mittlerweile 72.000). Die Videos des Berliner Grundschullehrers, der nach Bekanntwerden seines Kanals den Job verloren hatte, würden teils mehr als 100.000 Mal aufgerufen. Sie dienten auch dazu, anderen eine Plattform zu bieten, beispielsweise der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck.

Zurückgegangen seien frei zugängliche Webseiten oder Videokanäle der jihadistischen Szene. Hier beobachtet das BfV eine Verschiebung zu dezentral organisierten Messenger-Gruppen und nennt Telegram als zentrales Werkzeug. Sie dienten auch dazu, nicht von jihadistischen Führungsfiguren autorisierte Propaganda auf eigenen Seiten und Onlinemagazinen bekanntzumachen. Die Anzahl von Telegram-Kanälen, die „tagesaktuelle IS-Propaganda wie Meldungen über Anschläge und militärische Operationen mit deutschen Übersetzungen verbreiten“, sei deutlich angestiegen.

Sperrungen führen zum Ausweichen auf andere Kanäle

Manchmal werden Seiten und Accounts von verfassungsfeindlichen Gruppen auf sozialen Medien gesperrt. Das widerfuhr beispielsweise der Identitären Bewegung, die sowohl Accounts von ihren Untergruppen als auch von bekannten Mitgliedern verlor, etwa auf Instagram. Doch handlungsunfähig werden sie dadurch nicht, sie erstellen neue Seiten oder weichen auf andere Plattformen aus.

In Bezug auf linke Gruppen beschäftigte sich der Verfassungsschutz mit den Auswirkungen des Verbots von linksunten.indymedia.org vor rund zwei Jahren, das er als „das wichtigste Medium im gewaltorientierten Linksextremismus in Deutschland“ bezeichnet. Nach der einem Vereinsverbot folgenden Abschaltung sei die Anzahl der Beiträge auf anderen Plattformen angestiegen. Klagen gegen das Verbot laufen derzeit noch.

Nicht nur vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppierungen in Deutschland nutzen soziale Netzwerke für ihre Ziele. Auch andere Staaten agierten damit. Russland nutze soziale Netzwerke, um Propaganda und Desinformation zu betreiben – auch mit Fake-Profilen. Es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass diese durch staatliche russische Stellen initiiert würden.

Chinesische Geheimdienste, so das BfV, nutzten soziale Netzwerke für Anbahnungsversuche. Über Plattformen wie LinkedIn kontaktieren sie Personen, um sie mit „verlockenden Angeboten“ zu ködern und nach China einzuladen. Dort komme es dann zur Kontaktanbahnung der chinesischen Geheimdienste.

Der Bericht passt zu den Forderungen Seehofers

Soziale Medien seien „Aufputschmittel“, „Tatort“ und „Brandbeschleuniger für physische Gewalt“. Das sagte der derzeitige Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang bei einer öffentlichen Anhörung der Geheimdienstchefs im November 2018. Damals forderte er, dem Verfassungsschutz mehr Möglichkeiten zum Social-Media-Monitoring aus nicht-öffentlichen Quellen zu geben – also über offene Facebook-Gruppen und ähnliches hinaus.

Der aktuelle Bericht passt gut zu den immer neuen Forderungen nach mehr gesetzlichen Befugnissen: Etwa der Wunsch von Innenminister Horst Seehofer (CSU), Anbieter von Messengern zur Zwangentschlüsselung von Inhalten zu verpflichten. Oder das Vorhaben aus dem geplanten Verfassungsschutzgesetz, dem Verfassungsschutz den Einsatz von Staatstrojanern zu erlauben – und so Komplettzugriff auf die digitalen Geräte von Zielpersonen zu geben.

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